Ordnung

zur Änderung der Prüfungsordnung

für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft

an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 5. November 2004

vom 17. Juni 2005





Gemäß § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NW. S. 752), hat der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 5. November 2004 (AB Uni 2004/13) wird wie folgt geändert:

§ 27 erhält folgende Fassung:
„Diese Prüfungsordnung findet erstmalig Anwendung auf Studierende, die ab dem Wintersemester 2004/05 als Studienanfängerinnen/Studienanfänger für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingeschrieben worden sind oder ab dem Wintersemester 2004/05 das Hauptstudium des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft beginnen. Studierende, die im Wintersemester 2003/04 oder im Sommersemester 2004 als Studienanfängerinnen/Studienanfänger für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingeschrieben worden sind oder das Hauptstudium des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft begonnen haben, setzen ab dem Wintersemester 2004/05 das Studium nach den Bestimmun-gen dieser Prüfungsordnung unter Anrechnung der erbrachten Leistungen fort.

Studierenden, die vor dem Beginn des Wintersemesters 04/05 im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der WWU Münster immatrikuliert waren, wird auf schriftlichen, beim Prüfungsamt zu stellenden Antrag ermöglicht, ihr Studium nach der Ordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 11. März 1997 (AB Uni 97/6), geändert durch Ordnung vom 3. Juli 2000 fortzuführen.“


Artikel II

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichrats des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 26. Januar 2005.


Münster, den 17. Juni 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt




Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen hiermit verkündet.


Münster, den 17. Juni 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt