S T U D I E N O R D N U N G

für den Studiengang

D e u t s c h

mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt

an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

 vom 22. September 2005

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. I des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz ­ HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.Januar 2003 (GV.NRW.S.36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt das Studium im Fach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Die für die vorliegende Studienordnung maßgeblichen Prüfungsordnungen sind die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 (GV NW S.182) sowie der Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen im Fach Deutsch vom 2. Dezember 2004 (AB WWU Münster 14/2004) mit dem Abschluss „Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen". Der Studienordnung liegt ferner zugrunde das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz -LABG) vom 2. Juli 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (GV.NW. S. 223).

§ 2 Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Fach Deutsch ist die allgemeine Hochschulreife, die bei der Einschreibung durch das Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen ist.

§ 3 Studienbeginn

Das Studium kann sowohl in einem Wintersemester als auch in einem Sommersemester aufgenommen werden.

§ 4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Umfang des Studiums

Das Studium hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Der Studiengang umfasst eine Gesamtstundenzahl von 42 Semesterwochenstunden (SWS) (§ 32 Abs. 2 LPO).

§ 5 Ziel des Studiums

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, das Lehramt im Fach Deutsch an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen selbständig auszuüben. Im übrigen gelten die §§ 1-5 der Lehramtsprüfungsordnung (LPO 2003).

 

§ 6 Lehrveranstaltungsarten

(1) Im Fach Deutsch werden die folgenden Lehrveranstaltungsarten angeboten:

1. Vorlesung:

Die Vorlesung dient der Vermittlung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Inhalte.

2. Seminar:

Im Seminar werden ausgewählte Themenkreise durch Vortrag und Diskussion erarbeitet.

 

3. Übung:

In Übungen können Studierende anhand von Texten und Beispielen die Begrifflichkeiten und Operationen, die sie in den Seminaren kennen gelernt haben, adäquat und unter Anleitung anwenden.


4. Praxisphasen

Praxisphasen umfassen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulunterricht. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, wissenschaftliche und berufsrelevante Problemlagen zu erkennen, Fragestellungen zu entwickeln, wissenschaftliche Methoden und bewährte Theorien anzuwenden bzw. für eigene Problemlösungen zu nutzen. Näheres regelt die Ordnung für Praxisphasen.

5. Kolloquium

Kolloquien sind eine spezifische Form des wissenschaftlichen Gesprächs zwischen der bzw. dem Lehrenden und Studierenden. Die Studierenden sollen Beurteilungen formulieren können und Entscheidungen in wissenschaftlichen und pädagogischen Handlungsfeldern treffen und evaluieren können.

(2) Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen sein. Zudem muss die Zuordnung zu einem gewählten Modul beachtet werden.

­ Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die gemäß der Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums studiert werden müssen.

­ Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die gemäß der Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Veranstaltungen in einem vorgeschriebenen Studienumfang ausgewählt werden müssen.

­ Wahlveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die frei gewählt werden können.

§ 7 Leistungsnachweise

1. Leistungsnachweise (LN) im Sinne der LPO sind an den erfolgreichen Abschluss eines Moduls gebunden.

Die Bestandteile des Leistungsnachweises ergeben sich aus den Modulbeschreibungen.

2. Als Nachweise über den ordnungsgemäßen Abschluss einzelner Lehrveranstaltungen von Modulen werden Teilnahmenachweise (TN) und Qualifizierte Abschlüsse (QA) vergeben. Voraussetzung für den Erwerb eines TN ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an der entsprechenden Lehrveranstaltung. Voraussetzung für den Erwerb eines QA ist über die Regelung des TN hinaus die Anfertigung einer mindestens „ausreichend“ benoteten schriftlichen Arbeit (Impulsreferat, kurze Hausarbeit, Klausur – s. Modulbeschreibungen).

3. Die Kriterien für den Erwerb von Leistungsnachweisen (einschließlich TN und QA) werden zu Beginn einer Lehrveranstaltung von den Lehrenden bekannt gegeben.

4. Leistungsnachweise sind in der Regel benotet mit Ausnahme des Praktikumsberichts, der grundsätzlich unbenotet bleibt.

§ 8 Grundstudium

Auf das Grundstudium entfallen 22 SWS des Studienvolumens. Das Grundstudium ist modularisiert. Die Veranstaltungen innerhalb eines Moduls sind nach einem festgelegten Modus zu studieren (siehe Modulübersicht im Anhang). Die Grundlagenmodule sind Pflichtmodule. Die Aufbaumodule sind Wahlpflichtmodule. Es ist entweder das Aufbaumodul Sprache oder das Aufbaumodul Literatur zu studieren. Die Teilnahme an einem Aufbaumodul setzt den erfolgreichen Abschluss der beiden Grundlagenmodule voraus.

Das Grundstudium besteht aus folgenden Modulen:

Grundlagenmodul Sprache (8 SWS):

Vorlesung: Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft    2 SWS QA

Seminar 1: Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft  2 SWS QA

Seminar 2: Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen 2 SWS  QA Seminar 3: Einführung in die Lese- und Schreibforschung (für G statt Seminar 2)  2 SWS QA

Übung: Grammatik der deutschen Sprache  2 SWS TN


Grundlagenmodul: Literatur (8 SWS):

Vorlesung: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft  2 SWS QA

Seminar 1: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft  2 SWS QA

Seminar 2: Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters  2 SWS QA

Seminar 3: Einführung in die Theorie und Praxis des Literaturunterrichts

(für G statt Seminar 2)   2 SWS QA

Übung: Literaturwissenschaftliches Propädeutikum  2 SWS TN

Der erfolgreiche Abschluss eines Grundlagenmoduls mit je 3 QA und 1 TN gilt als Leistungsnachweis im Sinne der LPO (s. Anhang mit Beschreibung der Grundlagenmodule). 

Aufbaumodul: Sprache (6 SWS)

Vorlesung zur Systematischen Sprachwissenschaft / Sprachvariation  2 SWS QA

Seminar zur Systematischen Sprachwissenschaft / Sprachvariation  2 SWS  QA

Übung zur Systematischen Sprachwissenschaft / Sprachvariation  2 SWS  TN

Aufbaumodul: Literatur (6 SWS)

Vorlesung zur Literaturgeschichte  2 SWS QA

Seminar zur Literaturgeschichte 2 SWS QA

Übung zur Literaturgeschichte 2 SWS TN

Vorlesung zur Systematischen Literaturwissenschaft  2 SWS QA

Seminar zur Systematischen Literaturwissenschaft 2 SWS QA

Übung zur Systematischen Literaturwissenschaft  2 SWS TN

Ein Aufbaumodul umfasst jeweils 6 SWS. Das Aufbaumodul ist nach Maßgabe der Modulbeschreibungen aus je einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung zusammenzustellen, wobei die vorgeschriebene Verteilung von Systematischer Literaturwissenschaft / Literaturgeschichte zu beachten ist.

§ 9 Zwischenprüfung

1. Die bestandene Zwischenprüfung gilt als erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung. Die Anmeldung dazu erfolgt erst dann, wenn die Grundlagenmodule erfolgreich abgeschlossen worden sind. Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (20 Minuten / 1 Schwerpunktthema) jeweils im ausgewählten Aufbaumodul (Sprache oder

Literatur) und bezieht auch das Grundwissen aus dem jeweiligen Grundlagenmodul mit ein.

2. Über Anerkennungen von Leistungsnachweisen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss.

3. Für die Vergabe des Zwischenprüfungszeugnisses regelt das Nähere die Zwischenprüfungsordnung (Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 4. Dezember 2004. – AB WWU Münster 14/2004) bezüglich der Vorlage von Seminarscheinen.

§ 10 Hauptstudium

1. Das Hauptstudium ist modular strukturiert.

2. Das Hauptstudium umfasst 4 Fachsemester mit insgesamt 3 Modulen und einem Gesamtstudienumfang von 20 SWS.

3. Im Hauptstudium sind zwei Leistungsnachweise im Sinne der LPO zu erbringen, davon einer aus der Fachdidaktik.

4. Die Zulassung zu den Prüfungen wird seitens des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an Schulen ausgesprochen


­ für die Prüfung in Fachdidaktik nach Erwerb des Leistungsnachweises in Fachdidaktik (Vermittlungsmodul);

­ für die Prüfung in Fachwissenschaft nach Erwerb eines Leistungsnachweises in Fachwissenschaft. Der Leistungsnachweis als Modulabschluss ist in dem Fachmodul zu erbringen, das nicht für die studienbegleitende Modulabschlussprüfung gewählt wird.

5. Die jeweils erforderlichen Modulabschlussprüfungen erfolgen nach Beratung mit der/dem Modulbeauftragten. Die/Der Modulbeauftragte gibt rechtzeitig vor den Modulabschlussprüfungen die notwendigen Hinweise für die Teilnahme an den Modulabschlussprüfungen. Module, in denen Prüfungsleistungen erbracht werden können, sind in der Modulübersicht als solche gekennzeichnet.

Das Hauptstudium besteht aus den folgenden, im Anhang näher beschriebenen Modulen. Die Veranstaltungen innerhalb eines Moduls sind nach einem festgelegten Modus zu studieren (siehe Modulübersicht im Anhang):

Vermittlungsmodul (8 SWS)

Vorlesung zur Sprachdidaktik 2 SWS TN

Seminar zur Sprachdidaktik  2 SWS QA

Vorlesung zur Literaturdidaktik 2 SWS TN

Seminar zur Literaturdidaktik 2 SWS QA

Seminar zur Praktikumsbegleitung  2 SWS  PB

Übung zur Sprecherziehung  2 SWS TN

Die 8 SWS des Vermittlungsmoduls sind so zu wählen, dass Sprachdidaktik und Literaturdidaktik mit je 2 SWS im Modul vertreten sind. Die Übung zur Sprecherziehung ist obligatorisch. Wird das praktikumsbegleitende Seminar nicht gewählt, ist diese Veranstaltung zu ersetzen aus jenem fachdidaktischen Bereich, der nicht gewählt wurde. Als LN im Sinne der LPO gilt der erfolgreiche Abschluss des Gesamtmoduls.

Vertiefungsmodul Sprache (6 SWS)

Vorlesung 2 SWS TN

Seminar   2 SWS QA

Übung  2 SWS TN

Vertiefungsmodul Literatur (6 SWS)

Vorlesung  2 SWS TN

Seminar  2 SWS  QA

Übung  2 SWS TN

§ 11 Praxisphasen

Gemäß § 10 Abs. 3 LPO findet das vierwöchige Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr statt und wird vom Fachbereich Erziehungswissenschaft verantwortet. Gemäß § 10 Abs. 4 LPO sind weitere Praktika während des Hauptstudiums durchzuführen. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 10 Wochen. Die Praxisphasen des Hauptstudiums sind integraler Bestandteil des Vermittlungsmoduls, in welchem Themenstellung und Verfahrensweisen für Studien- und Unterrichtsprojekte an Schulen entwickelt werden. Das Praktikum wird durch einen Praktikumsbericht abgeschlossen.

Das Nähere regelt die Praktikumsordnung für die Schulpraxisphasen der WWU vom 01. August 2005 (AB WWU Münster 2005/11)

§ 12 Erste Staatsprüfung

1. Die Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:

a) ggf. einer schriftlichen Hausarbeit, die im Unterrichtsfach Deutsch ab dem 6. Semester geschrieben werden soll,

b) der studienbegleitend abgenommenen Prüfung in einem prüfungsrelevanten fachwissenschaftlichen Modul und im Vermittlungsmodul (Fachdidaktik).


2. Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfungen) und dem Erwerb mindestens eines Leistungsnachweises im Fach Deutsch, nicht aber vor dem 6. Semester, kann die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit beantragt werden. Diese ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas beim Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt abzuliefern (Für Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für Körperbehinderte und für chronisch Kranke sind Ausnahmen von den prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Regelungen zu treffen, die die Behinderung angemessen berücksichtigen. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu verbinden.)

3. Im Fach Deutsch sind zwei Prüfungen abzulegen, davon muss eine aus der Fachdidaktik stammen. Die Prüfungen erfolgen als Modulabschlussprüfung am Ende eines jeden als Prüfungsmodul gekennzeichneten Moduls. Mindestens eine Prüfung muss schriftlich, mindestens eine Prüfung muss mündlich abgelegt werden. Schriftliche Prüfungen (Klausuren) dauern vier Stunden, mündliche Prüfungen in der Regel für jeden Prüfling 45 Minuten. Die letzte abzulegende Prüfung soll eine mündliche sein.

§ 13 Erweiterungsprüfung ( „Drittfach")

Die Befähigung, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule im Fach Deutsch selbständig auszuüben, kann auch durch das Studium des Faches Deutsch als sog. „Drittfach" erworben werden. Die Anforderungen des Drittfachs entsprechen den Anforderungen des Erstfaches im Hauptstudium. Das Studium ist nach eingehender individueller Fachberatung und nach Maßgabe eines aufgrund der Beratung erstellten Studienplans zu absolvieren. Die Zwischenprüfung entfällt.

Die Erweiterungsprüfung wird vor dem staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Für sie gelten entsprechend die Vorschriften für Prüfungen im Fach Deutsch.

§ 14 Studienberatung

1. Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.

2. Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Deutsch ist Aufgabe des Fachbereichs. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch die Studienberatung im Fachbereich und die Modulbeauftragten. Sie soll möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen.

3. In Fragen, die die Durchführung der Ersten Staatsprüfung betreffen, berät das Staatliche Prüfungsamt.

4. Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt durch die Fachschaft

§ 15 Anrechnung von Studien, Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen

1. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.

2. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist.

3. Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend.

4. An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen zu beachten.

5. Zuständig für die Anrechnung von Zwischenprüfungsleistungen ist der Zwischenprüfungsausschuss auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die jeweiligen Fachvertreter. Zuständig für die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreter. Einzelheiten regelt § 5 der Zwischenprüfungsordnung.


6. Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Hauptstudium ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die Hochschule.

7. Für die Anrechnung von Hochschulabschlussprüfungen gilt § 50 LPO.

§ 16 Erwerb weiterer Lehrämter

Wer zusätzlich zur Befähigung zum Lehramt an Grund- , Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder zum Lehramt an Berufskollegs erwerben will (§ 41 LPO), muss erweiterte fachwissenschaftlichen Studien im Umfang von 20 SWS und einen Leistungsnachweis pro Fach nachweisen sowie zusätzliche Prüfungsleistungen erbringen. Die zusätzlichen Prüfungsleistungen  bestehen aus einer schriftlichen Prüfung in dem einen Fach und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer in dem anderen Fach. Der Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (§ 44 LPO) ist Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Prüfung.

Das Studium ist nach eingehender individueller Fachberatung und nach Maßgabe eines aufgrund der Beratung erstellten Studienplans zu absolvieren.

Die Prüfung wird vor dem Staatlichen Prüfungsamt abgelegt.

§ 17 Inkrafttreten

1. Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.

2. Diejenigen Studierenden, die vor Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können das Studium wahlweise nach dieser oder nach der alten Studienordnung beenden. Die Regelungen des Hauptstudiums gelten für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten. Für diejenigen Studierenden, die vor dem Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten, gelten die bisher gültigen Regelungen, es sei denn, sie erklären, dass sie die Anwendung der vorliegenden Studienordnung wünschen.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Philologie sowie des Dekans des Fachbereichs Philologie in Eilkompetenz vom 24. August 2005.

Münster, den 22. September 2005  Der Rektor

 

  

Professor Dr. Jürgen Schmidt


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen-Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 22. September 2005   Der Rektor

   

Professor Dr. Jürgen Schmidt


Bezeichnung:

Grundlagenmodul Sprache

Status:

Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele:

Das Grundlagenmodul Sprache liefert fundierte Einblicke in Methoden und Fragestellungen der Sprachwissenschaft und ihre wichtigsten Forschungsgebiete. Dabei werden die einzelnen Strukturbereiche der deutschen Sprache vorgestellt, und es wird in deren ebenenspezifische Terminologie sowie deren Theorien und Modelle eingeführt. Außerdem erhalten die Studierenden Einblicke in die Geschichtlichkeit und Wandelbarkeit sprachlicher Systeme und lernen wichtige Entwicklungsschritte sowie die räumliche und zeitliche Verfasstheit des Deutschen kennen. Darüber hinaus wird die Fähigkeit vermittelt, mithilfe von Wörterbüchern und Grammatiken althochdeutsche, mittelhochdeutsche und frühneuhochdeutsche (bzw. altsächsische und mittelniederdeutsche) Texte zu verstehen und zu übersetzen.

Die Vorlesung „Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft“ informiert zusammenhängend über die zentralen Analysebereiche der Sprache. In den Seminaren „Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft“ und „Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen“ wird das erworbene Wissen diskutiert und verfestigt. Lehramtsstudierende mit Schwerpunkt „Grundschule“ wählen statt des Seminars „Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen“ das Seminar „Einführung in die Lese- und Schreibforschung“ und werden – entsprechend den besonderen Erfordernissen des Schwerpunktes – bereits früh in relevante Zusammenhänge zwischen den Fachwissenschaften einerseits und didaktischen Theorien und Handlungsfeldern andererseits eingeführt. In der für alle Studierenden verbindlichen Übung „Grammatik der deutschen Sprache“ können Studierende anhand von Texten und Beispielen die Begrifflichkeiten und Operationen, die sie in den Seminaren kennen gelernt haben, adäquat anwenden.

Insgesamt führt das Modul in die Grundlagen der wissenschaftlichen Betrachtung der deutschen Sprache ein, führt an eine systematische, wissenschaftlich geleitete Sprachreflexion heran und befähigt zu einer eigenständigen Analyse sprachlicher Phänomene.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Grundlagenmodul Sprache entweder im 1. oder im 2. Studiensemester. Innerhalb des gleichen Semesters kann kein weiteres Grundlagenmodul studiert werden.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters abzuleisten. Wird die Klausur in einem Teilbereich nicht bestanden, ist der entsprechende Teilbereich zu wiederholen.

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten
SWS


Fach-
semester

Studien-

leistungen



davon

prüfungs-
relevant

Vorlesung:

„Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft“

regelmäßige

Teilnahme

2


1 - 2

einstündige

Klausur


ein Drittel der

Modulnote

Seminar:

„Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft“

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


 

1 - 2

Einstündige

 Klausur


ein Drittel der

Modulnote

Seminar:

Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen“ (HRGe)

oder

„Einführung in die Lese- und Schreibforschung“ (G)

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


1 - 2

Einstündige

Klausur


 

ein Drittel der

Modulnote

Übung:

„Grammatik der deutschen Sprache“

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


1 - 2

wird vom

Lehrenden

festgelegt


 

Gesamt


8


1 - 2

4


1


Bezeichnung:

Grundlagenmodul Literatur

Status:

Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele:

Das Grundlagenmodul Literatur vermittelt einen soliden literaturgeschichtlichen Überblick von den Anfängen der deutschen Literatur bis zur Gegenwart und befähigt die Studierenden zum kritischen Umgang mit Konzepten und Begriffen der Literaturwissenschaft. Darüber hinaus führt das Modul in zentrale Aspekte der Fachgeschichte ein und macht die Studierenden mit der Analyse und Interpretation konkreter Texte der älteren und der neueren deutschen Literatur vertraut. Die Studierenden lernen außerdem die Arbeitstechniken der Literaturwissenschaft kennen. Sie beschäftigen sich mit Fragen der Studienorganisation und üben sich in grundlegenden Lese- und Schreibfertigkeiten. Eine wesentliche Zielsetzung des Grundlagenmoduls, dessen einzelne Veranstaltungen inhaltlich eng miteinander verzahnt sind, besteht darin, die Studierenden auf einen einheitlichen Kenntnisstand zu bringen.

