Gasthörer
Wenn Sie einzelne Lehrveranstaltungen in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen besuchen möchten, ohne deshalb gleich ein ordentliches Studium aufnehmen zu müssen, können wir Sie im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf Antrag als Gasthörer/in eintragen.
Ein Nachweis der Hochschulreife ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sie müssen lediglich eine sogenannte „Gasthörergebühr“ zahlen. Diese Gebühr beträgt derzeit
Bewerbungsfristen sind jeweils für ein Sommersemester von Mitte Februar bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn, für ein Wintersemester von Mitte August bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn.
Senden Sie Ihren formlosen Antrag entweder per E-Mail oder postalisch an die folgende Adresse:
Westfälische Wilhelms-Universität
Studierendensekretariat
z. Hd. Herrn Flatken
Hubert.Flatken@uni-muenster.de
Schlossplatz 2
48149 Münster
Zum Antragsformular
Kontakt
Ansprechpartner im StudierendensekretariatSchlossplatz 2
48149 Münster
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde :
Mo.-Mi. 10.00-12.30 Uhr; 13.30-15.00 Uhr
Do. 9.00-16.00 Uhr
Fr. 10.00-12.30 Uhr
