Überblick über grundlegende Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines einschlägigen (i. d. R. lehramtsspezifisch ausgerichteten) Bachelorstudiums an einer deutschen Universität.
Der Abschluss muss den Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG 2009 und folgende) und der Lehramtszugangsverordnung (LZV) für das Land NRW entsprechen.
- Studium jedes Fachs/Lernbereichs innerhalb des angestrebten Masterstudiengangs
- Studium der Bildungswissenschaften
- zwei lehramtsspezifische Praktika (Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum)
- lehramtsspezifische Sprachvoraussetzungen
Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG: Fassung vom 12. Mai 2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2020)
Lehramtszugangsverordnung NRW (LZV: Fassung vom 25. April 2016)
lehramtsspezifische Sprachvoraussetzungen
Bitte überprüfen Sie anhand der Zugangs- und Zulassungsordnung selbst, ob Sie die Voraussetzungen für einen Master-Studienplatz an der WWU erfüllen. Eine Orientierung für externe Bewerber bietet der "Selbsteinschätzungsbogen".