Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur
Änderung der Promotionsordnung
des Fachbereichs Physik
vom 5. Januar 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes für die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Januar 2003 (GV. NRW. S. 646) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

 

Artikel I
Die seit dem 1. April 2002 als Promotionsordnung des Fachbereichs Physik geltende Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wird wie folgt geändert:

In der Anlage 1, Spalte 1, wird "Metallforschung" durch "Materialphysik" ersetzt.


Artikel II
Die vorstehende Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.







Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik vom 9. Dezember 2003.


Münster, den 5. Januar 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



Münster, den 5. Januar 2004





Der Rektor