Studienordnung

für das Fach Sozialwissenschaften

an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-,

Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

mit dem Studienschwerpunkt

Haupt-, Realschulen und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

vom 27. Oktober 2005


Aufgrund von § 2 Abs.4 und §86 Abs.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2005 (GV.NRW. S.752) und § 53 Abs.5 der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (LPO) vom 27.3.2003 (GV.NRW. S.182) erlässt der Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften mit Zustimmung des Fachbereichs 04 wirtschaftswissenschaftliche Fakultät folgende Studienordnung.

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
§ 2 Aufgabe der Studienordnung
§ 3 Zugangsvoraussetzung für das Studium
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums
§ 6 Gliederung des Studium
§ 7 Ziele des Studiums
§ 8 Inhalte des Studiums
§ 9 Lehrveranstaltungsformen
§ 10 Pflicht- und Wahlpflichtmodule
§ 11 Modulbeauftragte
§ 12 Aufgabe, Aufbau und Studienleistungen des Grundstudiums
§ 13 Zwischenprüfung
§ 14 Aufgabe, Aufbau, Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptstudiums
§ 15 Praxisphasen
§ 16 Formen der Leistungserbringung
§ 17 Benotung und Testierung
§ 18 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums
§ 19 Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
§ 20 Erste Staatsprüfung
§ 21 Erweiterungsprüfung
§ 22 Erwerb mehrerer Lehrämter
§ 23 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 24 Studienberatung
§ 25 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen



Anhang
1. Übersicht zum Studienaufbau
2. Module im Fach Sozialwissenschaften, Lehramt HRGe
3. Zusätzliche Module für den Erwerb mehrerer Lehrämter




(1) Die Studienordnung regelt das Studium des Faches Sozialwissenschaften mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (gemäß LPO §32), im Folgenden abgekürzt als HRGe.



(1) Die Studienordnung weist die Studienziele aus, legt Art und Anzahl der zu studierenden In-haltsbereiche und Module fest und beschreibt die Studienleistungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind. Sie kennzeichnet Art und Abfolge der Lehrveranstal-tungen, gibt die für das jeweilige Lehramt geforderten Studienanteile für Pflicht- und Wahl-pflichtstudien an und bestimmt nach Studienabschnitten gegliedert die Anzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) und die Modalitäten des Erwerbs von Studiennachweisen.

(2) Die Studienordnung dient Studierenden und Lehrenden; sie bindet das Fach Sozialwissen-schaften und die beteiligten Anteilsdisziplinen (Ökonomik, Politikwissenschaft und Soziologie) sowie die am Lernbereich Gesellschaftswissenschaften beteiligten Fächer an die vorgegebenen Ziele und Strukturen.



Zugangsvoraussetzung für das Studium des Fachs Sozialwissenschaften ist die allgemeine Hoch-schulreife oder ein von zuständiger Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.



Das Studium der Sozialwissenschaften kann sowohl zu Beginn des Wintersemesters als auch zu Beginn des Sommersemesters aufgenommen werden.




(1) Die Regelstudienzeit umfasst für das Studium mit dem Abschluss für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen gemäß § 32 Abs.1 LPO sieben Semester.

(2) Der Anteil an Semesterwochenstunden (SWS), die im Fach Sozialwissenschaften zu studieren sind, beträgt den Vorgaben der LPO entsprechend mindestens 40 SWS (vgl. LPO §32 Abs.2 ).



(1) Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium.

(2) Das Grundstudium umfasst für Studierende mit dem angestrebten Abschluss insgesamt 20 SWS.

(3) Das Hauptstudium umfasst für Studierende mit dem angestrebten Abschluss je nach Wahl des Vertiefungsmoduls insgesamt 22-24 SWS.


§ 7
Ziele des Studiums


(1) Die Zielsetzung des Studiums ergibt sich aus §1 Abs.1, §2 Abs.6 und §17 Abs.1 des Lehrausbildungsgesetzes (LABG). Danach dient das Studium der Vermittlung von Kenntnissen und Fä-higkeiten, die zusammen mit den im Vorbereitungsdienst zu erwerbenden Kompetenzen dazu befähigen, ein Lehramt an öffentlichen Schulen für politisch bildende Unterrichtsfächer selbständig auszuüben. An diesem übergreifenden Ausbildungsziel haben sich das Studium des Faches Sozialwissenschaften und – darin eingeschlossen – die schulpraktischen Studien zu orientie-ren.

(2) Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften im Rahmen des Lernbereichs Gesellschaftswis-senschaften will den Studierenden für das Verständnis der jeweiligen Disziplin (Ökonomik, Poli-tikwissenschaft und Soziologie) und des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften wesentliche wissenschaftliche Erkenntnissinteressen sowie Theorieansätze und Forschungsergebnisse vermit-teln (gemäß §2 Abs. 1 und 2 LPO). Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, den Beitrag der jeweiligen Disziplin zur Beschreibung und Analyse sozialer Phänomene über die Kenntnis der je spezifischen zentralen Fragestellungen und Forschungsmethoden sowie der Theorie- und Modellbildung in den Disziplinen zu erkennen. Dazu gehört die Vermittlung fachspezifischer Grundlagenkenntnisse, die für den Fachunterricht des angestrebten Lehramts als politi-sche/ökonomische Bildung und der Mitgestaltung einer demokratischen Schulkultur von besonderer Relevanz sind.

(3) Die Studierenden werden durch Forschung und Lehre in die systematische Analyse von öko-nomischen, politischen und sozialen Prozessen und Phänomen des Lernbereichs der Gesellschaftswissenschaften eingeführt. Im Studium sollen die fachwissenschaftlichen Grundlagen für ein lebenslanges Lernen als Fachlehrkräfte für politisch bildende Unterrichtsfächer gelegt wer-den.

(4) Die erste Phase der Lehramtsausbildung (bis zur Ersten Staatsprüfung) hat ihren Schwerpunkt in der Vermittlung wissenschaftlicher Theorien, muss zugleich aber von Anfang an das Problem der Theorie-Praxis-Vermittlung bewusst machen und bearbeiten. Dieser Aufgabe dienen insbe-sondere die schulpraktischen Studien. Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften umfasst des-halb schulpraktische Studien als Pflichtveranstaltungen.


§ 8
Inhalte des Studiums


(1) Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften besteht aus den folgenden lernbereichs- und disziplinorientierten Modulen (gemäß §7, Abs.2 LPO):

  • Modul „Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften“
  • Modul „Ökonomische Grundlagen“
  • Modul „Politikwissenschaftliche Grundlagen“
  • Modul „Soziologische Grundlagen“
  • Modul „Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung“
  • Modul „Globale Prozesse und Soziale Strukturen“ (Politikwissenschaftlich-soziologische Vertiefung)
  • Modul „Handlungsfeld (außer-)schulische politische/ökonomische Bildung“ (Fachdidaktik)

(2) Die Reihenfolge der Module und ihre inhaltliche Ausgestaltung sind aufgrund einer zwischenzeitigen Änderung der Zwischenprüfungsordnung abhängig vom Studienbeginn. Eine Übersicht über die beiden Varianten des Studienverlaufs sowie eine genaue Kennzeichnung der Module nach Zielen, Inhalten und exemplarischen Veranstaltungsthemen findet sich im Anhang zu dieser Studienordnung.



(1) Vorlesungen vermitteln in zusammenhängenden Vorträgen von Lehrenden systematisches Grundlagenwissen, geben einen Überblick über größere Themenkomplexe und Problembereiche oder informieren über historische Entwicklungen bzw. den aktuellen Forschungsstand. Sie dienen damit vor allem der Zusammenfassung und der Einordnung von Teilaspekten in eine Gesamtdar-stellung.

(2) Übungen/Tutorien stehen im engen Zusammenhang mit Vorlesungen und finden in der Regel im Anschluss daran statt. Sie dienen als Ergänzung und sind entsprechend auszuweisen. Übun-gen/Tutorien sollen den Studierenden durch Bearbeitung exemplarischer Probleme die Gelegen-heit zur Anwendung und Vertiefung der in der Vorlesung behandelten Stoffgebiete sowie zur Selbstkontrolle des Wissensstandes geben.


(3) Seminare wollen eine Anleitung zur selbständigen Erarbeitung von wissenschaftlichen Prob-lemstellungen, zur Einübung von Methoden und zur Durchführung von Fall- und Bedingungsana-lysen geben und die kritische Diskussion von Forschungsproblemen und -ergebnissen ermögli-chen. Sie werden je nach Studienabschnitt als Proseminar oder als Hauptseminar angeboten.

(4) Kolloquien sind eine Veranstaltungsform für Fortgeschrittene. Sie werden in der Regel zu-sätzlich angeboten, sind also nicht in den Studienplan einbezogen. Als Examenskolloquien die-nen sie der Prüfungsvorbereitung und als Forschungskolloquien dem Austausch wissenschaftli-cher Erkenntnisse und Methoden.

(5) Module sind ein auf den Erwerb einer definierten Qualifikation ausgerichteter Verbund von inhaltlich aufeinander aufbauenden oder aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen zu einer thematischen Lehr- und Lerneinheit, die unterschiedliche Veranstaltungsformen (Vorlesung, Se-minar, Praktikum o.ä.) einschließen kann und in der Regel einen Umfang von 6-10 Semesterwo-chenstunden aufweist. Module sind qualitativ und quantitativ beschreibbar, sollen (mit anderen Modulen) kombinierbar und müssen (studienbegleitend) abprüfbar sein.



Um Pflichtmodule handelt es sich, wenn ihr Studium in dieser Studienordnung für alle Studie-renden zwingend vorgeschrieben wird und es keine alternative Wahlmöglichkeit unter mehreren Modulen gibt. Bei Wahlpflichtmodulen kann eine Auswahl unter verschiedenen Modulen getrof-fen werden, d.h. die Studierenden können hier einen Studienschwerpunkt wählen.



(1) Die Studiengangs- und Modulbeauftragten unterstützen die Studierenden duch die Studienbe-ratung und bescheinigen die Vollständigkeit absolvierter Module.

(2) Die Modulbeauftragten koordinieren darüber hinaus die Modulabschlussprüfungen nd stehen den Studierenden und dem Prüfungsamt bei Fragen zur Prüfungsplanung und -durchführung zur Verfügung.



(1) Das Grundstudium führt in zentrale Fragestellungen und theoretische Ansätze der Ökonomik, der Politikwissenschaft und der Soziologie ein sowie in die Methoden der Disziplinen. Das im Grundstudium erworbene methodische und inhaltliche Grundlagen- und Orientierungswissen ist die Voraussetzung für vertiefende Studien im Hauptstudium. Inhalte und Qualifikationsziele ein-zelner Module werden im Anhang ausführlich dargestellt.

(2) Im Grundstudium müssen Studierende mit dem Studienschwerpunkt HRGe drei der folgen-den Grundlagenmodule studieren:

  • Modul „Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften“
  • Modul „Ökonomische Grundlagen“
  • Modul „Politikwissenschaftliche Grundlagen“
  • Modul „Soziologische Grundlagen“

Eine genaue Kennzeichnung dieser Module nach Zielen, Inhalten, zu erbringenden Leistungen, Voraussetzungen und exemplarischen Veranstaltungsthemen findet sich im Anhang zu dieser Studienordnung.



Die Zwischenprüfung erfolgt für Studierende mit dem Schwerpunkt HRGe im Fach Sozialwis-senschaften studienbegleitend. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung.


 
§ 14
Aufgabe, Aufbau und Studienleistungen des Hauptstudiums

(1) Das Hauptstudium dient der Ausweitung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Einsichten. Es nimmt Bezug auf die Anforderungen des Berufsfeldes und be-rücksichtigt dabei die Besonderheiten des jeweiligen Lehramts und des gewählten Studien-schwerpunkts. Für den Studienschwerpunkt HRGe besteht die Möglichkeit einer Schwerpunkt-setzung.

(2) Im Hauptstudium sind für den Studienschwerpunkt HRGe folgende Module zu studieren und die im Anhang genannten Studienleistungen zu erbringen:

Als Pflichtmodule:
· das Grundlagenmodul, das nicht Teil des Grundstudiums war (6 SWS, 1 LN)
· das Fachdidaktische Modul „Handlungsfeld (außer-)schulische politische Bildung“ ( 8 SWS, 1 LN).

Und als Wahlpflichtmodul eines der beiden folgenden Module:
· Modul „Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung“ (10 SWS, Erste Staatsprüfung),
· Modul „Globale Prozesse und soziale Strukturen“ (Politikwissenschaftlich-soziologische Vertiefung) (8 SWS, Erste Staatsprüfung).



(1) Praxisstudien bilden einen wesentlichen Teil der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Der Praxiskontakt, seine Planung, Durch-führung und Auswertung dienen der ersten beruflichen Erfahrung, der Überprüfung der eigenen Berufsentscheidung, als Anknüpfungspunkt für die wissenschaftliche Reflexion auf Fachunter-richt, eingesetzte Methoden sowie der Erkundung von Innovationsmöglichkeiten in öffentlichen Schulen.

(2) Das vierwöchige Orientierungspraktikum gemäß §10 Abs.3 LPO findet im ersten Studienjahr statt und wird von der Erziehungswissenschaft verantwortet. Weitere Praktika gemäß §10 Abs.4 LPO sind während des Hauptstudiums durchzuführen. Diese werden im Lehramtsstudiengang Sozialwissenschaften für den Studienschwerpunkt HRGe im Umfang von mindestens fünf Woh-cen im Hauptstudium in Anbindung an das Fachdidaktische Modul „Handlungsfeld Bildung“ absolviert (gemäß §10 Abs. 4 LPO).

(3) Näheres regelt die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der WWU Münster.



(1) Leistungsnachweise (LN) werden aufgrund individuell feststellbarer Leistungen ausgestellt. Dies können Klausuren, Referate, Hausarbeiten oder sonstige Leistungen sein. Genaueres zu den Anforderungen für die einzelnen Leistungsnachweise sind den Modulbeschreibungen im Anhang dieser Studienordnung zu entnehmen.

(2) Teilnahmenachweise (TN) werden aufgrund einer regelmäßigen, aktiven Teilnahme an mehr als 80 % der vorgesehenen Semesterstunden erworben. Modalitäten der aktiven Teilnahme geben die Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt.




(1) Die Qualität der in Lehrveranstaltungen oder im Zusammenhang damit erbrachten Studien-leistungen wird mit Noten entsprechend der herkömmlichen 6-stufigen Notenskala (Prädikate: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend) bzw. den entsprechenden Zif-fernzensuren (1-6) bewertet. Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Absenken oder Anheben der einzelnen Note um 0,3 gebildet werden. Die Zwischennoten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3; 5,7 und 6,3 sind dabei ausgeschlossen.

(2) Wenn in einem Modul ein Leistungsnachweis kumulativ zu erbringen ist, werden die Studien-leistungen aus den einzelnen Veranstaltungen gemäß ihrer in den Modulbeschreibungen angege-benen prozentualen Gewichtung in die Berechnung der Gesamtnote des Leistungsnachweises einbezogen.

(3) Bei der Zusammenfassung mehrerer Noten zu einer Gesamtnote wird ansonsten wie üblich das arithmetische Mittel gebildet.

(4) Das rechnerische Ergebnis wird wie folgt den Prädikaten der Notenskala zugeordnet:

1,0-1,5 (sehr gut)
1,6-2,5 (gut)
2,6-3,5(befriedigend)
3,6-4,0(ausreichend)
4,1-5,0(mangelhaft)
5,1-6,0 (ungenügend).




Den für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlichen Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums erbringen Studierende mit dem Studienschwerpunkt HRGe durch die in den §12, §13, §14 und §15 genannten Studienleistungen.




(1) Die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen für das Lehramt HRGe folgt den Zulassungsvor-aussetzungen gemäß §34 Abs.2 LPO.

(2) Der Antrag auf Zulassung ist mit der Meldung zu einer Prüfung schriftlich an das Prüfungsamt zu richten. Ihm sind die gemäß §20 Abs. 3 und 4 LPO geforderten Unterlagen beizule-gen.

(3) Die Regelung des Rücktritts von einer Prüfung folgt den Bestimmungen von §22, Abs. 3 und 4 LPO, die Regelung des Bestehen dem § 27, Abs. 3 LPO und die Regelung des Wiederho-lens dem § 26 der LPO.




(1) Schriftliche Hausarbeit (LPO §17; §34 Abs.1)
  1. Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist eine schriftliche Hausarbeit in Erziehungswissen-schaft oder einem der Fächer anzufertigen. Wird sie im Fach Sozialwissenschaften geschrie-ben, will sie feststellen, ob die Kandidatin/ der Kandidat fähig ist, eine sozialwissenschaftli-che Problemstellung in einer begrenzten Zeit selbständig inhaltlich und methodisch zu bear-beiten und das Ergebnis fachlich und sprachlich angemessen darzustellen.
  2. Die Hausarbeit kann in jeder Teildisziplin, in der Fachdidaktik oder in Erziehungswissen-schaft angefertigt werden. Wird die Hausarbeit im Fach Sozialwissenschaften angefertigt, muss sie in einer Teildisziplin angefertigt werden, die Bestandteil des Hauptstudiums war.

(2) Prüfungen in der Fachwissenschaft und Fachdidaktik (LPO §14, §15, §34 Abs.1)
  1. In dem Fach Sozialwissenschaften müssen eine fachwissenschaftliche und eine fachdidakti-sche Prüfung abgelegt werden. Grundlage der fachwissenschaftlichen Prüfung ist das gewähl-te Vertiefungsmodul des Hauptstudiums, Grundlage der fachdidaktischen Prüfung ist das Modul „Handlungsfeld (außer-) schulische politische/ökonomische Bildung“. Prüfungsge-genstand sind jeweils die Inhalte des gesamten Moduls.
  2. Eine der Prüfungen ist schriftlich, die andere mündlich abzulegen. Das letzte Prüfungsele-ment sollte eine mündliche Prüfung sein.
  3. Die schriftlichen Prüfungen dienen der Feststellung, ob die Studierenden in der Lage sind, in einem Zeitrahmen von vier Stunden mit begrenzten Hilfsmitteln eine den Anforderungen ent-sprechende Aufgabe zu lösen.
  4. Durch die mündliche Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/ der Kandidat die Zusammenhänge der Prüfungsgebiete des Moduls erkennt und darstellen kann sowie speziel-le Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und zu beantworten vermag. Münd-liche Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt. Die Prüfungszeit dauert in der Regel 45 Minuten.



(1) Gemäß §29 Abs.1 LPO können nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt Erwei-terungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweils entsprechenden Lehramtes abgelegt werden (sog. Drittfach). Als darauf vorbereitende Studien werden im Fach Sozialwissenschaften 20-24 SWS in den Modulen studiert:

  • 1 Grundlagenmodul (Variante 2, vgl. Modulbeschreibung) nach Wahl (6-8 SWS)
  • 1 Vertiefungsmodul (vgl. Modulbeschreibung) nach Wahl (8-10 SWS)
  • Fachdidaktisches Modul „Handlungsfeld (außer-)schulische politische/ökonomische Bil-dung“ (6 SWS)

Diese Module entsprechen etwa dem Umfang des Hauptstudiums. Die Studierenden sind aufge-fordert, sich auch die Grundlagen aus dem Grundstudium zu erarbeiten, da diese für das Haupt-studium als bekannt vorausgesetzt werden.

(2) Der fachwissenschaftliche Leistungsnachweis ist in dem Grundlagenmodul zu erbringen, die fachwissenschaftliche Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erfolgt über die Inhalte des Vertiefungsmoduls. Der fachdidaktische Leistungsnachweis ist im Modul „Handlungsfeld (au-ßer-)schulische politische/ökonomische Bildung“ zu erwerben; ferner sind die Inhalte dieses Mo-duls Gegenstand der fachdidaktischen Prüfung. Mindestens eine Prüfung im Fach Sozialwissen-schaften muss eine schriftliche, und mindestens eine Prüfung muss eine mündliche sein. Das letz-te Prüfungselement sollte eine mündliche Prüfung sein.



(1) Gemäß §41 Abs.1 LPO kann zusätzlich zur Befähigung zum Lehramt HRGe die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder zum Lehramt an Berufskollegs erworben werden, wenn im jeweiligen Fach weitere fachwissenschaftliche Studien im Umfang von etwa 20 SWS und ein fachwissenschaftlicher Leistungsnachweis erworben werden.

(2) Wer den Lehramtsstudiengang Sozialwissenschaften mit dem Studienschwerpunkt HRGe studiert hat, studiert für den Erwerb eines weiteren Lehramts die folgenden Module:

  • das noch nicht studierte Vertiefungsmodul I aus HRGe-Hauptstudium (8-10 SWS)
  • Zwei der folgenden Module:
  • Soziologische Vertiefung II (6 SWS)
  • Politikwissenschaftliche Vertiefung II (6 SWS)
  • Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung II (6 SWS)

(3) In einem der Vertiefungsmodule II ist ein Leistungsnachweis zu erbringen; die zusätzliche Prüfungsleistung gemäß §41 Abs.1 LPO erfolgt über die Inhalte des nachgeholten Vertiefungs-moduls aus dem Studienplan für das HRGe-Hauptstudium.


