Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Klassische Archäologie
im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 15. Juni 1999
vom 03. Mai 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

 

Artikel I
§ 12 Abs. (2.2) erhält folgende Fassung: "Die vorgesehenen Semesterwochenstunden (SWS) im Hauptstudium verteilen sich wie folgt:
Anzahl
Veranstaltungsform
SWS
5
Vorlesungen
davon muss mindestens jeweils eine Vorlesung
aus dem Bereich der griechischen (A) bzw. römischen
Archäologie (B) gewählt werden)
10
4
Hauptseminare
8
3
Hauptseminare, Übungen oder Praktika
(von den Hauptseminaren und Übungen muss
mindestens jeweils eine Veranstaltung aus dem
Bereich der griechischen (A) bzw. römischen
Archäologie (B) gewählt werden; ferner muss
mindestens eine Veranstaltung aus dem Bereich E
(Praktika) gewählt werden)
6
-
Teilnahme an Exkursionen im Umfang von
mindestens 10 Tagen
5
-
freies Studium
4
Summe
33


Es sind vier Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind drei Teilnahmenachweise zu erbringen.

Mindestens drei Leistungsnachweise sind in Hauptseminaren zu erbringen.
Die Teilnahmenachweise sind wahlweise in Hauptseminaren oder Übungen zu erbringen."


Artikel II
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 12.05.2003.


Münster, den 03. Mai 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 03. Mai 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt