EU-Programm Erasmus+

Wichtige Infos im Überblick:
- Praktika ab einer Dauer von zwei vollen Monaten können gefördert werden.
- Praktika in Großbritannien können nicht mehr über ERASMUS+ gefördert werden. Sie können sich jedoch für eine Förderung über PROMOS bewerben. Beachten Sie hierfür bitte die entsprechenden Bewerbungsfristen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie für Praktika in Großbritannien ein so genanntes Temporary Worker – Government Authorised Exchange visa (T5) benötigen; Ausnahmen gelten nur für reine Forschungsaufenthalte („Research Stay“).
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD und auf der Seite der britischen Regierung. - Erasmus+ Mehrfachförderung möglich in Studium und Praktikum: Jeweils bis zu 12 Monaten in Bachelor und Master, bis zu 24 Monaten in einzügigen Studiengängen (z.B. Jura, Medizin)
- Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende besteht die Möglichkeit, Sonderförderungen zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unten.
- Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Für Studierende der WWU gibt es durch das Erasmus+-Programm zwei Fördermöglichkeiten:
- Für ein Praktikum im europäischen Ausland (Informationen auf dieser Seite, Vergabe durch den Career Service der WWU)
- Für einen Studienaufenthalt in Europa (Keine Informationen auf dieser Seite, Vergabe und Beratung durch das International Office der WWU)
Detaillierte Infos
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung, Sonderförderungen und Antworten auf häufige Fragen zum Erasmus+-Praktikum.
Fördervoraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung für eine Erasmus+-Praktikums-Förderung:
- Sie müssen als Studierende*r der Universität Münster immatrikuliert sein für den gesamten Zeitraum des Praktikums (oder im Falle von Absolvierenden zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung).
-
Es liegt in Ihrer Verantwortung als Auslandspraktikant*in, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ausreichend ist, ggf. durch den Abschluss von Zusatzversicherungen. Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten und Pandemiefälle abdecken. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt Versicherungsschutz im Erasmus+-Auslandspraktikum aufmerksam durch.
- Hinweis für Absolvierende: Wenn Sie kurz vor Beendigung Ihres Studiums stehen, können Sie für Ihr Praktikum eine Förderung (für Absolvierende) beantragen, solange Sie eingeschrieben sind. Spätestens zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns sollten Sie jedoch exmatrikuliert sein. Bitte reichen Sie einen Exmatrikulationsnachweis nach. Als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis, bzw. eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Studienleistungen erbracht wurden.
- Bewerbung:
Wann? Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn (Ausschlussfrist). Beispiel: erster Tag im Praktikum: 23.01.2023, Bewerbung muss bis zum 23.12.2022 im Career Service vollständig vorliegen.
Wie? Weitere Informationen zur Onlinebewerbung finden sie unter dem Punkt Antragsstellung. - Rechtlicher Hinweis: Die Erasmus+-Förderung ist kein Leistungsstipendium, d. h. zurzeit spielen Noten aus dem Studium keine Rolle für die Vergabe eines Platzes. Vielmehr ist relevant, ob Ihr geplantes Praktikum den Kriterien von Erasmus+ entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung aus Erasmus-Mitteln der EU. Ob eine finanzielle Förderung aus Erasmus-Mitteln möglich ist, hängt neben der Erfüllung der Förderkriterien und dem Einhalten der Bewerbungsfristen von der Anzahl der Bewerbungen und der Höhe der zur Verfügung stehenden Erasmus-Mittel ab.
Das geplante Praktikum muss…
- … mindestens 60 Tage dauern (z.B. von 15.10.-14.12.2023) – hierbei ist zu beachten, dass volle Monate grundsätzlich mit 30 Tagen berechnet werden.
- … als Vollzeitpraktikum mit mindestens 25 Arbeitsstunden pro Woche absolviert werden.
- … in einem der folgenden Länder absolviert werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und zusätzlich überseeische Gebiete (z.B. Guadeloupe).
Folgende Einrichtungen können u.a. als aufnehmende Institution fungieren:
- Unternehmen
- Goethe-Institute/ Handelskammern/ Schulen
- Forschungszentren
- öffentliche Einrichtungen
- Universitäten (hier dürfen keine Vorlesungen/Seminare besucht werden)
- Auf Praktika im Bereich der digitalen Kompetenzen (digital skills) liegt ein besonderer Fokus, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Hierzu zählen Praktika in den Bereichen Social Media Management, Webseitengestaltung etc.
Nicht gefördert werden können Praktika in...
- ... EU-Institutionen
- ... Institutionen, die EU-Programme verwalten
Der Fachbereich muss…
- … bescheinigen, dass das Praktikum ein Gewinn für die jeweilige Studienrichtung der*des Studierenden darstellt. Dies geschieht mittels des Learning Agreements.
- ... im Fall eines Pflichtpraktikums dieses über ECTS (oder ein äquivalentes Anerkennungssystem) anerkennen.
Für Pflicht- und freiwillige Praktika erfolgt die Anerkennung zudem über einen Vermerk im Diploma Supplement, welcher im Career Service ausgestellt wird. (Siehe hierzu FAQ „Vor dem Praktikum“.)
Der Praktikumsgeber muss…
- … die vorgesehene Tätigkeit im Praktikum beschreiben.
- … konkrete, auf das Studium bezogene Berufserfahrungen ermöglichen.
- … die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in einem qualifizierten Zeugnis bestätigen.
Folgende Kriterien schließen eine Förderung durch Erasmus+ aus:
- Praktikumsdauer unter 60 Tagen
- Ihr Praktikum findet in einem anderen als den genannten Ländern statt
- Bewerbung später als einen Monat vor Praktikumsbeginn
- Gleichzeitige Förderung durch Erasmus-Studienaufenthalt
- Ihr Erasmus+-Kontingent ist bereits erschöpft: Sie dürfen insgesamt pro Ausbildungsabschnitt 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden. Bei Graduierten wird die Mobilität aus dem vorherigen Studienabschnitt angerechnet.
- Ein Beispiel: 5 Monate Studienaufenthalt, 2x 2 Monate Praktikum, 1 x 3 Monate Praktikum im Bachelor. Es bleiben noch 12 Monate im Master und/oder nach Studienabschluss. Als Bachelor-Absolvent*in wäre das Kontingent jedoch aufgebraucht!
Antragstellung
Die Bewerbung erfolgt online über folgenden Link: Online Bewerbungsformular
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn (Ausschlussfrist) im Career Service vorliegen. (Beispiel: erster Tag im Praktikum 23.01.2023, das Online-Bewerbungsformular muss inklusive aller Unterlagen bis zum 23.12.2022 abgesendet sein). Falls sich Probleme ergeben sollten und Sie aus dringenden Gründen die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht einreichen können, dann kontaktieren Sie den Career Service bitte unbedingt vor Ablauf der Frist.
Bitte beachten Sie nachfolgende Unterlagen, die Bestandteil der Bewerbung sind. Sie müssen im Zuge der Onlinebewerbung hochgeladen und somit im Vorfeld erstellt bzw. ausgefüllt werden:
- Formular Learning Agreement for Traineeships
Den Teil "To Be Completed Before the Mobility" füllen Sie in Kooperation mit Praktikumsgeber und Studienfachberater*in oder Praktikumsbeauftragter*m Ihres Fachbereichs aus. Hinweis: Der Europass wird derzeit nicht verwendet.
Alle drei Parteien müssen auf demselben Dokument unterschreiben. Schicken Sie das vorausgefüllte Dokument per E-Mail an den Arbeitgeber. Dieser füllt seinen Teil aus, druckt das Dokument aus, unterzeichnet es und sendet Ihnen den Scan per E-Mail. Dieses ausgedruckte Learning Agreement unterzeichnen dann Sie und Ihre Ansprechperson im Fachbereich.
Wenn das Formular von Praktikumsgeber, Fachbereich und Ihnen unterzeichnet ist, wird es im Zuge der Online-Bewerbung hochgeladen.
Falls Ihr Praktikum ab Oktober 2023 (also im akademischen Jahr 2023/24) beginnt, dann verwenden Sie bitte dieses Formular als Learning Agreement for Traineeships.- Motivationsschreiben
Umfang ein bis zwei Seiten in deutscher oder englischer Sprache; Darstellung des Praktikums, Studienbezug, Lernziele
- Immatrikulationsbescheinigung(en)
Die Bescheinigungen müssen gültig sein für die gesamte Dauer des Praktikums. Wenn diese zum Bewerbungszeitpunkt nicht vorliegen, bitte nachreichen (gerne als PDF-Dokument per E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de)!
Sonderförderungen
Für Praktika mit einem Beginn ab Januar 2023
Inklusion und Diversität sind übergreifende Prioritäten des Erasmus+-Programms. Um mehr Menschen, die bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu ermöglichen, sind in der neuen Programmgeneration Zusatzförderungen für weitere Zielgruppen vorgesehen. Dabei können je nach Zielgruppe unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden.
Ein weiteres horizontales Ziel des Erasmus+-Programms ist die Förderung von Nachhaltigkeit. „Grünes Reisen“ wird daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.
Welche zusätzlichen Sonderförderungen für Studierende möglich sind, ist davon abhängig, wann sie ins Ausland gehen, da die Möglichkeiten für Zusatzförderungen von der Europäischen Kommission und dem DAAD als Nationaler Agentur (NA DAAD) nach und nach für unterschiedliche Erasmus-Projekte ausgeweitet wurden. Eine rückwirkende zusätzliche Förderung ist nicht möglich.1. Zuschuss für Grünes Reisen
- Art und Höhe der Sonderförderung: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00€ und Förderung von insgesamt bis zu vier zusätzlichen Tagen als Reisetage.
- Zielgruppe: Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum Ort des Praktikums emissionsarm zurücklegen, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft oder Fahrrad.
- Bedingungen und weitere Informationen: Die zusätzlich geförderten Tage beeinflussen weder die Mindest- noch die Maximaldauer der Mobilität und werden nicht auf das Erasmus-Kontingent je Studienzyklus angerechnet. Der Zuschuss für grünes Reisen ist mit der Sonderförderung „geringere Chancen“ (s.u.) kombinierbar.
- Beantragung und Nachweise: Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im Career Service eingereicht werden. Mögliche Nachweise sind Reiseunterlagen wie z.B. Bus- oder Bahntickets. Weitere Informationen und ein Antragsformular erhalten Sie vom Career Service nach dem Absenden Ihrer Erasmus-Onlinebewerbung.
2. Aufstockungsbetrag „geringere Chancen“
- Art und Höhe der Sonderförderung: Pauschales Top-Up von 250,00€ monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig)
- Zielgruppe: Studierende mit „geringeren Chancen“ (festgelegte Begrifflichkeit der NA DAAD mit wie folgt definierten Personengruppen).
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Bei Vorliegen eines Grads der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, durch die zusätzliche Kosten im Ausland entstehen.
- Studierende mit Kind/ern im Ausland: Studierende, die mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen. Falls der/die Partner*in mitreist, beide Elternteile über Erasmus+ gefördert werden und mindestens zwei Kinder mitreisen, können beide Elternteile das Top-Up beantragen.
- Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (nach der Definition des Erasmus+ Programms): Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen nicht über einen Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule.
- Erwerbstätige Studierende, die ihre Erwerbstätigkeit für den Auslandsaufenthalt kündigen oder für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts pausieren: Die Erwerbstätigkeit muss für mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Beantragungsfrist ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss der monatliche Erwerb über 450 € und unter 850 € liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert. Eine gemittelte Berechnung des Erwerbs über sechs fortlaufende Monate ist dabei möglich. Tätigkeiten in Selbstständigkeit sind ausgenommen. - Bedingungen und weitere Informationen: Das Top-Up kann nur einmal pro Person und pro Aufenthalt ausgezahlt werden, auch wenn mehrere Merkmale vorliegen. Das Top-Up kann nur für finanziell geförderte Zeiträume gezahlt werden, Zero Grant-Zeiträume sind nicht förderfähig. Falls ein Aufenthalt vorzeitig beendet wird, muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden.
- Beantragung und Nachweise: Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im Career Service eingereicht werden. Weitere Informationen und ein Antragsformular erhalten Sie vom Career Service nach dem Absenden Ihrer Erasmus-Onlinebewerbung.
3. Realkostenantrag
- Art und Höhe der Sonderförderung: Es kann die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität mit bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
- Zielgruppe:
- Studierende mit einem GdB ab 20. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis nachgewiesen werden.
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Dies muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass eine chronische Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes besteht und hierdurch zusätzliche Kosten im Ausland entstehen (einfaches Attest ausreichend, keine Diagnosen erforderlich).
- Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden. (Für Praktika ab dem Förderprojekt 2022) - Bedingungen und weitere Informationen: Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.Es können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die nicht von nationalen Stellen (z.B. Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) übernommen werden und die durch den Auslandsaufenthalt entstehen (z.B. Reise- und Unterkunftskosten einer mitreisenden Assistenz oder die Zusatzkosten für eine barrierefreie Unterkunft). Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z. Bsp. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung).
- Beantragung und Frist: Studierende, die einen Realkostenantrag stellen möchten, wenden sich bitte frühzeitig an Nele Demedts oder Christiane Stroth im Career Service. Der Antrag wird über die WWU an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vollständig bei der NA DAAD vorliegen. Für die Antragstellung muss ausreichend Zeit eingeplant werden, da die Studierenden für den Antrag die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen (z.B. durch Internetrecherchen oder Schriftverkehr).
4. Vorbereitende Reisen – Realkostenantrag
- Art und Höhe der Sonderförderung: Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000€ pro Mobilität.
-
Zielgruppe:
- Studierende mit einem GdB ab 20. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis nachgewiesen werden.
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Dies muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass eine chronische Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes besteht und hierdurch zusätzliche Kosten im Ausland entstehen (einfaches Attest ausreichend, keine Diagnosen erforderlich).
- Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden. -
Bedingungen und weitere Informationen: Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet, ähnlich dem Realkostenantrag unter 3., und ist auch hinsichtlich des Aufwands für die Studierenden mit diesem vergleichbar.
Die vorbereitende Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Kinderbetreuung, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.), wobei eine Beantragung erst nach dem Erhalt der Erasmus-Förderzusage erfolgen kann. Es kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden. - Beantragung und Frist: Studierende, die diese Sonderförderung beantragen möchten, wenden sich bitte frühzeitig an Nele Demedts oder Christiane Stroth im Career Service. Der Antrag wird über die WWU an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD und unter Mittelvorbehalt. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Antritt der vorbereitenden Reise bei der NA DAAD vorliegen.
FAQ zum Erasmus+-Praktikum
In unseren FAQ (Frequently Asked Questions) finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Erasmus+-Praktikumsprogramm. Die Fragen sind in drei Phasen unterteilt:- VOR dem Praktikum
- WÄHREND des Praktikums
- NACH dem Praktikum
VOR dem Praktikum
Wir empfehlen Ihnen zur Anregung vorab einen Besuch in unserem Auslandspraktikums-Blog „Hinterm Horizont“. Gerne können Sie diesen während Ihres Aufenthalts mit Ihren Beiträgen bereichern!
Können auch nicht-europäische Studierende ein Stipendium beantragen?
Ja, insofern nicht-europäische Studierende ihr Vollzeit-Studium an der WWU Münster absolvieren, können sich auch nicht-europäische Studierende bewerben.
Können gleichzeitig mehrere Förderungen in Anspruch genommen werden?
Ja, wenn die Förderung nicht aus EU-Mitteln erfolgt. Förderungen über Auslands-BAföG und Erasmus+ können beispielsweise gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Sollten Sie ein Praktikum über den PAD (Pädagogischer Austauschdienst) absolvieren, müssen Sie sich bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des PAD informieren, aus welchen Mitteln Ihre Vergütung erfolgt. Legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Bescheid vom PAD bei.
Kann ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft gefördert werden?
Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann im Rahmen des Programms gefördert werden. Allerdings darf dieses Land weder Deutschland noch Ihr Wohnsitzland während Ihres Studiums sein.
Ist eine Förderung im ersten Fachsemester möglich?
Eine Förderung ist ab dem 1. Semester möglich.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung genau?
Die Erasmus+-Förderung für Praktika ist ein Mobilitätszuschuss und hängt von den jeweiligen Lebenshaltungskosten im europäischen Ausland ab. In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die länderspezifischen Förderraten im Förderprojekt 2022. Derzeit wird der Wechsel vom Förderprojekt 2021 in das Förderprojekt 2022 vollzogen und Erasmus-Mobilitätszuschüsse für Praktika werden nun aus dem Förderprojekt 2022 finanziert. Seit Januar 2023 werden zudem erweiterte Top-Ups ausgezahlt (siehe Sonderförderungen).
Ländergruppe 1 – hohe Lebenshaltungskosten
750€/MonatLändergruppe 2 – mittlere Lebenshaltungskosten
Gefördert mit 690€/MonatLändergruppe 3 – niedrigere Lebenshaltungskosten
Gefördert mit 640€/MonatDänemark
Finnland
Irland
Island
Liechtenstein
Luxemburg
Norwegen
SchwedenBelgien
Deutschland
Frankreich
Griechenland
Italien
Malta
Niederlande
Österreich
Portugal
Spanien
ZypernBulgarien
Estland
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien (FYROM)
Polen
Rumänien
Serbien
Slowakei
Slowenien
Tschechische Republik
Türkei
UngarnWann erhalte ich meine Förderung?
Die gesamte Förderung wird vor Praktikumsbeginn ausgezahlt. Eine eventuelle Vergütung wird nicht auf Ihr Stipendium angerechnet.
Wie wird mein Praktikum anerkannt?
Gefördert werden können freiwillige Praktika und Pflichtpraktika.
Bei Pflichtpraktika erfolgt die Anerkennung mittels ECTS über die Fachbereiche; diese wird im Dokument „Learning Agreement for Traineeships“ (siehe Bewerbungsunterlagen) festgelegt.
Darüber hinaus werden freiwillige Praktika und Pflichtpraktika im Zusatz zum Diploma Supplement über den Career Service dokumentiert. Dies beantragen Sie selbst im Career Service, sobald Sie das Datum Ihres Studienabschlusses kennen. Schreiben Sie hierfür eine E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.WÄHREND des Praktikums
Kann ich das Praktikum verlängern?
Eine Verlängerung Ihres Praktikums ist unter diesen Voraussetzungen möglich:
- Die Vereinbarung und die entsprechenden Vorkehrungen müssen spätestens einen Monat vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts getroffen werden: Wenn Sie Ihr Praktikum verlängern möchten, setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit Ihrer Erasmus+-Praktikums-Koordinatorin (Nele Demedts, Christiane Stroth) im Career Service in Verbindung, und schicken Sie eine E-Mail mit den neuen Praktikumsdaten an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.
- Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Es darf keine Unterbrechungen geben (Feiertage gelten nicht als Unterbrechung).
- Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge haben.
Wen kann ich bei Problemen und Fragen ansprechen?
Bei Fragen oder Problemen im Praktikum steht Ihre Ansprechperson im Unternehmen als erste Anlaufstelle zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen zum Praktikum oder zum Stipendium an Nele Demedts oder Christiane Stroth im Career Service wenden und die Informationen auf unserer Internetseite nutzen.NACH Abschluss des Praktikums
Welche Unterlagen muss ich wann einreichen?
- Traineesship Certificate und Participant Report: Spätestens 30 Tage nach Praktikumsende als PDF-Dokumente in einer E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de schicken!
- Das ausgefüllte und unterschriebene Traineeship Certificate (Teil des Learning Agreements for Traineeships, „To Be Completed After The Mobility“) senden Sie uns bitte eingescannt als PDF-Dokument per E-Mail. Im Idealfall erhalten Sie zusätzlich ein qualifiziertes Praktikumszeugnis des Arbeitgebers zur eigenen Verwendung.
- Im „Mobility Tool“ bzw. „Beneficiary Module“ der EU-Kommission verfassen Sie den Participant Report. Es handelt sich hierbei um einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Den Link zum Ausfüllen erhalten Sie per E-Mail. Bitte senden Sie uns den Bogen als PDF-Dokument.
- Anerkennungsnachweis: Im Falle eines Pflichtpraktikums senden Sie uns bitte den Anerkennungsnachweis per E-Mail zu, sobald er Ihnen vorliegt.
Beratung
Der Career Service bietet eine Sprechstunde zur Praktikumsfinanzierung an, in der Sie sich unter anderem zum Erasmus+-Praktikumsprogramm beraten lassen können.BLOG
Blog "Hinterm Horizont" des Career Service der WWU
Der Auslandspraktikums-Blog des Career Service der Universität Münster: Studierende der WWU haben hier die Gelegenheit, direkt aus ihrem Auslandspraktikum zu berichten. Eindrücke vom Leben vor Ort, andere Arbeitswelten und das Eigene im Fremden – viel Spaß beim Entdecken, Lesen und Kommentieren!