 
§ 23
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes wer-den ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. In anderen Studiengängen werden sie anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Dies gilt entsprechend auch für die Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien.

(2) Studienleistungen, die anderen als den in §2 LABG genannten Hochschulen erbracht worden sind und die den fachlichen Anforderungen des Lehramtsstudienganges entsprechen, können bis zu einem Drittel der zu erbringenden Studienleistungen angerechnet werden.

(3) An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprü-fung für Lehrämter an Schulen zu beachten.

(4) Zuständig für die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertreter. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Hauptstudium zuständig ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die Hochschule.

(5) Für die Anerkennung von Hochschulabschlussprüfungen gilt §50 der LPO.



(1) Zur Beratung der Studierenden in allen das Studium betreffenden Fragen besteht in den am Studium der Sozialwissenschaften beteiligten Fächern ein umfangreiches Angebot unterschiedli-cher Formen der Studienberatung. Der Abschlussrelevanz der Studienleistungen wegen ist die Wahrnehmung dieses Beratungsangebots für die Studierenden besonders dringlich. Die Inan-spruchnahme der Studienberatung sollte daher für Lehramtsstudierende selbstverständliche Pflicht sein.

(2) Zentrale Anlaufstelle für Studierende in allen Fragen zum Studium sind die zuständigen Stu-dienfachberater/innen bzw. die Modulbeauftragten der einzelnen Institute. Als Fachberater/innen fungieren Lehrende, die von den beteiligten Instituten mit dieser Aufgabe betraut wurden. Über die Sprechzeiten informieren Infoblätter und Plakataushänge, die in jedem Semester aktualisiert werden.

(3) Über diese Einzelberatung hinaus wird auch eine kollektive Beratung in eigens dafür vorge-sehenen Veranstaltungen angestrebt. Diese Veranstaltungen sollten am Informationsbedarf zu Beginn des Grundstudiums und zu Beginn des Hauptstudiums ausgerichtet sein und Hilfen für die Studienplanung bieten.

(4) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung (Schlossplatz 5) zur Verfügung. Zu Fragen des Lehramtsstudiums berät auch das Zentrum für Lehrerbildung. In Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt berät das Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Bispinghof 2).



(1) Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für Studieren-de, die ab dem WS 2003/04 ihr Studium an der WWU aufgenommen haben.

(2) Lehramtsstudierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung im Grundstudium befinden, müssen unter Beachtung der Regelungen des §53 Abs.2 LPO nach der Zwischenprüfung in das durch diese Ordnung beschriebene Hauptstudium für die neuen Lehräm-ter wechseln.

(3) Lehramtsstudierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung im Hauptstudium befinden, können auf eigenen Wunsch in die neue Lehramtsstruktur wechseln. Dazu bedarf es eines Antrags an das Prüfungsamt.






Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereiche 06 (Erziehungs-wissenschaft und Sozialwissenschafen) vom 03.12.2003 und des Fachbereichs 04 (Wirtschaftswissenschaft) vom 01.10.2004



Münster, den 27.Oktober 2005Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntma-chung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 27.Oktober 2005 Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt


 

 

1. Module im Fach Sozialwissenschaften, Lehramt HRGe

Modul „Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften“

Inhalte und Qualifikationsziele:

Das Modul enthält Einführungen in die den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften konstituierenden Disziplinen Geographie, Geschichtswissenschaft, Haushalts- und Sozialwissenschaften. Die Lehrinhalte der jeweiligen Einführungsveranstaltungen werden durch die spezifischen Zugriffe der einzelnen Disziplinen auf die soziale Wirklichkeit in räumlicher, historischer, gesellschaftspolitischer sowie ökonomischer Perspektive und den korrespondierenden Forschungsgegenständen bestimmt. Dies gewährleistet, dass den Studierenden die erkenntnisleitenden Kategorien, theoretischen Modelle, Forschungsperspektiven und -methoden der einzelnen Disziplinen so vermittelt werden, dass sie dazu befähigt werden, die Entwicklung theoretischer Ansätze bzw. Modelle und Forschungsprozesse und damit auch Disziplinarität zu verstehen, zu analysieren und hinsichtlich des Erklärungsgehalts sowie der Reichweite kritisch zu beurteilen.

Das Modul trägt den Rahmenvorgaben für den Lernbereich entsprechend zur Stärkung der fachwissenschaftlichen Qualität des Studiums für den Unterricht in der Grund-, Haupt- Realschule und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bei. Der Aufbau des Moduls ermöglicht es den Studierenden mit dem Studienschwerpunkt Grundschule, Kenntnisse über die einzelnen Disziplinen in einem Umfang zu erwerben, der eine reflektierte Leitfachwahl innerhalb des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften erlaubt. Darüber hinaus bietet die fachwissenschaftliche Ausrichtung die Grundlagen dafür, die Studierenden für die Bewältigung fächerübergreifende Studieninhalte in anderen Modulen des Studiengangs zu qualifizieren, denn ohne eine Kenntnis der je disziplinspezifischen Zugriffe und deren Unterschiede im Hinblick auf die Perspektivebereiche des Sachunterrichts wäre dies nicht möglich.

Verwendbarkeit: Das Modul ist sowohl für den Studienschwerpunkt Grundschule als auch den Studienschwerpunkt Haupt-, Realschule und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschulen zu verwenden. Dies erleichtert den Studierenden den Wechsel zwischen den Studiengängen.

Status: Es handelt sich um ein Pflichtmodul der genannten Studiengänge.

Wahlmöglichkeiten: Die Studierenden entscheiden selbst in welchen Einführungsveranstaltungen die beiden Leistungen erbracht werden. Daher sind die jeweiligen Anteile an der Modulnote (=100%) jeweils in Klammern gesetzt (50%).

Voraussetzungen: Wird dieses Modul im Grundstudium studiert, hat es lediglich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Voraussetzung; wird es im Hauptstudium studiert, muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.

Turnus: Die Einführungsveranstaltungen der Geographie und der Geschichte werden jedes Semester, die Einführungsveranstaltungen der Haushalts- und Sozialwissenschaften werden jeweils im Wintersemester angeboten.


Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (Studienaufbau Variante 2):

Veranstaltungsart

Teilnahme
modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumulativer LN

Voraus-
setzungen

Vorlesung
„Einführung in die
Sozialwissenschaften“

(aktive) Teilnahme

2

Klausur

(50%)

keine

Seminar
„Einführung Inhalte, Konzepte und Methoden der Geographie“

(aktive) Teilnahme

2

mündl. Prüfung

(50%)

keine

Vorlesung
„Einführung in die Haushalts-
wissenschaften“

(aktive) Teilnahme

2

Klausur/
Hausarbeit

(50%)

keine

Seminar
„Einführung in die Ge-
schichtswissenschaft“

(aktive) Teilnahme

2

Klausur/Referats-
ausarbeitung/ Prüfungsgespräch

(50%)

keine

Summe


8


100%


Die Leistungen werden nach Wahl erbracht, daher sind die Anteile an der Modulnote jeweils in Klammern gesetzt. Prüfungsrelevante Leistungen sind mit mindestens ausreichend zu bestehen.

Aufbau des Moduls und Zusammensetzung der Modulnote (Studienaufbau Variante 1)

Wird das Modul erst im Hauptstudium studiert (vgl. Variante 1 der Studienübersicht unter Punkt 1 dieses Anhangs), entfällt die Veranstaltung „Einführung in die Sozialwissenschaften“, da durch das Grundstudium bereits eine umfassende Einführung in alle drei Anteilsdisziplinen erfolgt ist. Die Gesamtzahl der SWS reduziert sich somit auf 6.


Modul: „Ökonomische Grundlagen für den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften“

Inhalt und Qualifikationsziele:

Das Modul ist das einzige wirtschaftswissenschaftliche Pflichtmodul für Studierende des Leitfachs Sozialwissenschaften im Lehramt GHRGes. Es bietet den Studierenden des Lernbereichs Gesellschaftslehre die Möglichkeit, mit grundlegenden ökonomischen Denkweisen und Verfahren einen originären Ansatz zur Analyse menschlicher Handlungen und gesellschaftlicher Prozesse kennen zu lernen. Studierende gewinnen hier einen Einblick in die Logik ökonomischer Forschung und in die Leistung der ökonomischen Methode im Prozess der Prüfung und Erzeugung neuen Wissens. Die hier vermittelten Kompetenzen stellen nicht nur die unverzichtbare Grundlage für die weitere – in diesem Studiengang fakultative – fachliche Auseinandersetzung mit ökonomischen Fragestellungen dar, sie eröffnen auch eine neue sozialwissenschaftliche Perspektive für das Verständnis moderner Gesellschaften. Durch die Einbeziehung fachübergreifender Ansätze erhalten Studierende Anregungen für die Anwendung der ökonomischen Methode auch in anderen Gegenstandsbereichen.

Verwendbarkeit des Moduls:

Das Modul ist Element der ökonomischen Anteile der Lehramtsausbildung für Sozialwissenschaften im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften für das Lehramt GHRGes, und zwar sowohl für den Studienschwerpunkt „Grundschule“ als auch für den Studienschwerpunkt „Haupt-, Realschule und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule“. Die durch dieses Modul erbrachten Studienleistungen sind für Studiengangwechsler anrechenbar auf die ökonomischen Anteile des Studiums

- des Fachs „Sozialwissenschaften“ für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und

- des Fachs „Wirtschaftslehre/ Politik“ für das Lehramt an Berufskollegs.

Darüber hinaus sind sämtliche Modulbestandteile auch in anderen Studiengängen des Instituts Pflichtveranstaltungen, so dass die Studierenden mit Wahl dieses Moduls weiterhin mehrere Optionen bei der Wahl des Studienabschlusses besitzen.

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.

Voraussetzungen :

Wird dieses Modul im Grundstudium studiert, hat es lediglich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Voraussetzung; wird es im Hauptstudium studiert, muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.

Turnus :

Die Veranstaltungen des Moduls werden einmal jährlich angeboten. Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.

Wahlmöglichkeiten :

Sämtliche Veranstaltungen des Moduls sind Pflichtveranstaltungen.


Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises oder der Fachprüfung (Variante 2):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumula-
tiver LN

Voraus-
setzungen

Vorlesung:
„Einführung in
die Betriebs-
wirtschaftslehre“

Teilnahme

2

einstündige
Klausur

33 %

-

Vorlesung:Ge-
samtwirtschaftliche Zusammenhänge (Makroökonomie)

Teilnahme

2

einstündige
Klausur

33 %

Erfolgreiche Teilnahme
an der Lernfeld-
veranstaltung

Vorlesung zum
Lernfeld der
sozial- und kultur-
wissenschaftlichen Perspektive:
Einzelwirtschaftli-
ches Handeln, Koordinations- und Steuerungssysteme (Mikroökonomie)

Teilnahme

2

einstündige
Klausur

33 %

-

Gesamt


6


100 %


Aufbau des Moduls (Variante 1):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Studienleistungen

Nachweis

Voraus-
setzungen

Vorlesung:
Einzelwirt-
schaftliches Handeln, Koordinations-
und Steuerungs- systeme (Mikroökonomie)

Teilnahme

2

einstündige Klausur

FP

-

Vorlesung:
Gesamtwirt-
schaftliche Zusammen-
hänge(Makro-
ökonomie)

Teilnahme

2

einstündige Klausur

FP

Erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltung „Einzelwirt-
schaftliches Handeln…“

Vorlesung: Betriebliches Rechnungswesen

Teilnahme

2

einstündige Klausur

TN


Vorlesung: Einführung in
die Wirtschafts-
und Finanzpolitik

Teilnahme

2

einstündige Klausur

TN


Gesamt


6





Modul „Soziologische Grundlagen“

Inhalte und Qualifikationsziele:

Das Modul dient der Einführung in die Anteilsdiszplin Soziologie. In der Variante 2 dieses Moduls müssen eine Vorlesung und ein Seminar aus den folgenden Bereichen besucht und entsprechende Studienleistungen erbracht werden:

„Sozialstruktur und Kultur“

Die Studierenden werden in zentrale inhaltliche und methodische Fragestellungen der Sozialstrukturanalyse und des Kulturvergleiches eingeführt. Sie erwerben Grundlagenwissen darüber, welche sozialen Kriterien (z.B. Familie, Lebensalter, Geschlecht, generatives Verhalten, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit; ethnische Zugehörigkeit) gesellschaftsstrukturbildend wirken, wie diese soziologisch erfasst werden (Diagnose), welche Wandlungstendenzen zu beobachten sind und zu welchen Problemen und Konflikten sie im Alltagsleben und in der politischen Auseinandersetzung sowie Gestaltbarkeit führen (Analyse/Problemlösungen). Weiterhin werden Grundzüge ausgewählter Sozialstrukturtheorien vermittelt.

 „Familie, Bildung, Partizipation“

Im Mittelpunkt dieses Studienbereichs steht die Erforschung und kritische Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen, Ausprägungen und Verläufen der Familienentwicklung, von Sozialisations-, Bildungs- und Partizipationsprozessen und –möglichkeiten. Ferner bietet es eine Einführung in Familien-, Sozialisations- und Bildungstheorien. Die Bedeutung unterschiedlicher sozialer Kontexte (z.B. soziale Lage, Lebensformen, Schule, peer-group) für die Sozialisationsprozesse und den Bildungserwerb findet besondere Berücksichtigung.

Aus diesen Bereichen wird vertiefend eine Veranstaltung zu „ausgewählten Schlüsselproblemen“ unter der Perspektive des sozial- und kulturwissenschaftlichen Lernens angeboten (z.B. Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit, Geschlechterverhältnisse, Bildungs-/Armut). Die Studierenden sollen durch die Erweiterung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung und kritischen Reflexion gegebener Problemlagen befähigt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit schulformbezogene Projekte durchzuführen.

Verwendbarkeit: Das Modul ist in der Variante 2 ebenfalls für den Studienschwerpunkt Grundschule zu verwenden.

Status:

Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.

Wahlmöglichkeiten: Die Studierenden entscheiden selbst, welche Veranstaltungsform besucht wird und welche Leistungserbringung in welchem Bereich erfolgt.

Voraussetzungen: Wird dieses Modul im Grundstudium studiert, hat es lediglich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Voraussetzung; wird es im Hauptstudium studiert, muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.

Turnus: Die Veranstaltungen werden mindestens einmal jährlich angeboten.

Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises oder der Fachprüfung (Variante 2):

Veranstaltungsart

Teilnahme-

modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumulativer LN

Voraus- setzungen

Vorlesung/Seminar

aus dem Bereich „Sozialstruktur und Kultur“

aktive Teilnahme

2

Klausur/Referat

(50%)

keine

Vorlesung/Seminar aus dem Bereich

„Familie, Bildung, Partizipation“

aktive Teilnahme

2

Klausur/Referat

(50%)

keine

Lernfeld

Seminar/Projekt zu ausgewählten Schlüsselproblemen

aktive Teilnahme

2

Referat/ Projektarbeit

(50%)

keine

Summe


6


100%


Aufbau des Moduls (Variante 1):

Veranstaltungsart

Teilnahme-
modalitäten

SWS

Studienleistungen

Nachweis

Voraus- setzungen

Einführung in die Soziologie

(aktive) Teilnahme

2

-

TN

keine

Sozialstatistik: Methoden der empirischen Sozialforschung

(aktive) Teilnahme

2

-

TN

keine

Proseminar

aktive Teilnahme

2

Referat/ Projektarbeit

FP

keine

Summe


6





Modul: „Politikwissenschaftliche Grundlagen“

Inhalt und Qualifikationsziele:

Das Modul ist das politikwissenschaftliche Pflichtmodul im Lehramt GrHRGe, Studienschwerpunkt HRGe. Es verfolgt im Wesentlichen zwei Lernziele: Zum einen sollen die Studierenden einen Überblick über das politische System der Bundesrepublik Deutschland bekommen. Zum anderen sollen sie in die Lage versetzt werden, politikwissenschaftliche Inhalte auch in disziplinübergreifende Kontexte einzuordnen. Zum Erreichen dieser Ziele besteht das Modul aus dem Grundkurs II „Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland“, der sich aus einer Vorlesung und einer Begleitveranstaltung (in der Regel Tutorium) zusammensetzt, und zum anderen aus einem Seminar (in der Regel Lernfeld), in dem politikwissenschaftliche Inhalte in einer weiteren sozial- und kulturwissenschaftlichen Perspektive betrachtet, analysiert und interpretiert werden.

Verwendbarkeit des Moduls:

Das Modul ist in seiner Variante 2 Bestandteil der Lehrerausbildung für Politikwissenschaft als Teilbereich der Sozialwissenschaften im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften für das Lehramt GHRGes, und zwar sowohl für den Studienschwerpunkt „Grundschule“ als auch für den Studienschwerpunkt „Haupt-, Realschule und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule“.

Darüber hinaus ist der Modulbestandteil Grundkurs II „Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland“ auch in anderen Studiengängen ein Pflichtkurs, so derzeit im Studiengang für das Lehramt „Sozialwissenschaften“ an Gymnasien und Gesamtschulen und das Lehramt Berufskolleg „Wirtschaftslehre/ Politik“, im Magisterstudiengang Politikwissenschaft Hauptfach und Nebenfach, im Studiengang „Public Administration“ sowie in den Doppeldiplomstudiengängen des Instituts für Politikwissenschaft in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Lille (Frankreich) und Klausenburg (Rumänien).

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Leitfach „Sozialwissenschaften“.

Voraussetzungen:  Wird dieses Modul im Grundstudium studiert, hat es lediglich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Voraussetzung; wird es im Hauptstudium studiert, muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.

Turnus :

Die Grundkurse werden jedes Semester, das Lernfeld mindestens einmal jährlich angeboten.

Wahlmöglichkeiten :

Wenn in einem Semester mehr als ein Seminar in Ergänzung zu dem Grundkurs angeboten werden kann, besteht für die Studierenden eine Wahlmöglichkeit zwischen den im Modul aufgelisteten Seminarangeboten.


Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises oder der Fachprüfung (Variante 2):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumulativer LN

Voraus- setzungen

Vorlesung
Grundkurs II

Teilnahme

2

2-stündige Klausur

67 %

Teilnahme

am Tutorium (Begleit-
seminar)

Tutorium/ Begleit-
veranstaltung zum Grundkurs II

Aktive Teilnahme

2

Referat

 

Teilnahme an der Grundkurs II-Vorlesung

Lernfeld/ Seminar
mit einer sozial-
und kulturwissen-
schaftlichen Perspektive

Aktive Teilnahme

2

2-stündige Klausur

oder

Hausarbeit von mehr als 15 Seiten

oder

Kurzreferat und Hausarbeit von weniger als 15 Seiten

33 %

keine

Gesamt


6


100 %


Aufbau des Moduls (Variante 1):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Studienleistungen

Nachweis

Voraus- setzungen

Grundkurs I

„Einführung in die Politikwissenschaft“

Teilnahme

2

-

TN


Vorlesung
Grundkurs II

Teilnahme

2

2-stündige Klausur

FP

Teilnahme am
Tutorium (Begleit-
seminar)

Tutorium/ Begleit-
veranstaltung zum Grundkurs II

Aktive Teilnahme

2

Referat

Teilnahme an
der Grundkurs II-Vorlesung

Gesamt


6





Modul „Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung“

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Leitfach „Sozialwissenschaften“.

Voraussetzungen :

Die Teilnahme an dem Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung voraus.

Turnus :

Das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.

Aufbau des Moduls (für den Studienplan Variante 1 und 2):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Prüfung

Voraus- setzungen

Seminar bzw. Vorlesung

 Auswahl:

- Arbeitsmarkt und Beschäftigung

- Konjunktur und Beschäftigung

Aktive Teilnahme

2

Modul-
abschluss-
prüfung:
1. Staats-
prüfung durch Klausur über das Modul

erfolgreiche Zwischenprüfung

Vorlesung „Grundlagen der Umweltökonomie“

Aktive Teilnahme

2

Vorlesung „Europäische Wirtschaftspolitik“

Aktive Teilnahme

2

Seminar „Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik“

Aktive Teilnahme

2

Vorlesung „Veranstaltung zur BWL“

Aktive Teilnahme

2

Gesamt


10

100%



Modul „Globale Prozesse und soziale Strukturen“ (politikwissenschaftlich-soziologische Vertiefung)

Inhalt und Qualifikationsziele:

Der politikwissenschaftliche Anteil dieses Moduls verfolgt einerseits das Ziel, den Wissensbestand der Studierenden um Aspekte aus den Bereichen der Internationalen Beziehungen und der Vergleichenden Politikwissenschaft zu erweitern, andererseits aber auch direkte Anknüpfungspunkte an die soziologischen Inhalte dieses Moduls zu bieten. Das umfassende Leitmotiv der Veranstaltungen ist daher die Frage nach den Wechselwirkungen von nationalen und internationalen Konflikten und Konfliktlinien mit politischen Prozessen, Strukturen und Akteuren.

Innerhalb dieses Rahmens soll in einem Hauptseminar aus dem Bereich der Internationalen Beziehungen der thematische Schwerpunkt auf den Bereich der Friedens- und Konfliktforschung oder der Entwicklungspolitik gelegt werden. In einem Hauptseminar zur Vergleichenden Politikwissenschaft können Fragen der Auswirkung von Konfliktlinien auf das politische System allgemein und die Bildung von Interessengruppen im Besonderen erörtert werden, es können aber auch Fragen der Geschlechterforschung oder der Migrationsforschung im Mittelpunkt stehen.

Der soziologische Anteil in diesem Modul dient der Erweiterung des erworbenen Grundlagenwissens in den Inhaltsbereichen „Sozialstruktur und Kultur im internationalen Vergleich“ sowie „Ethnisierte und kulturelle Konflikte“ und besteht aus zwei Veranstaltungen aus den genannten Bereichen nach Wahl (Vorlesung/Seminare). Der Schwerpunkt der Studien liegt auf der Analyse sozialstruktureller Konfliktlinien, deren Wandlungstendenzen sowie ihrer gesellschaftspolitischen Gestaltbarkeit.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Hauptseminare des Moduls aus der Politikwissenschaft können in der Regel auch im Magisterstudiengang Politikwissenschaft Hauptfach und Nebenfach angerechnet werden; ferner ist eine Anerkennung im Rahmen der Doppeldiplomstudiengänge am Institut für Politikwissenschaft möglich.

Die Lehrveranstaltungen aus der Soziologie können in der Regel auch im Magisterstudiengang Soziologie Haupt- und Nebenfach angerechnet werden; ferner ist eine Anerkennung im Rahmen des einzuführenden Bachelor Studiengangs möglich.

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.

Voraussetzungen :

Die Teilnahme an dem Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung voraus.

Turnus :

Die Veranstaltungen des Moduls sollen in jedem Semester angeboten werden. Das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.

Wahlmöglichkeiten :

Innerhalb des Moduls können je nach Angebot verschiedene Seminare zur Wahl gestellt werden.


Aufbau des Moduls (für den Studienplan Variante 1 und 2):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Prüfung

Voraus- setzungen

Hauptseminar aus dem Bereich der Internationalen Beziehungen

Aktive Teilnahme

2

Modulabschlussprüfung: 1. Staatsprüfung über das Modul

erfolgreiche Zwischenprüfung

Hauptseminar aus dem Bereich der Vergleichenden Politikwissenschaft

Aktive Teilnahme

2

Seminar/Vorlesung

„Sozialstruktur und Kultur im internationalen Vergleich“

Aktive Teilnahme

2

Seminar/Vorlesung

„Ethnisierte und kulturelle Konflikte“

Aktive Teilnahme

2

Gesamt


8

100 %



Modul: „Handlungsfeld (außer-) schulische politische/ökonomische Bildung“

Inhalt und Qualifikationsziele:

Bestandteile dieses Moduls sind fachdidaktische Lehrveranstaltungen der Disziplinen Ökonomie, Politikwissenschaft und Soziologie. Die fachdidaktischen Studien beziehen sich auf die Vermittlung wesentlicher Inhalte und Funktionen des politisch und ökonomisch bildenden Fachunterrichts in einer demokratischen Gesellschaft. Dabei werden fachdidaktische Konzepte der politischen und ökonomischen Bildung zu Gegenständen der Analyse, Planung, Reflexion und Beurteilung für professionell angeleitete Lehr- und Lernprozesse gemacht. Die grundlegenden Inhalte und vielfältigen Methoden der politischen Bildung zur Vermittlung des übergeordneten Ziels „demokratische Handlungskompetenz“ in den Dimensionen

· sozio-politische und sozio-moralische Urteilsfähigkeit (kriteriengeleitete Analyse und Reflexion gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Problemlagen) und

· politischer und ökonomischer Handlungsfähigkeit (Grundwissen zur gesellschaftspolitischen Teilhabe und zur eigenverantwortlichen Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger ökonomisch geprägter Lebenssituationen)

· soziale Handlungsbefähigung (Grundwissen über Strukturen und Bedingungen sozialer Teilhabe und sozio-moralischer Grundlagen gesellschaftlichen Handelns sowie Grundwissen über die Geltungsbedingungen für Moral in modernen Gesellschaften)

in Gegenwart und Geschichte gehören zum unverzichtbaren Bestandteil einer fundierten fachdidaktischen Ausbildung für angehende Lehrkräfte politisch und ökonomisch bildender Unterrichtsfächer. Ziel ist der Aufbau eines grundlegenden Verständnisses von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Eine Veranstaltung dient der theroriegeleiteten Begleitung und Reflexion der praktischen Studien in (außer-)schulischen Handlungsfeldern.

Fächerübergreifende Perspektiven ergeben sich durch die interdisziplinären Zusammenhänge der die Sozialwissenschaften konstituierenden Disziplinen sowie deren Kooperation. 

Verwendbarkeit des Moduls:

Das Modul ist sowohl Bestandteil der Lehramtsausbildung für Gymnasien und Gesamtschulen als auch für Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“ für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen an Gesamtschulen.

Voraussetzungen:

Die Teilnahme an dem Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung voraus.

Turnus :

Die Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten, das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.

Wahlmöglichkeiten:

Die Studierenden können ein fachdidaktisches Seminar wählen, in dem Sie eine Leistung erbringen. Die Erbringung einer Leistung im Rahmen des Begleitseminars zu schulpraktischen Studien ist darüber hinaus verpflichtend. Wird im Fach „Sozialwissenschaften“ eine Erweiterungsprüfung gemäß §29 LPO angestrebt, entfällt ein fachdidaktisches Seminar ohne Leistung, der Modulumfang reduziert sich auf 6 SWS.

Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (LN):

Veranstaltungsart

Teilnahme- modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumulativer LN

Voraus- setzungen

Fachdidaktisches Seminar aus einer der drei Teildisziplinen

Aktive Teilnahme

2

 


Keine

Fachdidaktisches Seminar aus einer der drei Teildisziplinen

Aktive

Teilnahme

2



Keine

Fachdidaktisches Seminar aus einer der drei Teildisziplinen

Aktive Teilnahme

2

Referat/ Klausur/

Hausarbeit und/oder

Unterrichtsentwurf

50%

Keine

Fachdidaktisches Seminar als Begleitveranstaltung zu Praxisphasen

Aktive Teilnahme

2

Praktikumsbericht

50%

Keine

Gesamt


8


100 %


Im Rahmen des 1. Staatsexmans findet eine Modulabschlussprüfung über die Inhalte dieses fachdidaktischen Moduls statt.


2. Zusätzliche Module für den Erwerb mehrerer Lehrämter

Modul „Soziologische Vertiefung II“

Die Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls richten sich nach dem Wahlverhalten der Studierenden. Ihnen stehen vier Module als „Soziologische Vertiefung II“ zur Wahl:

1. Das Modul „Vergleichende Sozialstrukturanalyse“

 umfasst die Auseinandersetzung mit Theorien sozialer Ungleichheit in vergleichender Perspektive, mit dem Verhältnis von räumlichen und sozialen Strukturen, mit empirische Sozialstrukturanalysen auf allen Ebenen, mit industriellen Beziehungen, Arbeits- und Beschäftigungsordnungen, Wohlfahrtsregimes und ihrer Entwicklung, mit Migration, mit Verteilungsstrukturen und -konflikten, mit Prozessen der sozialen (Des-)Integration, mit Klasse, Geschlecht und Ethnizität im Kontext sozialer Ungleichheit sowie mit der sozialen Konstruktion von Ungleichheit und Konflikt.Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, Sozialstrukturen in transnationaler Perspektive zu analysieren, den Analysehorizont an die jeweiligen Fragestellungen anzupassen, die unterschiedlichen Modi der Problemwahrnehmung, -analyse und -regulierung der beteiligten Akteure zu begreifen und mit differenten historisch gewachsenen und sich verändernden Analyse- und Bewertungsmaßstäben von Ungleichheitsrelationen umzugehen.

2. Das Modul „Ethnisierte und kulturelle Konflikte“

vertieft die Soziologie kultureller und ethnisierter Konflikte und fragt nach den Formen und dem Wandel sozialer Kontrolle sowie nach den Motiven ‚abweichenden’ Verhaltens. Die Studierenden erwerben eine empirisch fundierte Einschätzung sozialer Problemlagen und ihrer Entwicklung, Kenntnisse über ‚andere’ Kulturen, Werte und Traditionen sowie über die Entwicklung der Praktiken und Diskurse der Zurechnung und Abgrenzung. Sie vertiefen den Vergleich, die Präzisierung und Entwicklung kulturspezifischer Gerechtigkeitsvorstellungen und beschäftigen sich mit der Verknüpfung von makro- und mikrosoziologischen Erklärungsansätzen und deren empirischen Überprüfung. Lösungsansätze werden erarbeitet. Inhaltliche Schwerpunkte sind z.B. Kriminalität, Rechtsextremismus, Sexismus, Migration und Integrationsprobleme und der Kulturvergleich.

3. Das Modul „Sozialisation und Bildung“

Es umfasst Vertiefungsveranstaltungen über Voraussetzungen, Ausprägungen und Verläufe von Sozialisations- und Bildungsprozessen. Im Zentrum stehen die Prozesse der Aneignung und der Ausbildung von Kompetenzen, der Genese von gemeinsamen Handlungsbezügen und Lebensführungsmustern sowie soziale Vergemeinschaftungsprozesse. Das Modul vermittelt vertiefende Einsichten in die soziale Situiertheit von Lern- und Bildungsprozessen, in die lebensweltlichen und institutionellen Sozialisations- und Bildungsprozesse sowie Einblicke in die Verwobenheit von Auswirkungen unterschiedlicher sozialer Kontexte auf die Prozesse des Heranwachsens und der Ausbildung sozialer Handlungskompetenzen. Inhaltliche Schwerpunkte sind Sozialisations- und Bildungstheorien, Sozialisation in der Familie, in Gleichaltrigengruppen, in Schule und anderen institutionellen Umwelten, politische Sozialisation, Strukturen und Wandel des Schul-, Bildungs- und Erziehungssystems, Entwicklungen und Ursachen von Bildungsungleichheiten, milieuspezifische Bildungsstrategien, regionale Bildungsmärkte.


4. Das Modul „Familie und Lebenslauf“

umfasst die Analyse von Zusammenhängen des Wechselverhältnisses Gesellschaft und Familie im Lebenslauf. Inhalte des Modul sind demografische und ökonomische Grundlagen der Familienentwicklung und des Familienlebens, Generationszusammenhänge, Fertilitätsentwicklung; die Diskussionen von Leitbildern und von gesellschaftlichen Vorstellungen über das Zusammenleben sowie der unterschiedlichen gesellschaftlichen Familienpolitiken und die soziale und ökonomische Verselbständigung von Jugendlichen. Anhand des Konzeptes des Lebenslaufes wird der Wandel der Lebensformen und Interaktionen zwischen den Familienmitgliedern erkennbar. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit die Abfolge von Aktivitäten und Ereignissen in verschiedenen Handlungsfeldern von der Geburt bis zum Tod als sozialstrukturelle Einbettung im Lebensverlauf und als Teilhabe an gesellschaftlichen Positionen, d. h. als Mitgliedschaft in gesellschaftlichen Institutionen zu analysen.

Verwendbarkeit des Moduls:

Das gewählte Modul ist ebenfalls verwendbar im 2-Fach-Bachelor Soziologie mit den Profilen Soziologie und Sozialwissenschaften.

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.

Voraussetzungen:

Das Aufbaumodul ist Bestandteil des Hauptstudiums und setzt daher den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus.

Turnus:

Die Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten, das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.

Wahlmöglichkeiten:

Die Studierenden entscheiden sich für eines der vier genannten Module als „Soziologische Vertiefung II“.

Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (LN):

Veranstaltungsart

Teilnahme-
modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumulativer LN

Voraus- setzungen

Wahlpflichtseminar/ Vorlesung I

aktive Teilnahme

2

Klausur/

Referat/

Hausarbeit

50%

abge-
schlossenes Grund-
studium

Wahlpflichtseminar/ Vorlesung II

Teilnahme

2

-

-

Wahlpflichtseminar mit methodischem Schwerpunkt

aktive Teilnahme

2

Klausur/

Referat/

Hausarbeit

50%

Gesamt


6


100%


Modul „Politikwissenschaftliche Vertiefung II“

Inhalt und Qualifikationsziele:

Das Modul gibt den Studierenden die Möglichkeit, einen Themenschwerpunkt ihrer Wahl in Veranstaltungen verschiedenen Typs vertiefend zu studieren. Solche Themenschwerpunkte können sein: Politische Theorie und Ideengeschichte/ deutsche Innenpolitik oder Internationale Beziehungen oder Vergleichende Politikwissenschaft.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Veranstaltungen des Moduls können auf die meisten Studiengänge am Institut für Politikwissenschaft angerechnet werden.

Status des Moduls:

Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.

Voraussetzungen :

Das Aufbaumodul ist Bestandteil des Hauptstudiums und setzt daher den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus.

Turnus :

Die Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten, das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.

Wahlmöglichkeiten :

Zu wählen ist zunächst ein thematischer Schwerpunkt (Politische Theorie und Ideengeschichte/ deutsche Innenpolitik, Internationale Beziehungen, Vergleichende Politikwissenschaft), zu dem alle aufgelisteten Veranstaltungstypen absolviert werden. Innerhalb des Moduls können verschiedene Veranstaltungen gleichen Typs zum selben Themenschwerpunkt zur Auswahl gestellt werden.

Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (LN):

Veranstaltungsart

Teilnahme-
modalitäten

SWS

Studienleistungen

Kumulativer LN

Voraus- setzungen

Vorlesung

Teilnahme

2

-

-

Keine

Standardkurs

Aktive Teilnahme

2

Essays, Klausur oder Hausarbeit

33%

Keine

Hauptseminar

Aktive Teilnahme

2

Kurzreferat und Hausarbeit

67%

Keine

Gesamt


6


100%