Jobben im Studium

Viele Studierende jobben neben dem Studium. Jobangebote – auch für Studierende – stehen zum Beispiel in den regionalen Tageszeitungen (Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung) und in den lokalen Veranstaltungszeitschriften/Anzeigenblättern (z.b. Na Dann, Ultimo, GIG). Letztere liegen in vielen Instituten sowie Mensen und Bistros aus.

 

Studentische Hilfskräfte

Bei Studierenden besonders beliebt sind Tätigkeiten als studentische Hilfskräfte (SHK), die in Fachbereichen, Instituten und verschiedenen Einrichtungen der Universität regelmäßig gesucht werden. Achten Sie auf entsprechende Stellenausschreibungen auf den Internetseiten der einzelnen Institute/Einrichtungen sowie an den Schwarzen Brettern. Es gibt außerdem eine Übersicht über freie Stellen an der Universität Münster. Beachten Sie aber, dass dort nicht alle SHK-Stellen aufgeführt sind:

Stellenübersicht der Universität

Karriereportal der Universität Münster

Im Karriereportal der Universität Münster UNIKAP.MS können Studierende einerseits Stellen finden, andererseits auch ein eigenes Profil anlegen und von Unternehmen gefunden werden. Das Stellenangebot umfasst unter anderem Praktika, Werksstudenten- oder Absolventenstellen.

UNIKAP.MS

 

Auswirkung auf Kranken-, Renten- und Sozialversicherung

Bitte beachten Sie auch: Je nach Art und Umfang kann ein Job, den Sie als Studierender annehmen, Auswirkungen auf die Kranken-, Renten- und Sozialversicherung sowie auf die Steuerpflicht haben. Je nach Verdienst benötigen Sie zur Ausübung daher auch eine Steuernummer und eine Rentenversicherungsnummer. Eine Steuernummer können Sie beim Finanzamt der Stadt Münster, eine Rentenversicherungsnummer bei Ihrer Krankenkasse bekommen.

Weitere Infos in der Broschüre der Finanzverwaltung NRW

Welche Auswirkungen ein studentischer Job auf die Kranken-, Renten- und Sozialversicherung sowie auf die Steuerpflicht haben kann, wird auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks ausführlich erläutert:

„Jobben“-Seiten des Deutschen Studierendenwerks

 

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten dürfen während des Studiums einer Beschäftigung an bis zu 120 Arbeitstagen oder 240 halben Arbeitstagen im Jahr nachgehen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Bestimmungen Ihres Aufenthaltstitels. Eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule – z.B. eine Anstellung als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft – unterliegt in der Regel keinen Einschränkungen.