Studium mit Beeinträchtigung
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Im Studium der Bildungswissenschaften an der Universität Münster sollen alle Studierende die Bedingungen und Chancen vorfinden, die sie zum individuellen Studienerfolg benötigen. Die Datenerhebungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2023 zeigen, dass etwa 16% der Studierenden in Deutschland eine gesundheitliche Beeinträchtigung und damit eine Studienerschwernis aufweisen.

Um dieser Gruppe an Studierenden mit chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen ein erfolgreiches und wertschätzendes Studium zu ermöglichen,  finden Sie auf dieser Seite einen Wegweiser zu allen Beratungseinrichtungen der Universität Münster, die sie bei der Gestaltung ihres individuellen Studienverlaufes unterstützen.

Bei allen Anliegen im bildungswissenschaftlichen Studium können sich Studierenden mit Beeinträchtigung jederzeit an das Team der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften wenden, um gemeinsam mit uns die Weichen für ein gelingendes bildungswissenschaftliches Studium zu stellen.

Zentrale Studienberatung der Universität Münster

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist die erste Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigung. Dort können alle Fragen zur generellen Planung einer Studienaufnahme, des Studieneinstiegs und der Bewältigung des Studienalltags besprochen werden.

Kontakt:
Dipl.-Psych. Volker Koscielny
Tel.: +49 251 83-22082
volker.koscielny@uni-muenster.de

Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung

Bei der Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung (KOSMB) können Anliegen zur technischen Unterstützung im Studium, zur Barrierefreiheit in Gebäuden der Universität, zur Umsetzung barrierefreier Lehr-Lernmaterialien und zu barrierefreien Studien- und Lehrorganisation besprochen werden.

Kontakt:
Tobias Grunwald
Tel.: +49 251 83-22015
kosmb@uni-muenster.de

Nachteilsausgleich für das Ablegen von Prüfungen

Informationen zum Nachteilsausgleich für das Ablegen von Prüfungen erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der Universität Münster. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich mindestens 12 Wochen vor der jeweiligen Prüfung gestellt werden muss.

Kontakt:
Universität Münster - Prüfungsamt 1
Robert-Koch-Str. 29
48149 Münster