Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Diplom
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 03.09.2002
vom 03. Mai 2004
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Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Änderungsordnung erlassen:
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Artikel I
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Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftschemie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2002 (AB Uni 11/2002) wird wie folgt geändert:
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| 1. | § 9 erhält folgende Fassung: "§ 9 Diplom-Vorprüfung Umfang, Voraussetzungen und Durchführung der Diplom-Vorprüfung sind in §§ 13 bis 18 der Diplomprüfungsordnung geregelt." |
| 2. | § 13 erhält folgende Fassung: "§ 13 Diplomprüfung Umfang, Voraussetzungen und Durchführung der Diplomprüfung sind in §§ 19 bis 28 der Diplomprüfungsordnung geregelt." |
| 3. | § 14 erhält folgende Fassung: "§ 14 Abschluss des Studiums und Zeugnis Die Ausstellung von Prüfungszeugnissen und die Erteilung des Diploms sind in der Diplomprüfungsordnung geregelt." |
| 4. | Der in der Ordnung verwendeten Ausdrucke "Modul/Module" werden in "Studienabschnitt/Studienabschnitte" geändert. |
Artikel II
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Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft.
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 28. Januar 2004.
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| Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
| Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
| Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |