Gebührenordnung der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 3. März 2004
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Aufgrund des § 12 Abs. 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten mit Regelabbuchung sowie über die Erhebung von Gebühren an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (RVO StKFG NW) hat die Westfälische Wilhelms-Universität folgende Gebührenordnung erlassen:
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§ 1
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Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises beträgt 17 €. Ab dem 1.10.2004 beträgt die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises 8 €.
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§ 2
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Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Gasthörerausweises beträgt 8 €.
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§ 3
| Die Gebühr für den mit einer verspätet beantragten Rückmeldung oder mit einem verspäteten Beitrags- oder Gebührenzahlen verbundenen besonderen Verwaltungsaufwand beträgt 1,50 €. |
§ 4
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Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades beträgt 25 €.
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§ 5
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Diese Ordnung tritt zum 1. Februar 2003 in Kraft.
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| Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälische Wilhelms-Universität vom 4. Februar 2004 |
| Münster, den 3. März 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
| Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ), zuletzt geändert am 23.12.98 ( AB Uni 99/4 ), hiermit verkündet. |
| Münster, den 3. März 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |