Änderungsverordnung zur Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen Geographie mit den Abschlüssen erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Realschule und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule sowie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 01. Oktober 2003
vom 22. September 2005



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV.NW.S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

Art. I

Die Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen Geographie mit den Abschlüssen erste Staats für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule sowie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 01. Oktober 2003 (AB Uni 6/2005) wird wie folgt geändert:

  1. Die Überschrift der Zwischenprüfungsordnung erhält folgende neue Fassung: „Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen Geographie mit den Abschlüssen erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie für das Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster“.
  2. § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Sie bildet den erfolgreichen neuen Abschluss des Grundstudiums gem. § 8 Abs. 1 und 2 der Ordnung der ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 27. März 2003 in den Studiengängen Geographie mit den Abschlüssen erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie für das Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen“.
  3. § 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „Die Zwischenprüfung im Studiengang Geographie mit dem Abschluss erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule soll vor Beginn des 4. Semesters die Zwischenprüfung im Studiengang Geographie mit dem Abschluss erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen soll vor Beginn des 5. Semesters abgelegt sein“.
  4. § 3 Abs. 6 erhält folgende neue Fassung: „Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Prüferin und Prüfer unterliegen der Amtsverschwiegenheit ; sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die oder den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich“.
  5. § 14 erhält folgende neue Fassung: „Diese Zwischenprüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft“.
  6. Anhang A erhält folgende neue Fassung: „Studiengang Geographie mit dem Abschluss erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und der entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule: 2 Leistungsnachweise aus verschiedenen Bereichen.“
  7. Der Ausfertigungsvermerk der Ordnung wird wie folgt ergänzt: „Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Geowissenschaften vom 15.10.2003. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW hat der Ordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW am 08. April 2005 zugestimmt“.

Art. II


Die vorstehende Satzung tritt am Tage ihrer Verkündung in den amtlichen Bekanntmachungen (AB Uni) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft.







Ausgefertigt aufgrund der Eilentscheidung des Dekans des Fachbereichs Geowissenschaften vom 07.09.2005


Münster, den 22. September 2005Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gem. der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 81/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 22. September 2005Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt