Ordnung
zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Klassische Archäologie
im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 15. Juni 1999
vom 03. Mai 2004
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Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
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Artikel I
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§ 12 Abs. (2.2) erhält folgende Fassung: "Die vorgesehenen Semesterwochenstunden (SWS) im Hauptstudium verteilen sich wie folgt:
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| Anzahl |
Veranstaltungsform
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SWS |
| 5 |
Vorlesungen
davon muss mindestens jeweils eine Vorlesung aus dem Bereich der griechischen (A) bzw. römischen Archäologie (B) gewählt werden) |
10 |
| 4 |
Hauptseminare
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8 |
| 3 |
Hauptseminare, Übungen oder Praktika
(von den Hauptseminaren und Übungen muss mindestens jeweils eine Veranstaltung aus dem Bereich der griechischen (A) bzw. römischen Archäologie (B) gewählt werden; ferner muss mindestens eine Veranstaltung aus dem Bereich E (Praktika) gewählt werden) |
6 |
| - |
Teilnahme an Exkursionen im Umfang von
mindestens 10 Tagen |
5 |
| - |
freies Studium
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4 |
| Summe | 33 |
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Es sind vier Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind drei Teilnahmenachweise zu erbringen. Mindestens drei Leistungsnachweise sind in Hauptseminaren zu erbringen. Die Teilnahmenachweise sind wahlweise in Hauptseminaren oder Übungen zu erbringen." |
Artikel II
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Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft.
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Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 12.05.2003.
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| Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
| Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
| Münster, den 03. Mai 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |