Nahrungsergänzungsmittel auf Kava-Kava-Basis

Abb. 1 Piper methysticum Forst. (Piperaceae)
© F.&K.Starr/Wiki Commons

Piper methysticum Forst. (Piperaceae), wird von der indigenen Bevölkerung der südpazifischen Inseln seit mehr als 3000 Jahren kultiviert. Für die Zubereitung des Getränks "Kava-Kava" werden die Wurzeln und das Rhizom gekaut oder zerkleinert und in Wasser suspendiert. Traditionell wurde dieses Präparat aufgrund seiner bekannten beruhigenden und besänftigenden Eigenschaften bei feierlichen Anlässen getrunken. In mehreren klinischen Studien konnte eine anxiolytische Wirkung beim Menschen nachgewiesen werden. Als Wirkstoffe gelten die Kavapyrone (Kavalactone, Abb. 2).

Abb. 2 Kavalactone
© Lechtenberg/IPBP

Kava fand eine verbreitete arzneiliche Anwendung als pflanzliche Alternative zu Benzodiazepinen bei der Behandlung von Angststörungen. Wegen einzelner beschriebener nicht unerheblicher Nebenwirkungen (vor allem Leberschädigungen) wurde die Zulassung von Kava-haltigen Arzneimitteln widerrufen. Diese Entscheidung wurde in der Fachwelt zum Teil kontrovers diskutiert [1].

Als Folge der Situation mussten sich viele Patienten sinnvolle medikamentöse oder auch nicht-medikamentöse Alternativen suchen. Im vorliegenden Fall wurde von uns ein im Internet erworbenes „dietary supplement“ auf Gleichwertigkeit zu den zuvor verwendeten Arzneimitteln untersucht:

Kava-Präparate im Internethandel - Vorsicht beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln.

Mit einer spezifischen kapillarelektrophoretischen Methode zur Bestimmung von Kavalactonen in Kavaextrakten konnten im beschriebenen Fall keine Kava-typischen Inhaltsstoffe nachgewiesen werden. Der Negativbefund wurde mit einer unabhängigen Methode (GC/MS) abgesichert. Dieser Befund mag einen Einzelfall darstellen, dennoch erscheint – was die Qualität (und damit auch die Wirksamkeit) der angebotenen Präparate angeht – auf jeden Fall ein gesundes Misstrauen beim Kauf von Kava-Präparaten im Internet angebracht. Weiterhin ist aus juristischer Sicht zu bemerken, dass ein Import von Kava-Präparaten nicht zulässig ist. Da die arzneimittelrechtliche Zulassung von Kava-Präparaten widerrufen wurde, herrscht ein eindeutiges Verbringungsverbot in die Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch dann, wenn das Präparat als „dietary supplement“ deklariert ist. 

Aber auch Produkte mit nachweisbaren Mengen an Kavalactonen werden im Internethandel angeboten. Untersuchungen haben gezeigt, „dass als Arzneimittel einzustufende Produkte mit pharmakologisch wirksamen Konzentrationen an Kavalactonen weiterhin über den Internethandel als vorgebliche Nahrungsergänzungsmittel illegal an den deutschen Verbraucher abgegeben werden. [2]“ Juristische Vorsicht ist geboten, da diese Produkte in Deutschland als Arzneimittel ohne gültige Zulassung eingestuft werden.

Fazit: Es ist von einem Kauf von Kava-Präparaten im Internet sowohl aus Qualitätsaspekten als auch aus juristischen Gründen abzuraten.