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Was bedeutet die Corona Krise für den European Green Deal?

Vor Beginn der Corona Krise war der sog. European Green Deal das zentrale Thema in der EU-Politik. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Pandemie die weitreichenden Maßnahmen, um die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, gefährdet oder ob sie vielleicht sogar eine einmalige Chance für mehr Klimaschutz darstellt.

ZIN Mitglied Prof. Andreas Löschel und Prof‘in Karen Pittel (ifo Zentrum für Energie, Klima und Ressourcen) argumentieren in ihrem Artikel „Der EU Green Deal und deutsche Anstrengungen zum Klimaschutz in der Coronakrise“, dass „Europa, wenn es seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen erfüllen will, aus rein ökonomischer Rationalität die anstehenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen auch und gerade in der aktuellen Krise mit der Erreichung der Klimaziele verknüpfen sollte“ (ifo Schnelldienst, 2020, S.7) und sprechen sich gegen ein „Aufschieben der klimapolitischen Reformen, wie sie die EU im Rahmen des Green Deal (…) begonnen hat“ (ebd., S.8) aus.

Löschel und Pittel sehen darüber hinaus in einer allgemeinen CO2 Bepreisung das zentrale marktwirtschaftliches Instrument, um Klimaziele und Dekarbonisierung zu erreichen. Hierfür sehen sie in der Pandemie eine Chance (ebd., S.8f.), da nun „Preise für Öl und Gas auf absehbare Zeit niedrig bleiben“ (ebd., S.9) und „gesunkene Stromnachfrage und steigende Einspeisungen aus Erneuerbaren zu niedrigen Börsenstrompreisen“ (ebd.) führen.

Der Beitrag von ZIN Mitglied Prof’in Sabine Schlacke bietet eine rechtswissenschaftliche Perspektive auf die Diskussion. Sie legt dar, dass die EU wegen der ihr fehlenden Rechtsetzungskompetenzen weiterhin auf ambitionierte Klimaschutzziele und -beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten angewiesen ist, um ihre Ziele im Rahmen des Green Deals zu erreichen. Gleichzeitig könne die EU die Mitgliedsstaaten wiederum auch nicht ausreichend sanktionieren, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht würden (ebd., 29ff.)

Damit Deutschland die Ziele des European Green Deals erreicht, gilt es laut Prof’in Schlacke aus rechtswissenschaftlicher Sicht insbesondere, das eigene Klimaschutzgesetz in der Praxis konsequent und wirksam zu implementieren, auf nationale Alleingänge (wie etwa beim Brennstoffemissionshandelsgesetz) zu verzichten, sowie den Ausbau von Infrastrukturvorhaben und EE-Anlagen zu beschleunigen (ebd., S.30f.)

Quelle aller Verweise: ifo Institut (2020). Ifo Schnelldienst „European Green Deal - Bottlenecks bis 2030“, 73, Nr. 06.

Einzelartikel:

• Löschel, A. und Pittel, K. (2020). „Der EU Green Deal und deutsche Anstrengungen zum Klimaschutz in der Coronakrise“. IN: ifo Institut, ifo Schnelldienst, 73, Nr. 06, 6-9.

• Schlacke, S. (2020). „European Green Deal – Bottlenecks bis 2030 – eine rechtswissenschaftliche Perspektive“. IN: ifo Institut, ifo Schnelldienst, 73, Nr. 06, 28-31.