Hinweise zur Bewerbung auf den Master of Science Informatik


Vorab: Falls Sie sich für den englischsprachigen Master of Science Information Systems interessieren sollten, sind Sie hier leider falsch. Dieser wird vom Institut für Wirtschaftsinformatik am Fachbereich 4 (Wirtschaftswissenschaften) angeboten. Wir können hierzu leider nicht beraten.


Zum Bewerbungsverfahren auf den (deutschsprachigen) Master of Science Informatik haben wir für Sie hier (relativ kurz) einige Informationen zusammengestellt. Ausführliche Informationen finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Science Informatik.

Der Studiengang ist ab dem Wintersemester 2023/24 wieder  zulassungsfrei (es gibt also keine Platzbeschränkung in dem Studiengang). Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen - insbesondere fachlich einschlägiges Bachelorstudium - sind jedoch weiterhin zu erfüllen.)

Die Bewerbung zu dem fachwissenschaftlichen Studiengang erfolgt für das kommende Wintersemester bis zum 15.7. des Jahres, für das kommende Sommersemester bis zum 15.1. des Jahres online über das Masterbewerbungsportal der Universität Münster.

Bei der Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
  2. Nachweis über das Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (fachlich einschlägiges Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc.)).
    Fachlich einschlägig ist ein Studium im Studiengang Informatik (d.h. mit der Fachbezeichnung „Informatik“ = „Computer Science“) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit einem Mindestanteil von 20 Leistungspunkten im Bereich Mathematische Grundlagen und 10 Leistungspunkten im Bereich Theoretische Grundlagen der Informatik und einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser. (Das bedeutet, dass z.B. ein Studium im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit dem Fach Informatik an der Universität Münster nicht direkt fachlich einschlägig ist.)

    Bewerbungen von Studierenden aus anderen Studiengängen (solchen ohne die Fachbezeichnung „Informatik“, aber auch Zwei-Fach-Bachelor Informatik + x bzw. solchen 1-Fach-Bachelor Informatik, die obenstehende Bedingungen von Leistungspunkten nicht (vollständig) erfüllen) werden von der Zugangs- und Zulassungskommission gemeinsam während des Bewerbungsverfahrens im Einzelfall betrachtet.
  3. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das Noten im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten eingegangen sind. Das endgültige Abschlusszeugnis (mit einer endgültigen Durchschnittsnote von 3,0 oder besser) ist dann bei der Einschreibung vorzulegen.
  4. für ausländische Studienbewerber: Nachweis über die Sprachkenntnisse (Deutsch)
  5. Lebenslauf
  6. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)

Liegt das endgültige Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, so muss das vorläufige Zeugnis zumindest eine Durchschnittsnote von 3,3 oder besser ausweisen, damit eine vorläufige(!) Zulassung ausgesprochen wird. (Ist das nicht der Fall, erfolgt eine Ablehnung.) Die Einschreibung kann aber nur dann erfolgen, wenn eine Zulassung erfolgt ist, das endgültige Zeugnis vorliegt und eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser enthält. (Enthält das endgültige Zeugnis eine Durchschnittsnote von 3,1 oder schlechter, können Sie sich nicht einschreiben – auch nicht in Einzelfällen.)


Sollten Sie noch weitere Fragen direkt zur Bewerbung auf den Studiengang haben, können Sie sich bei inhaltlichen Fragen auch direkt an Prof. Dr. Malte Schilling, insbesondere bei Fragen an die Zugangs- und Zulassungskommission, bei allgemeineren Fragen an die Studienkoordination/Fachstudienberatung wenden.

Bei technischen Fragen zum Bewerbungsportal (oder Fragen zu notwendigen formalen Sprachkenntnissen in Deutsch) stellen Sie diese bitte an das Studierendensekretariat.


Hinweis: Die Studienkoordination/Fachstudienberatung ist nicht in der Zugangs- und Zulassungskommission vertreten und kann daher insbesondere keine Auskünfte zu Ablehnungsgründen nach erfolgter, nicht erfolgreicher Bewerbung geben. Bitte kontaktieren Sie daher Prof. Dr. Malte Schilling für genauere Informationen zu Entscheidungen der Zugangs- und Zulassungskommission!