1.) Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung
für die Fachbereichsräte vom 25. April 2002
vom 14. Februar 2006



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen (Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz) vom 30.11.2004 (GV. NRW. S. 752) hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


 
Artikel I

Die Wahlordnung für die Fachbereichsräte der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25. April 2002 (AB Uni 2002/4) wird wie folgt geändert:

Vor § 9 wird folgender § 8a eingefügt:

 
„§ 8a
Wahlkreise im Fachbereich Geschichte/Philosophie

(1) Der Fachbereich 08 Geschichte/Philosophie bildet für die Mitgliedergruppe

a) der Professorinnen/Professoren folgende Wahlkreise
 
Wahlkreis I Philosophie
Wahlkreis II Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Musikpädagogik
Wahlkreis III Alte Geschichte, Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie
Wahlkreis IV Mittelalterliche Geschichte, Byzantinistik, Lateinische Philologie des
Mittelalters und der Neuzeit
Wahlkreis V Neuere und Neueste Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte mit
besonderer Berücksichtigung der internationalen Beziehungen, Neuere
und Neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der
außereuropäischen Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Wahlkreis VI Klassische Philologie, Klassische Archäologie, Frühchristliche Archäologie
Wahlkreis VII Ethnologie, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Textilgestaltung und
ihre Didaktik
Wahlkreis VIII Didaktik der Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuro-
päische Geschichte.

Auf jeden der Wahlkreise entfällt ein Sitz.


b) der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter folgende Wahlkreise
 
Wahlkreis I Byzantinistik, Ethnologie, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Musik-
wissenschaft, Musikpädagogik, Klassische Philologie, Klassische
Archäologie, Frühchristliche Archäologie, Lateinische Philologie des
Mittelalters und der Neuzeit, Textilgestaltung und ihre Didaktik
Wahlkreis II Philosophie, Kunstgeschichte
Wahlkreis III Alte Geschichte, Historisches Seminar, Ur- und Frühgeschichtliche
Archäologie, Didaktik der Geschichte.

Auf jeden der Wahlkreise entfällt ein Sitz.

(2) Die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie die Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bilden je einen Wahlkreis. Im Wahlkreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind drei Sitze, im Wahlkreis der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist ein Sitz zu besetzen.“

 
Artikel II
 
Übergangsregelung

Die erste gemäß dieser Wahlordnung vorzunehmende Wahl wird im Sommersemester 2006 durchgeführt.

 
Artikel III

In-Kraft-Treten

Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt-machungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 08. Februar 2006.
 
Münster, den 14. Februar 2006 Der Rektor

 
  Prof. Dr. Jürgen Schmidt
 

Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
 
Münster, den 14. Februar 2006 Der Rektor

 
  Prof. Dr. Jürgen Schmidt