Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung
für die Fachbereichsräte
vom 25. April 2002
vom 16. Januar 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 16 Abs. 1 Satz 2 des
Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz -
HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190) hat der Senat der Westfälischen
Wilhelms-Universität folgende Ordnung erlassen: |
1.
In § 1 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 3 neu
eingefügt:
"Abweichend von Abs. 1 gehören dem Fachbereichsrat des
Fachbereichs Musikhochschule mit Stimmrecht an:
1. Die Dekanin/der Dekan als
Vorsitzende/Vorsitzender
2. vier Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der
Professorinnen/Professoren
3. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
4. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der
Lehrbeauftragten
5. zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der
Studierenden".
Der bisherige Absatz 3 von § 1 wird zu Absatz
4.
2.
§ 2 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: "Im Fachbereich
Musikhochschule werden die Mitglieder des Fachbereichsrats von den Mitgliedern
des Fachbereichs nach Gruppen getrennt von den Professorinnen/Professoren, den
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, den Lehrbeauftragten und den Studierenden
gewählt."
3.
§ 2 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Im Fachbereich
Musikhochschule bestimmt sich die Zugehörigkeit zu den Mitgliedergruppen nach
den Bestimmungen des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande
Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - Kunst HG)."
4.
In § 2 Abs. 5 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 neu
eingefügt: "Im Fachbereich Musikhochschule findet die Zuordnung in der
Reihenfolge Gruppe der Professorinnen/Professoren, Gruppe der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Gruppe der Lehrbeauftragten, Gruppe der
Studierenden statt."
Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden zu Sätzen 3 und 4.
In Satz 3 wird das Wort "Sie" durch "Die Wahlberechtigten" ersetzt.
5.
In § 5 Abs. 2 wird nach "weiteren
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter" eingefügt "- im Fachbereich Musikhochschule der
Gruppe der Professorinnen/Professoren, der Gruppe der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, der Gruppe der Lehrbeauftragten und der Gruppe der
Studierenden -"
6.
In § 14 Abs. 1 Satz 1 wird nach "jeder Mitgliedergruppe gemäß
Artikel 13 Abs. 1 UV" eingefügt "- im Fachbereich Musikhochschule jeder
Mitgliedergruppe gemäß den Bestimmungen des Kunst HG -".
7.
In § 16 Abs. 7 Satz 1 erhält der Klammerzusatz nach
"Mitgliedergruppe" folgenden Wortlaut "Professorinnen/Professoren,
wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter, Stu-dierende, weitere
Mitarbeiterin/Mitarbeiter - im Fachbereich Musikhochschule:
Professorinnen/Professoren, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Lehrbeauftragte,
Studierende -"
Münster, den 16. Januar 2004
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der
Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 16. Januar 2004
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt