Hinweise zu Prüfungsregelungen im WiSe 2021/22

  • Prüfungen, die dem Wintersemester 2021/2022 zuzurechnen sind, werden wieder entsprechend den Vorgaben der Prüfungsordnungen durchgeführt werden; die für die einzelnen Fachbereiche getroffenen sogenannten „Corona-Rektoratsregelungen“ gelten für diese Prüfungen nicht mehr.
  • Nur für Prüfungen, die noch dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021 oder dem Sommersemester 2021 zuzurechnen (Wiederholungsprüfungen) sind, kann das Rektorat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung regeln, dass die „Corona-Rektoratsregelungen“ weiterhin, längstens bis zum Ende der hochschulintern festgelegten Prüfungsperiode in Kraft bleiben.
  • Online-Prüfungen sind weiterhin möglich. Die Fachbereiche können dies in ihrer Prüfungsorganisation vorsehen. Bitte informieren Sie sich bei den Fachbereichen.
  • Die erleichterte Freiversuchs- und Rücktrittsregelung der vergangenen drei Semester werden nicht weitergeführt, da die entsprechende Landes-Verordnung ausläuft. Nur für Prüfungen, die noch einem der drei vergangenen Semester zuzuordnen sind (Wiederholungsprüfungen) kann dies noch vorgesehen werden.
  • Für Studiengänge des Fachbereichs Medizin sowie für Staatsexamens-Studiengänge können andere Regelungen gelten.