Vorgezogene Teil-Fachbereichsordnung
des Fachbereichs Physik
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 8. November 2004



Aufgrund des Artikels 44 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25. März 2002 (AB Uni 2002/3, S. 32) hat der Fachbereich Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Teil-Fachbereichsordnung erlassen:


§ 1
Die Dekanin / Der Dekan

(1)Die Dekanin / Der Dekan wird vom Fachbereichsrat aus den ihm angehörenden Mitgliedern der Gruppe der Professorinnen / Professoren in der konstituierenden Sitzung des Fachbereichsrates unter Vorsitz der ältesten anwesenden Professorin / des ältesten anwesenden Professors mit der Mehrheit der ihm angehörenden Mitglieder für die Amtszeit von vier Jahren gewählt.
(2)Durch die Wahl zur Dekanin / zum Dekan erlischt das Mandat der / des Gewählten als Vertreterin / Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren im Fachbereichsrat; auf ihre / seine Nachfolge finden die Vorschriften der Wahlordnung über das Ausscheiden eines gewählten Mitglieds Anwendung. Während ihrer / seiner Amtszeit darf die Dekanin / der Dekan in Ausschüssen und Kommissionen des Fachbereichsrats mit Ausnahme von Berufungskommissionen – nicht Vertreterin / Vertreter der Gruppe der Professorin-nen und Professoren sein; im Übrigen bleiben ihre / seine Rechte als Professorin / Professor unberührt.
(3)
Während ihrer / seiner Amtszeit wird die Lehrverpflichtung der Dekanin / des Dekans um 75 Prozent, sollte die Zahl der Studierenden 800 unterschreiten um 65 Prozent, ermäßigt.
(4)Tritt eine Dekanin / ein Dekan vor Ablauf ihrer / seiner Amtszeit zurück, so teilt sie / er dies dem Fachbereichsrat und dem Rektorat unverzüglich mit. In diesem Falle und im Falle des Ausscheidens der Dekanin / des Dekans aus anderen Gründen nimmt die Prodekanin / der Prodekan bis zur Wahl einer neuen Dekanin / eines neuen Dekans die Auf-gaben der Dekanin / des Dekans wahr. Die Wahl der neuen Dekanin / des neuen Dekans hat unverzüglich zu erfolgen. Sie erfolgt für den Rest der Amtszeit der ausgeschiedenen Dekanin / des ausgeschiedenen Dekans.
(5)Die Dekanin / Der Dekan kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtig-ten Mitglieder des Fachbereichsrates abgewählt werden, wenn zugleich gemäß Absatz 1 eine neue Dekanin / ein neuer Dekan gewählt wird.
(6)Sofern eine Dekanin / ein Dekan vorzeitig aus ihrem / seinem Amt ausscheidet, lebt ihr / sein Mandat als Vertreterin / Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren im Fachbereichsrat wieder auf.


§ 2
Die Prodekanin / Der Prodekan


(1)
Die Prodekanin / Der Prodekan wird vom Fachbereichsrat aus den ihm angehörenden Mitgliedern der Gruppe der Professorinnen und Professoren mit der Mehrheit der Mitglieder des Fachbereichsrates für die Dauer von vier Jahren gewählt.
(2)Die Prodekanin / Der Prodekan verliert ihr / sein Mandat als gewählte Vertreterin / gewählter Vertreter der Professorinnen und Professoren im Fachbereichsrat. Auf ihre / seine Nachfolge finden die Vorschriften der Wahlordnung über das Ausscheiden eines gewählten Mitglieds Anwendung.
(3)Die Prodekanin / Der Prodekan wird von einer Vorgängerin / einem Vorgänger im Amt vertreten.
(4)Für die Abwahl der Prodekanin / des Prodekans gelten die Bestimmungen über die Abwahl der Dekanin / des Dekans gemäß Art. 1 Abs. 5 entsprechend.
(5)Art. 1 Abs. 6 gilt entsprechend.



§ 3
Inkrafttreten

Die vorgezogene Teil-Fachbereichsordnung des Fachbereichs Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik vom 22. Oktober 2004.



Münster, den 8. November 2004Der Rektor



Prof. Dr. J. Schmidt




Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



Münster, den 8. November 2004Der Rektor



Prof. Dr. J. Schmidt