Ordnung zur Änderung der
Studien- und Prüfungsordnung für das
weiterbildende Studium „Versicherungsrecht“
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 5. Dezember 2003
vom 14. Dezember 2004
| Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14.03.2000 (GV NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV NRW S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen: |
Artikel I
| Die Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 5. Dezember 2003 (AB Uni 2003/ Nr. 12) wird wie folgt geändert 1. § 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mit einem Staatsexamen, einer Diplomprüfung oder einer Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten im Rahmen ihres Studiums einen versicherungswissen-schaftlichen Schwerpunkt gewählt haben und diesen bei einer Bewerbung nachweisen können.“ 2. § 10 Abs. 1 erhält folgenden neuen Satz 2: „Darüber hinaus muss der/die Studierende an mindestens 146 der 195 Unterrichtsstunden (75 %) teilgenommen haben. |
Artikel II
| Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Sommersemester 2005 oder später aufnehmen. |
| Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 26. Oktober 2004. | ||
| Münster, den 14. Dezember 2004 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
| Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
| Münster, den 14. Dezember 2004 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |