Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Diplom
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 03.09.2002
vom 03. Mai 2004
Aufgrund
des § 2 Abs. 4, des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000
(GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003
(GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die
folgende Änderungsordnung erlassen: |
Die
Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftschemie der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2002 (AB
Uni 11/2002) wird wie folgt geändert: |
1. | § 9 erhält folgende Fassung: "§ 9 Diplom-Vorprüfung Umfang, Voraussetzungen und Durchführung der Diplom-Vorprüfung sind in §§ 13 bis 18 der Diplomprüfungsordnung geregelt." |
2. | § 13 erhält folgende Fassung: "§ 13 Diplomprüfung Umfang, Voraussetzungen und Durchführung der Diplomprüfung sind in §§ 19 bis 28 der Diplomprüfungsordnung geregelt." |
3. | § 14 erhält folgende Fassung: "§ 14 Abschluss des Studiums und Zeugnis Die Ausstellung von Prüfungszeugnissen und die Erteilung des Diploms sind in der Diplomprüfungsordnung geregelt." |
4. | Der in der Ordnung verwendeten Ausdrucke "Modul/Module" werden in "Studienabschnitt/Studienabschnitte" geändert. |
Artikel II
Diese
Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in
Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 28. Januar 2004. |
Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |