Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung
für die Fachbereichsräte
vom 25. April 2002
vom 16. Januar 2004
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Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190) hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität folgende Ordnung erlassen:
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Artikel I
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Die Wahlordnung für die Fachbereichsräte vom 25. April 2002 (AB Uni 2002/4) wird wie folgt geändert:
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| 1. | In § 1 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 3 neu eingefügt: "Abweichend von Abs. 1 gehören dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Musikhochschule mit Stimmrecht an: 1. Die Dekanin/der Dekan als Vorsitzende/Vorsitzender 2. vier Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Professorinnen/Professoren 3. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 4. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Lehrbeauftragten 5. zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden". Der bisherige Absatz 3 von § 1 wird zu Absatz 4. |
| 2. | § 2 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: "Im Fachbereich Musikhochschule werden die Mitglieder des Fachbereichsrats von den Mitgliedern des Fachbereichs nach Gruppen getrennt von den Professorinnen/Professoren, den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, den Lehrbeauftragten und den Studierenden gewählt." |
| 3. | § 2 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Im Fachbereich Musikhochschule bestimmt sich die Zugehörigkeit zu den Mitgliedergruppen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - Kunst HG)." |
| 4. | In § 2 Abs. 5 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 neu eingefügt: "Im Fachbereich Musikhochschule findet die Zuordnung in der Reihenfolge Gruppe der Professorinnen/Professoren, Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Gruppe der Lehrbeauftragten, Gruppe der Studierenden statt." Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden zu Sätzen 3 und 4. In Satz 3 wird das Wort "Sie" durch "Die Wahlberechtigten" ersetzt. |
| 5. | In § 5 Abs. 2 wird nach "weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter" eingefügt "- im Fachbereich Musikhochschule der Gruppe der Professorinnen/Professoren, der Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, der Gruppe der Lehrbeauftragten und der Gruppe der Studierenden -" |
| 6. | In § 14 Abs. 1 Satz 1 wird nach "jeder Mitgliedergruppe gemäß Artikel 13 Abs. 1 UV" eingefügt "- im Fachbereich Musikhochschule jeder Mitgliedergruppe gemäß den Bestimmungen des Kunst HG -". |
| 7. | In § 16 Abs. 7 Satz 1 erhält der Klammerzusatz nach "Mitgliedergruppe" folgenden Wortlaut "Professorinnen/Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter, Stu-dierende, weitere Mitarbeiterin/Mitarbeiter - im Fachbereich Musikhochschule: Professorinnen/Professoren, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, Studierende -" |
Artikel II
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Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2004 in Kraft.
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 14. Januar 2004.
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| Münster, den 16. Januar 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
| Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
| Münster, den 16. Januar 2004 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |