Leistungsanmeldung

Die bildungswissenschaftlichen Module bestehen in der Regel jeweils aus mehreren Lehrveranstaltungen (Ausnahme: Praktikumsmodule im Bachelor). Im Rahmen eines Moduls sind zudem verschiedene Leistungen - meist jeweils Studienleistungen und eine Modulabschlussprüfung - zu absolvieren. In den Modulbeschreibungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung finden Sie die Art der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung, ihren Umfang und deren mögliche Anbindung an eine Lehrveranstaltung.

Alle Lehrveranstaltungen und Leistungen im Rahmen eines Moduls müssen in den Prüfungsverwaltungssystemen QISPOS bzw. CMS SLcM angemeldet werden. Nur bei fristgerechter Anmeldung der Leistungen können Ihnen diese in der Leistungsübersicht Ihres Studienkontos verbucht werden.

In welcher Prüfungsverwaltungssoftware melde ich meine bildungswissenschaftlichen Leistungen an?

Ob Sie Leistungen in QISPOS oder CMS SLcM anmelden hängt davon ab, welchen Studiengang Sie studieren und wann Sie Ihr Studium aufgenommen haben. Hier finden Sie eine Auflistung der Zuordnungen der einzelnen Studiengänge:

QISPOS CMS SLcM
Bachelor of Arts
Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Wintersemester 2025/26 Bachelor-Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2026/27
Studierende im Großfach Kunst mit Studienbeginn bis einschließlich Wintersemester 2025/26  
Master of Education
Studierende im berufsbegleitenden Master of Education Berufskolleg Alle regulären Studierenden im Master of Education
Studierende im Großfach Kunst mit Studienbeginn bis einschließlich Wintersemester 2025/26 Studierende im Großfach Kunst mit Studienbeginn ab Wintersemester 2026/27

Wie melde ich bildungswissenschaftliche Leistungen in QISPOS bzw. CMS SLcM an?

  • Leistungsanmeldung in QISPOS

    • Anmeldungen und Abmeldungen von Lehrveranstaltungen und Leistungen eines Semesters müssen in der Regel zwischen der dritten und zehnten Vorlesungswoche getätigt werden.
    • Abmeldungen von Leistungen können darüber hinaus bis zwei Wochen nach Ablauf der zentralen Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden.
    • Abmeldungen von Prüfungsleistungen, für die laut Prüfungsordnung als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist, sind ohne Angabe von Gründen bis zum siebten Kalendertag vor dem Prüfungstermin möglich.
    • In den studiengangsspezifischen Checklisten finden Sie eine genaue Auflistung der Prüfungsnummern, die in QISPOS angemeldet werden müssen.

    Wurden alle Lehrveranstaltungen und Leistungen eines Moduls korrekt angemeldet und verbucht, wird dieses mit der Gesamtzahl an Leistungspunkten automatisch in QISPOS als absolviert erscheinen.

    Sollten Sie Leistungen nicht in QISPOS angemeldet, diese aber trotzdem absolviert haben, können Ihnen diese dennoch nicht verbucht werden. Näheres hierzu finden Sie in den QISPOS-FAQ.

  • Leistungsanmeldung in CMS SLcM

    Für die vollständige Anmeldung einer Leistung müssen zwei Schritte vorgenommen werden (folgen Sie dafür gerne der allgemeinen Klickanleitung vom Prüfungsamt):

    1. Nach der Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Sie die zugewiesene Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis über den Reiter "Lehrveranstaltungen" in CMS SLcM buchen
    2. Im Anschluss können Sie die entsprechende Leistung (Studienleistung oder Prüfungsleistung) im Vorlesungsverzeichnus über den Reiter "Leistungen" anmelden.

    Allgemeine Informationen:

    • Anmeldungen und Abmeldungen von Lehrveranstaltungen und Leistungen eines Semesters müssen in der Regel zwischen der dritten und zehnten Vorlesungswoche in SLcM getätigt werden.
    • Abmeldungen von Leistungen können darüber hinaus bis zwei Wochen nach Ablauf der zentralen Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen in SLcM vorgenommen werden.
    • Abmeldungen von Prüfungsleistungen, für die laut Prüfungsordnung als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist, sind ohne Angabe von Gründen bis zum siebten Kalendertag vor dem Prüfungstermin möglich.

    Sollten Sie Leistungen nicht in SLcM angemeldet, diese aber trotzdem absolviert haben, können Ihnen diese dennoch nicht verbucht werden. Näheres hierzu finden Sie in den bzw. SLcM-FAQ.

Sollten Sie sich innerhalb des Belegungszeitraums für bestimmte Lehrveranstaltungen und/oder Leistungen nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Frist an Christiane Averesch.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Krankheitsfall und Wiederholungsprüfung

Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen nicht antreten können, müssen Sie dies beim Prüfungsamt I durch Vorlage eines Abmeldeformulars und z.B. eines ärztlichen Attests glaubhaft machen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Sie können eine Prüfung wiederholen, wenn Sie nicht teilnehmen konnten oder durchgefallen sind. In der Regel müssen Sie sich dafür wiederum bei QISPOS bzw. SLcM anmelden. Genaues erfahren Sie von Ihrer*Ihrem Prüfer*in. Für das Bestehen einer Prüfungsleistung stehen Ihnen drei Versuche zur Verfügung (die Bachelor- und Masterarbeit können jeweils einmal wiederholt werden). Im Modul EBS und EBB kann einer der drei Versuche zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung genutzt werden, wobei nur die bessere Note gewertet wird. Ein entsprechender Antrag ist während der zentralen Anmeldefrist beim Prüfungsamt I zu stellen.