Die Inhalte des Moduls bestehen aus einer Vorlesung „Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft“, einem Seminar „Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft“ und einem Seminar „Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters“. In den beiden Seminaren wird das in der Vorlesung erworbene Wissen diskutiert und verfestigt. Lehramtsstudierende mit Schwerpunkt „Grundschule“ wählen statt des Seminars „Einführung in das Studium der älteren deutschen Literatur“ das Seminar „Einführung in die Theorie und Praxis des Literaturunterrichts“ und werden – entsprechend den besonderen Erfordernissen des Schwerpunktes – bereits früh in relevante Zusammenhänge zwischen den Fachwissenschaften einerseits und didaktischen Theorien und Handlungsfeldern andererseits eingeführt. In der für alle Studierenden verbindlichen Übung „Literaturwissenschaftliches Propädeutikum“ können Studierende anhand von Texten und Beispielen die Begrifflichkeiten und Operationen, die sie in den Seminaren kennen gelernt haben, adäquat anwenden.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Grundlagenmodul Literatur entweder im 1. oder im 2. Semester. Innerhalb des gleichen Semesters kann kein weiteres Grundlagenmodul studiert werden.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters abzuleisten. Wird die Klausur in einem Teilbereich nicht bestanden, ist der entsprechende Teilbereich zu wiederholen.

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten
SWS


Fach-
semester

Studien-

leistungen


davon

prüfungs-
relevant

Vorlesung:

„Einführung in die germanistische

Literaturwissenschaft“

regelmäßige

Teilnahme

2


1 - 2

einstündige

Klausur


ein Drittel der

Modulnote

Seminar:

„Einführung in die germanistische

Literaturwissenschaft“

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


1 - 2

einstündige

Klausur


ein Drittel der

Modulnote

Seminar:

„Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters“ (HRGe)

oder

Einführung in die Theorie und Praxis des Literaturunterrichts“ (G)

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


1 - 2

einstündige

Klausur


ein Drittel der

Modulnote

Übung:

„Literaturwissenschaftliches Propädeutikum“

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


1 - 2

wird vom

Lehrenden

festgelegt


Gesamt


8


1 - 2

4


1


Bezeichnung:

Aufbaumodul Sprache

Status:

Wahlpflichtmodul (Die Studierenden wählen zwischen dem Aufbaumodul Sprache und dem Aufbaumodul Literatur.)

Inhalte und Qualifikationsziele:

Im Aufbaumodul Sprache werden Wissensbestände, die im Grundlagenmodul erworben wurden, weiter differenziert. Dabei kommt der Grammatik der deutschen Sprache besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus macht dieses Modul mit Grundlagen von Sprachverwendung, Sprachvariation und Sprachwandel vertraut. Unter dem übergeordneten Gesichtspunkt ‚Anwendungsbereiche germanistischer Linguistik’ erfahren die Studierenden mögliche Praxisfelder des Faches.

Innerhalb des Moduls wird der Grammatik ein besonderer Schwerpunkt zugebilligt. In der Übung wird in besonderer Weise auf die Erhebung, Analyse und Auswertung von empirischen Daten Wert gelegt.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Aufbaumodul Sprache im 3. Semester.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters zu studieren.

Voraussetzungen:

Erfolgreicher Abschluss des Grundlagenmoduls Sprache und des Grundlagenmoduls Literatur.

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten
SWS


Fach-
semester

Studien-

leistungen


davon

prüfungs-
relevant

Vorlesung

regelmäßige

Teilnahme

2


3

Klausur:

90 Minuten


40 % der

Modulnote

Seminar

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


3

Hausarbeit

oder

Klausur


60 % der

Modulnote

Übung

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


3

Hausaufgaben


Gesamt


6


3

3


1


Bezeichnung:

Aufbaumodul Literatur

Status:

Wahlpflichtmodul (Die Studierenden wählen zwischen dem Aufbaumodul Literatur und dem Aufbaumodul Sprache.)

Inhalte und Qualifikationsziele:

Im Aufbaumodul Literatur werden die im Grundlagenmodul erworbenen literaturgeschichtlichen Kenntnisse vertieft und der Bereich der Literatursystematik ausgebaut. Es werden verschiedene literaturwissenschaftliche Theorien und Methoden vorgestellt und in der konkreten Arbeit an literarischen Texten erprobt sowie kritisch reflektiert. Das Aufbaumodul soll die Studierenden befähigen, ihr eigenes Verständnis eines literarischen Textes zu entwickeln und methodisch und theoriebezogen zu begründen. Die Studierenden erlernen die Abfassung wissenschaftlicher Texte in eigens der wissenschaftlichen Schreibpraxis gewidmeten Lehrveranstaltungen.

Das Aufbaumodul Literatur besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung zur Literaturgeschichte sowie aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung zur Systematischen Literaturwissenschaft. Das Aufbaumodul ist nach folgendem Muster zu studieren: Wenn die Vorlesung in Literaturgeschichte besucht wird, muss das Seminar aus dem Bereich Systematische Literaturwissenschaft sein und vice versa. Die Übung ist frei wählbar.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Aufbaumodul Literatur im 3. Semester.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters zu studieren.

Voraussetzungen:

Erfolgreicher Abschluss des Grundlagenmoduls Sprache und des Grundlagenmoduls Literatur.

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten

SWS


Fach-
semester

Studien-

leistungen


davon

prüfungs-
relevant

Vorlesung

regelmäßige

Teilnahme

2


3

Klausur:

90 Minuten


40% der

Modulnote

Seminar

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


3

Hausarbeit


60 % der

Modulnote

Übung

regelmäßige und

aktive Teilnahme

2


3

Hausaufgaben


Gesamt


6


3

3


1


Bezeichnung:

Vermittlungsmodul

Status:

Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele:

Im Vermittlungsmodul werden sowohl berufsrelevante Fähigkeiten erworben als auch fachdidaktische Konzepte und Modelle erörtert und erprobt. Es werden fachwissenschaftliche Inhalte, sprach- und literaturdidaktische Konzepte sowie konkrete Anwendungsmöglichkeiten miteinander verknüpft. Dabei werden sowohl der schulische Berufsbereich als auch weitere Berufsfelder in ihrer Spezifik berücksichtigt. Berufsbezogene Praktika der Studierenden werden von den Lehrenden des Moduls betreut. In einer Übung zur Sprecherziehung werden die Studierenden in Grundlagen des Sprechens (Atembildung, Stimmführung, Körpersprache) eingeführt, individuell beraten und in ihren rhetorischen Möglichkeiten gefördert.

Das Vermittlungsmodul besteht aus einer Vorlesung und einem Seminar zur Sprachdidaktik, einer Vorlesung und einem Seminar zur Literaturdidaktik, einem praktikumsbegleitenden Seminar sowie einer Übung zur Sprecherziehung. Wenn die Vorlesung in Sprachdidaktik besucht wird, muss das Seminar in Literaturdidaktik besucht werden und vice versa. Verpflichtend ist die Übung zur Sprecherziehung. Wird eine Betreuung des Kernpraktikums im Fach Deutsch gesucht, ist auch das praktikumsbegleitende Seminar verpflichtend (einschließlich der Anfertigung eines Praktikumsberichts. Der Praktikumsbericht ist aber nicht Voraussetzung für den Abschluss des Vermittlungsmoduls). Wird das praktikumsbegleitende Seminar nicht gewählt, ist diese Veranstaltung zu ersetzen durch eine Vorlesung aus jenem fachdidaktischen Bereich, der nicht gewählt wurde, also entweder Sprach- oder Literaturdidaktik. Insgesamt ergeben sich 8 SWS.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Vermittlungsmodul im Hauptstudium.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters zu studieren

Voraussetzungen:

Erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung.

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten
SWS
Fach-
semester

Studien-

leistungen

davon

prüfungs-
relevant

Voraus-
setzungen

Vorlesung

regelmäßige Teilnahme

2

4 - 7

Seminar

regelmäßige und aktive Teilnahme

2

4 - 7

Impulsreferat

oder

Hausarbeit

Übung

regelmäßige und aktive Teilnahme

2

4 - 7

praktische

Übungen

Vorlesung 2

oder

praktikumsbegl. Seminar

regelmäßige und aktive Teilnahme

2

4 - 7

evtl. Praktikums-bericht

Studienbegleitende

Modulabschlussprüfung

 

4 - 7

4-stündige Klausur

oder

45-minütige

mdl. Prüfung

Note der Klausur

oder

der mdl. Prüfung.

erfolgreiche Teilnahme an allen Veranstaltungen (außer PB)

Gesamt


8

4 - 7

3 (4)

1



Bezeichnung:

Vertiefungsmodul Sprache

Status:

Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele:

Ziel des Vertiefungsmoduls Sprache ist die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Analyse der deutschen Sprache nach Struktur und Funktion in ihren vielfältigen gegenwärtigen und historischen Ausprägungen. Dies schließt auch das Deutsche in Kontakt mit anderen Sprachen sowie eine auf das Deutsche bezogene Mehrsprachigkeit und allgemeine Sprachfähigkeit ein. Zu den Zielen gehören der Erwerb grundlegender Kenntnisse über die Struktur und Verwendung der deutschen Sprache, die Kenntnis wissenschaftlicher Analyseverfahren und Untersuchungsmethodik mit dem Schwerpunkt auf Struktur und Funktion des Deutschen sowie die beobachtende Teilnahme an Kommunikation und die empirische Analyse von Sprache in gesellschaftlichen Praxisbereichen.

Das Vertiefungsmodul Sprache besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung, die inhaltlich miteinander vernetzt sein sollen. Insgesamt ergeben sich 6 SWS.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Vertiefungsmodul Sprache im Hauptstudium.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters zu studieren.

Voraussetzungen:

Erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten
SWS


Fach-
Semester

Studien-

leistungen

davon

prüfungs-
relevant

Voraus-
setzungen

Vorlesung

regelmäßige Teilnahme

2


 4 - 7

 

Seminar

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


 4 - 7

Impulsreferat

oder

Hausarbeit

Übung

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


4 - 7

Kurzreferat

Studienbegleitende

Modulabschlussprüfung


 4 - 7

4-stündige

Klausur

oder

45-minütige

mdl. Prüfung

Note der Klausur

oder

der mdl. Prüfung

Erfolgreiche Teilnahme an V, S, Ü

Gesamt


6


4 - 7

3

1



Bezeichnung:

Vertiefungsmodul Literatur

Status:

Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele:

In diesem Modul wird die wissenschaftliche Kompetenz der Studierenden vertieft. Dazu gehören die Kenntnis der Fachterminologie und die Fähigkeit, diese dem Gegenstandsbereich gemäß anzuwenden, das Wissen über zentrale Ordnungsbegriffe der Gattungstheorie, der Stil- und Formgeschichte, der Thematologie oder der Narratologie. Außerdem werden Einsichten in die Intertextualität und Medialität und Intermedialität literarischer Texte vermittelt. Hinzu kommen Überblickskenntnisse zur Geschichte der deutschen Literatur und ein vertieftes Wissen zu ausgewählten Epochen. Insgesamt wird die grundlegende Einsicht in die kulturell und historisch variable Funktion und Bedeutung von Literatur gefördert.

Den Studierenden wird verstärkt Gelegenheit zur eigenen wissenschaftlichen Schwerpunktbildung gegeben. In den Veranstaltungen des Moduls werden in besonderem Maße Gegenstände behandelt, die aktuelle Forschungsperspektiven eröffnen. In Kolloquien werden Projekte der Studierenden diskutiert und betreut. In diesem Modul soll den Studierenden Gelegenheit gegeben werden, sich im Gespräch mit den Lehrenden mit der Frage ihrer möglichen weiteren akademischen Ausbildung auseinanderzusetzen.

Das Vertiefungsmodul Literatur besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung, die inhaltlich vernetzt sein sollen. Insgesamt ergeben sich 6 SWS.

Verwendbarkeit des Moduls:

Die Studierenden wählen das Vertiefungsmodul Literatur im Hauptstudium.

Turnus:

Das Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters zu studieren.

Voraussetzungen:

Erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung

Lehrveranstaltungen

Teilnahme-
modalitäten
SWS


Fach-
semester

Studien-

leistungen

davon

prüfungs-
relevant

Voraus-
setzungen

Vorlesung

regelmäßige

Teilnahme

2


4 - 7

 

Seminar

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


 4 - 7

Impulsreferat oder

Hausarbeit

Übung

regelmäßige und aktive Teilnahme

2


4 - 7

Kurzreferat

Studienbegleitende

Modulabschlussprüfung

 

 


 4 - 7

4-stündige

Klausur

oder

45-minütige

mdl. Prüfung

Note der

Klausur

oder

der mdl.

Prüfung

Erfolgreiche Teilnahme an V, S, Ü

Gesamt


6


4 - 7

3

1