Ordnung

zur Änderung der Gebührenordnung

der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 3. März 2004

vom 14. Dezember 2004

Aufgrund des § 12 Abs. 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten mit Regelabbuchungen sowie über die Erhebung von Gebühren an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (RVO StKFG NW) hat die Westfälische Wilhelms-Universität folgende Ordnung erlassen:

 

 

 

Artikel I

 

 

Die Gebührenordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 3. März 2004 (AB Uni 2004/2) wird wie folgt geändert:


§ 1 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises beträgt 7 €, im Falle der postalischen Zustellung 8 €.“

 


Artikel II

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.

 


 

 

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 8. Dezember 2004.


 
Münster, den 14. Dezember 2004 Der Rektor
 

Prof. Dr. Jürgen Schmidt
 



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


 
Münster, den 14. Dezember 2004 Der Rektor

Prof. Dr. Jürgen Schmidt