Zweithörer
Studierende anderer Hochschulen können in zulassungsfreien Fächern auf Antrag als Zweithörerinnen bzw. Zweithörer zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen.
Für die Zulassung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diesem Antrag müssen
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife
- eine Semesterbescheinigung der anderen Hochschule für das Semester, für das Sie die Zweithörerschaft beantragen möchten,
beigefügt werden.
Bewerbungsfristen sind jeweils für ein Sommersemester bis Ende März, für ein Wintersemester bis Ende September.
Senden Sie Ihren Antrag entweder per E-Mail oder postalisch an die folgende Adresse:
Westfälische Wilhelms-Universität
Studierendensekretariat
z. Hd. Herrn Flatken
Hubert.Flatken@uni-muenster.de
Schlossplatz 2
48149 Münster
Zum Antragsformular
Ansprechpartner im Studierendensekretariat
Schlossplatz 2
48149 Münster
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde :
Mo.-Mi. 10.00-12.30 Uhr; 13.30-15.00 Uhr
Do. 9.00-16.00 Uhr
Fr. 10.00-12.30 Uhr
Schlossplatz 2
48149 Münster
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde :
Mo.-Mi. 10.00-12.30 Uhr; 13.30-15.00 Uhr
Do. 9.00-16.00 Uhr
Fr. 10.00-12.30 Uhr
