Freiraum für Forschung

Freiraum für Forschung ist ein fachbereichsübergreifendes Stipendium für fortgeschrittene weibliche Postdocs. Das Ziel besteht darin, Nachwuchswissenschaftlerinnen durch individuelle Entlastungsoptionen beim Abschluss einer Habilitationsschrift, eines ‚großen‘ Artikels in renommierten Fachzeitschriften, der Konzeption der nächsten Karriereschritte oder der Beantragung eines (internationalen) Verbundprojekts zu unterstützen. Dadurch fördert das Programm Frauen bei ihrer wissenschaftlichen Karriereentwicklung und -planung.

Das Stipendium ist eine Maßnahme aus dem Gleichstellungskonzept für Parität an der Universität Münster, welches die Voraussetzung für die Beteiligung am Professorinnenprogramms 2030 ist. Das Rektorat unterstützt Freiraum für Forschung mit bis zu fünf Freiräumen für Forschung à 10.000 Euro pro Semester. 

  • Art und Ziel des Programms

    • Förderung von fortgeschrittenen weiblichen Postdocs durch ein Stipendium

    • Förderung von bis zu fünf Freiräumen für Forschung à 10.000 Euro pro Semester

    • Maximal eine Förderung pro Person möglich
  • Beispiele der Entlastungsmöglichkeiten 

    • Vergabe von Lehraufträgen
    • Reduzierung der Lehre
    • Aufstockung vorhandener Stellen am Fachbereich
    • Hilfskraftstunden zur Unterstützung der Postdoc
    • Entlastung bei z.B. Gremienarbeit, Prüfungsbeisitzen, Korrekturen
    • etc.
  • Voraussetzung für die Bewerbung 

    • Die Wissenschaftlerin muss nachweislich auf einem erfolgversprechenden Weg zur Fertigstellung der Habilitation (oder eines Äquivalents) sein
    • Bewerben können sich weibliche Postdocs mit unbefristeten oder befristeten Verträgen an der Universität Münster
  • Bewerbungsumfang (maximal 10 Seiten)

    • Lebenslauf

    • Publikationsliste mit Übersicht über Lehre, Forschung und Drittmittel

    • Kurzes Forschungskonzept und perspektivische Planung (tabellarisch) zur Erfüllung der Habilitationsleistung (oder Äquivalenz) im Vergleich zu fachspezifischen Mindestanforderungen gemäß Habilitationsordnung
    • Empfehlungsschreiben / Unterstützungserklärung der Bewerbung vonseiten des zuständigen bzw. der zuständigen Vorgesetzten
    • Darstellung über Umfang und Art der Entlastung
    • Verpflichtungserklärung des Fachbereichs und zuständigen Instituts zur Umsetzung der Entlastung der Wissenschaftlerin mit detaillierter Personal‐ /Aufgaben‐Planung
    • Nachweis über ein über die Dauer der Förderung bestehendes, haushaltsfinanziertes, wissenschaftliches Beschäftigungsverhältnis an der Universität Münster
  • Antragstellung 

    Die Antragstellung ist 2x jährlich möglich:

    • zum 01. April (frühestmöglicher Beginn des Freiraums im folgenden Oktober) sowie
    • zum 01. Oktober (frühestmöglicher Beginn des Freiraums im folgenden April).

    Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen (siehe Bewerbungsumfang) berücksichtigt!

    Das Büro für Gleichstellung wird die Anträge auch unter intersektionalen Aspekten sichten. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).

    Die vollständige Ausschreibung finden sie hier (PDF) 

    Bewerbungen richten Sie bitte in elektronischer Form als PDF an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster:

    Frau Dr. Bente Lucht
    Georgskommende 26
    48143 Münster
    E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@uni-muenster.de

Ihre Ansprechpartnerin im Büro für Gleichstellung:

Kaja Köhnle
Referentin für Gleichstellungsfragen
Tel.: +49 251 83-29710
E-Mail: kaja.koehnle@uni-muenster.de