Lehre im Sommersemester 2022

Den hohen Infektionszahlen in NRW und Münster ist die WWU zum Semesterstart mit den Möglichkeiten der digitalen Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder alternativen Formen des Kompetenzerwerbs begegnet. Seit Beginn dieser Woche sind diese Angebote nicht mehr verpflichtend. Dieser schon vor Beginn des Semesters kommunizierte Weg wird weiter beschritten und das Sommersemester als Präsenzsemester durchgeführt.

Die WWU sieht sich auch weiter mit der Herausforderung konfrontiert, im Sinne des gemeinsamen Miteinanders voranzugehen und Lösungen für diejenigen zu finden, die durch Quarantäne, Isolation oder Corona-Infektion nicht in dem gewünschten und erwarteten Maß an der Lehre teilhaben können. Dieser durch Corona ausgelösten Herausforderung müssen wir auch im Sommersemester begegnen.

Daher werden Lehrende aufgrund der hohen Infektionszahlen nachdrücklich darum gebeten, dass Veranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, an denen Studierende bisher digital teilnehmen konnten, bei vorhandenen technischen Möglichkeiten auch weiterhin gestreamt oder aufgezeichnet werden. Gleichwohl erkennen wir aber auch an, dass Lehrende, insbesondere bei kleineren Gruppengrößen, nun nach vielen Wochen auf Grund des didaktischen Konzepts zur vollständigen Präsenz zurückkehren. Dies war explizit als Möglichkeit bei der Semesterplanung vorgesehen.

Eine Erleichterung im Falle von Corona-Infektionen oder Quarantänen kann dann der gemäß der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vorgesehene Wegfall der Anwesenheitspflicht im Sommersemester sein. In diesem Fall muss der Kompetenzerwerb durch die Studierenden in alternativen Formen (z. B. Selbststudium) erbracht und in den Prüfungen nachgewiesen werden.
Studierende sollten sich auch weiterhin gegenseitig unterstützen und stärken, z. B. durch gemeinsames Besprechen von Arbeitsmaterial, Austausch von Mitschriften etc.; vor allem auch, wenn jemand auf Grund einer Corona-Infektion oder Quarantäne nicht an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen konnte.

Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, denen aus gesundheitlichen Gründen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nachweislich nicht möglich ist, sowie gesundheitlich durch Covid-19 besonders gefährdete Lehrende wurden im Rundschreiben am 13. April 2022 informiert. Diese Regelungen bleiben unverändert bestehen. Schwangere und stillende Studentinnen können sich bei der Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen unter https://www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/mutterschutzgesetz.html über die geltenden Regelungen und ihre Optionen informieren.