Amtliche Bekanntmachungen

1. Ordnung zur Änderung
der Promotionsprüfungsordnung
der Philosophischen Fakultät
der Westfälische Wilhelms- Universität Münster vom 05. Dezember 2001
vom 03. Mai 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4 des § 91 Abs. 4 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV. NW. S. 36) sowie des Artikel 50 Abs. 2 Nr. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002 hat die Westfälische Wilhelms- Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I
1.
§ 2 Absatz 1 Nr. 11 erhält die Bezeichnung "Neuere und Neueste Geschichte"
2.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:

" 49. Religionswissenschaft
Nur als Nebenfächer wählbar sind:
50. Angewandte Kulturwissenschaften- Kultur, Kommunikation und Management
51. Katholische Theologie
52. Evangelische Theologie"
3.
In § 11 Absatz 3 werden in die Auflistung in alphabetischer Reihenfolge die Fächer "Alte Geschichte", "Mittlere Geschichte", "Neuere und Neueste Geschichte", "Osteuropäische Geschichte" und "Historische Hilfswissenschaften" aufgenommen.
4.
Anhang A wird mit der Ordnungsnummer 49 wie folgt ergänzt:
" 49. Religionswissenschaft
Hauptfach
-
funktionale Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen
-
1 Teilnahmenachweis (Kolloquium oder Hauptseminar) in einer einschlägigen Lehrveranstaltung
-
1 Leistungsnachweis (Kolloquium) in einer einschlägigen Lehrveranstaltung gem. Studienordnung
Nebenfach:
-
funktionale Sprachkenntnisse in Englisch
-
1 Teilnahmenachweis (Kolloquium) in einer einschlägigen Lehrveranstaltung"
5.
Anhang A wird mit der Ordnungsnummer 50 wie folgt ergänzt:
"50. Angewandte Kulturwissenschaften- Kultur, Kommunikation und Management"

Nebenfach:

- 1 Teilnahmenachweis
6.
Anhang A wird mit der Ordnungsnummer 51 wie folgt ergänzt:
"51. Katholische Theologie

Nebenfach:
-
Sprachkenntnisse in Latein gem. Studienordnung, bei Wahl des Studienschwerpunktes Altes bzw. Neues Testament Sprachkenntnisse in Hebräisch bzw. Griechisch gem. Studienordnung
-
3 Leistungsnachweise gem. Studienordnung"
7.
Anhang A wird mit der Ordnungsnummer 52 wie folgt ergänzt:
"52. Evangelische Theologie

Nebenfach:
-
1 Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar nach Wahl
-
1 Teilnahmenachweis Doktorandenkolloquium bzw. Hauptseminar nach Wahl"
8.
Anhang A Nr. 29. Niederländische Philologie erhält folgende Fassung:
"29. Niederländische Philologie
Hauptfach
-
funktionale Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen außer Niederländisch
-
2 Teilnahmenachweise gem. Studienordnung
Nebenfach
-
funktionale Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen außer Niederländisch
-
1 Teilnahmenachweis gem. Studienordnung"

9.
§ 16 Absatz 3 Satz 4 erhält folgende Fassung:
"Wird die Dissertation in sonstiger Weise vervielfältigt, sind 107 Pflichtexemplare einzureichen."
10.
§ 4, Absatz 2 wird durch den Punkt
"d) die Betreuungszusage einer Prüferin/ eines Prüfers gemäß § 8" ergänzt.


Artikel II
Die vorstehende Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die sich ab dem Sommersemester 2004 erstmalig in den Promotionsaufbaustudiengang einschreiben.


Artikel III
Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms- Universität (AB Uni) in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms- Universität vom 19. Mai 2003 und 26. Januar 2004.


Münster, den 03. Mai 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 03. Mai 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt