EU-Programm Erasmus+

Förderung für Praktika im europäischen Ausland
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Wichtige Infos im Überblick:

Bitte beachten Sie: Momentan sind Beratungen zur Erasmus+-Praktikumsförderung nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Bitte rufen Sie uns innerhalb der telefonischen Sprechzeiten (montags von 10 bis 12:30 Uhr, mittwochs von 11 bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr) unter 0251 - 83 30070 an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.

Bitte beachten Sie außerdem: Sie erhalten keine gesonderte Eingangsbestätigung für Ihren Erasmus-Antrag. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags hängt von mehreren Faktoren (Startzeitpunkt Ihres Praktikums, Einreichungsdatum Ihres Antrags, aktuelles Arbeitsaufkommen) ab und kann in einigen Fällen mehrere Wochen dauern. Falls wir Rückfragen zu Ihren Antragsdokumenten haben, melden wir uns bei Ihnen.

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  • ACHTUNG: Im neuen Erasmus+-Förderprojekt gibt es eine Änderung bezüglich der Arbeitszeiten im Vollzeitpraktikum. Nähere Informationen finden Sie unter "Fördervoraussetzungen".
  • Praktika ab einer Dauer von zwei vollen Monaten können gefördert werden.
  • Praktika in Großbritannien können nicht mehr über Erasmus+ gefördert werden. Sie können sich jedoch für eine Förderung über PROMOS bewerben. Beachten Sie hierfür bitte die entsprechenden Bewerbungsfristen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie für Praktika in Großbritannien ein so genanntes Temporary Worker – Government Authorised Exchange visa (T5) benötigen; Ausnahmen gelten nur für reine Forschungsaufenthalte („Research Stay“). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD und auf der Seite der britischen Regierung.
  • Eine Erasmus+-Mehrfachförderung ist für Studienaufenthalte und Praktika möglich: In Bachelor und Master können jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden, in einzügigen Studiengängen (z.B. Jura, Medizin) bis zu 24 Monate.
  • Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende besteht die Möglichkeit, Sonderförderungen zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unten.
  • Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Für Studierende der Universität Münster gibt es durch das Erasmus+-Programm zwei Fördermöglichkeiten:
    • Für ein Praktikum im europäischen Ausland (Informationen auf dieser Seite, Vergabe durch den Career Service der Universität Münster)
    • Für einen Studienaufenthalt in Europa (Keine Informationen auf dieser Seite, Vergabe und Beratung durch das International Office der Universität Münster)

 

Detaillierte Infos

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung, Sonderförderungen und Antworten auf häufige Fragen zum Erasmus+-Praktikum.

  • Fördervoraussetzungen

    Grundlegende Voraussetzung für eine Erasmus+-Praktikumsförderung:

    • Sie müssen als Studierende*r der Universität Münster immatrikuliert sein für den gesamten Zeitraum des Praktikums (oder im Falle von Absolvierenden zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung) und einen Abschluss an der Universität Münster anstreben.
    • Es liegt in Ihrer Verantwortung als Auslandspraktikant*in, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ausreichend ist, ggf. durch den Abschluss von Zusatzversicherungen. Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten und Pandemiefälle abdecken. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt Versicherungsschutz im Erasmus+-Auslandspraktikum aufmerksam durch.

    • Hinweis für Absolvierende: Wenn Sie kurz vor Beendigung Ihres Studiums stehen, können Sie für Ihr Praktikum eine Förderung (für Absolvierende) beantragen, solange Sie eingeschrieben sind. Spätestens zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns sollten Sie dann jedoch exmatrikuliert sein. Bitte reichen Sie einen Exmatrikulationsnachweis nach. Als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis, bzw. eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Studienleistungen erbracht wurden.
    • Bewerbung:
      Wann? Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn (Ausschlussfrist). Beispiel: Der erste Tag im Praktikum ist der 23.01.2024, die Bewerbung muss bis zum 23.12.2023 vollständig im Career Service vorliegen.
      Wie? Weitere Informationen zur Onlinebewerbung finden Sie im Abschnitt Antragsstellung.
    • Rechtlicher Hinweis: Die Erasmus+-Förderung ist kein Leistungsstipendium, d. h. zurzeit spielen Noten aus dem Studium keine Rolle für die Vergabe eines Platzes. Vielmehr ist relevant, ob Ihr geplantes Praktikum den Kriterien von Erasmus+ entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung aus Erasmus-Mitteln der EU. Ob eine finanzielle Förderung aus Erasmus+-Mitteln möglich ist, hängt neben der Erfüllung der Förderkriterien und dem Einhalten der Bewerbungsfristen von der Anzahl der Bewerbungen und der Höhe der zur Verfügung stehenden Erasmus+-Mittel ab.
    • Nach dem Praktikum müssen Sie alle nötigen Abschlussunterlagen innerhalb der jeweiligen Fristen im Career Service einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt FAQ zum Erasmus+-Praktikum ("Nach dem Praktikum").

    Das geplante Praktikum muss…

    • … mindestens 60 Tage dauern (z.B. von 15.10.-14.12.2024) – hierbei ist zu beachten, dass volle Monate grundsätzlich mit 30 Tagen berechnet werden.
      Folglich muss das Praktikum also mindestens zwei volle Monate dauern!
    • … als Vollzeitpraktikum absolviert werden.
      Im neuen Förderprojekt gibt es hierzu aktualisierte Vorgaben durch Erasmus+. Bei anerkennungsfähigen Praktika, die im Rahmen des Studiums mittels ECTS oder vergleichbaren Systemen (z.B. PJ im Medizinstudium) anerkannt werden, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit im Praktikum mindestens 25 Stunden. Für freiwillige Praktika, die im Rahmen des Studiums nicht anerkannt werden (können), muss das Praktikum in Vollzeit entsprechend der Arbeitszeitregelungen des jeweiligen Arbeitgebers im Ausland absolviert werden.  
    • ... vor Ort im Gastland stattfinden. (Ein Praktikum, das virtuell von Deutschland aus durchgeführt wird, kann nicht über Erasmus+ gefördert werden.)
    • … in einem der folgenden Länder absolviert werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und zusätzlich überseeische Gebiete (z.B. Guadeloupe).
    • …in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland während Ihres Studiums stattfinden.

    Folgende Einrichtungen können u.a. als aufnehmende Institution fungieren:

    • Unternehmen
    • Goethe-Institute/ Handelskammern/ Schulen
    • Forschungszentren
    • öffentliche Einrichtungen
    • Universitäten (Kein Erasmus+-Studienaufenthalt!)
    • Auf Praktika im Bereich der digitalen Kompetenzen (digital skills) liegt ein besonderer Fokus, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Hierzu zählen Praktika in den Bereichen Social Media Management, Webseitengestaltung etc.

    Nicht gefördert werden können Praktika in...

    • ... EU-Institutionen.
    • ... Institutionen, die EU-Programme verwalten.

    Der Fachbereich muss…

    • … bescheinigen, dass das Praktikum ein Gewinn für die jeweilige Studienrichtung der*des Studierenden darstellt. Dies geschieht mittels des Learning Agreements.
    • ... im Fall eines Pflichtpraktikums dieses über ECTS (oder ein äquivalentes Anerkennungssystem) anerkennen.
      Für Pflicht- und freiwillige Praktika erfolgt die Anerkennung zudem über einen Zusatz zum Diploma Supplement, welcher im Career Service ausgestellt wird. (Siehe hierzu FAQ „Vor dem Praktikum“.)

    Der Praktikumsgeber muss…

    • … die vorgesehene Tätigkeit im Praktikum beschreiben.
    • … konkrete, auf das Studium bezogene Berufserfahrungen ermöglichen.
    • … die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in einem qualifizierten Zeugnis bestätigen.

    Folgende Kriterien schließen eine Förderung durch Erasmus+ aus:

    • Praktikumsdauer unter zwei vollen Monaten
    • Ihr Praktikum findet in einem anderen als den genannten Ländern statt.
    • Bewerbung später als einen Monat vor Praktikumsbeginn
    • Gleichzeitige Förderung durch Erasmus-Studienaufenthalt oder andere EU-Mittel
    • Ihr Erasmus+-Kontingent ist bereits erschöpft: Sie dürfen insgesamt pro Ausbildungsabschnitt 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden. Eine Ausnahme bilden einzügige Studiengänge wie Medizin oder Jura, in denen Sie bis zu 24 Monate gefördert werden können. Bei Graduierten wird die Mobilität aus dem vorherigen Studienabschnitt angerechnet.

      Ein Beispiel: 5 Monate Studienaufenthalt, 2x 2 Monate Praktikum, 1 x 3 Monate Praktikum im Bachelor. Es bleiben noch 12 Monate im Master und/oder nach Studienabschluss. Als Bachelor-Absolvent*in wäre das Kontingent jedoch aufgebraucht!

     

  • Antragstellung

    Die Bewerbung erfolgt online über folgenden Link: Online Bewerbungsformular

    Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn (Ausschlussfrist) im Career Service vorliegen. (Beispiel: Der erste Tag im Praktikum ist der 23.01.2024, das Online-Bewerbungsformular muss inklusive aller Unterlagen bis zum 23.12.2023 abgesendet sein.) Falls sich Probleme ergeben sollten und Sie aus dringenden Gründen die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht einreichen können, dann kontaktieren Sie den Career Service bitte unbedingt vor Ablauf der Frist.

    Bitte beachten Sie nachfolgende Unterlagen, die Bestandteil der Bewerbung sind. Sie müssen im Zuge der Onlinebewerbung hochgeladen und somit im Vorfeld erstellt bzw. ausgefüllt werden:

    1. Formular Learning Agreement for Traineeships

    Für Praktika, die ab Oktober 2024 beginnen, verwenden Sie bitte dieses Learning Agreement.

    Den Teil "To Be Completed Before the Mobility" füllen Sie in Kooperation mit Praktikumsgeber und Studienfachberater*in oder Praktikumsbeauftragter*m Ihres Fachbereichs aus. Hinweis: Der Europass wird derzeit nicht verwendet.
    Alle drei Parteien müssen auf demselben Dokument unterschreiben. Schicken Sie das vorausgefüllte Dokument per E-Mail an den Arbeitgeber. Dieser füllt seinen Teil aus, druckt das Dokument aus, unterzeichnet es und sendet Ihnen den Scan per E-Mail. Dieses ausgedruckte Learning Agreement unterzeichnen dann Sie und Ihre Ansprechperson im Fachbereich. Wenn das Formular von Praktikumsgeber, Fachbereich und Ihnen unterzeichnet ist, wird es im Zuge der Online-Bewerbung hochgeladen.
    Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Daten (bspw. Praktikumsbeginn und -ende oder anzuerkennende ECTS) im Learning Agreement und im Online-Bewerbungsformular übereinstimmen. Beachten Sie außerdem, dass bei Änderungen des Learning Agreements erneut alle drei Parteien unterzeichnen müssen.

    1. Motivationsschreiben

    Umfang ein bis zwei Seiten in deutscher oder englischer Sprache: Bitte beschreiben Sie Inhalte und Ziele Ihres Praktikums und stellen Sie einen Bezug zu Ihrem Studium sowie Ihren Berufsperspektiven her!

    1. Immatrikulationsbescheinigung(en)

    Die Bescheinigungen müssen gültig sein für die gesamte Dauer des Praktikums. Wenn diese zum Bewerbungszeitpunkt nicht vorliegen, bitte nachreichen (gerne als PDF-Dokument per E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de)!

    Hinweis zu den Sonderförderungen: Im Verlauf des Online-Bewerbungsformulars (siehe oben) werden Sie über die möglichen Sonderförderungen informiert und können in diesem Zuge den Antrag hierfür stellen. Detaillierte Informationen finden Sie zudem im Abschnitt "Sonderförderungen".

    Weiterer Ablauf: Nach Absenden Ihrer Onlinebewerbung benötigt der Career Service - abhängig vom Zeitpunkt der Bewerbung, dem Startdatum Ihres Praktikums und dem aktuellen Arbeitsaufkommen - eine gewisse Zeit, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Gegebenenfalls wenden wir uns dann noch mit Rückfragen an Sie.
    Wenn Ihr Antrag den Erasmus+-Förderkriterien entspricht, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem sogenannten Grant Agreement, dem Fördervertrag, in dem u.a. Höhe und Dauer Ihrer Förderung sowie eventuelle Sonderförderungen festgehalten sind. Nachdem Sie das Grant Agreement unterzeichnet und an uns zurückgesendet haben, wird dann die Auszahlung der Förderrate veranlasst.

  • Sonderförderungen

    Ein horizontales Ziel des Erasmus+-Programms ist die Förderung von Nachhaltigkeit. „Grünes Reisen“ wird daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.

    Zudem sind Inklusion und Diversität übergreifende Prioritäten des Erasmus+-Programms. Um mehr Menschen, die bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu ermöglichen, sind in der Programmgeneration 2021-2027 Zusatzförderungen für weitere Zielgruppen vorgesehen. Dabei können je nach Zielgruppe (Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende) unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden.

    1. Zuschuss für Grünes Reisen

    • Art und Höhe der Sonderförderung: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00€ und Förderung von insgesamt bis zu vier zusätzlichen Tagen als Reisetage.
    • Zielgruppe: Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) von Deutschland in das Zielland zum Ort des Praktikums emissionsarm zurücklegen, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft oder Fahrrad.
    • Bedingungen und weitere Informationen: Der Zuschuss für grünes Reisen sowie die zusätzlichen Reisetage beziehen sich nur auf die An- und Rückreise. Es können kein Zuschuss und keine Reisetage beantragt werden für Reisen innerhalb des Ziellandes oder für zwischenzeitliche Reisen während des Praktikums. Die zusätzlich geförderten Tage beeinflussen weder die Mindest- noch die Maximaldauer der Mobilität und werden nicht auf das Erasmus-Kontingent je Studienzyklus angerechnet. Der Zuschuss für grünes Reisen ist mit der Sonderförderung „geringere Chancen“ (s.u.) kombinierbar.
    • Beantragung und Nachweise:  Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im Career Service eingereicht werden. Mögliche Nachweise sind Reiseunterlagen wie z.B. Bus- oder Bahntickets. Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie automatisch im Rahmen Ihrer Erasmus-Onlinebewerbung (siehe Abschnitt Antragstellung).

    2. Aufstockungsbetrag „geringere Chancen“

    • Art und Höhe der Sonderförderung: Pauschales Top-Up von 250,00€ monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig)
    • Zielgruppe: Studierende mit „geringeren Chancen“ (festgelegte Begrifflichkeit der NA DAAD mit wie folgt definierten Personengruppen).

      - Studierende mit Behinderung: Bei Vorliegen eines Grads der Behinderung (GdB) ab 20 oder bei nachgewiesener Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
      - Studierende mit chronischer Erkrankung: Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch), durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
      - Studierende mit Kind/ern im Ausland: Studierende, die mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen. Falls der/die Partner*in mitreist, beide Elternteile über Erasmus+ gefördert werden und mindestens zwei Kinder mitreisen, können beide Elternteile das Top-Up beantragen.
      - Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (nach der Definition des Erasmus+ Programms): Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen nicht über einen Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule.
      - Erwerbstätige Studierende, die ihre Erwerbstätigkeit für den Auslandsaufenthalt kündigen oder für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts pausieren: Die Erwerbstätigkeit muss für mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Beantragungsfrist ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss der monatliche Erwerb über 450 € und unter 850 € liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert. Eine gemittelte Berechnung des Erwerbs über sechs fortlaufende Monate ist dabei möglich. Tätigkeiten in Selbstständigkeit sind ausgenommen.
    • Bedingungen und weitere Informationen: Das Top-Up kann nur einmal pro Person und pro Aufenthalt ausgezahlt werden, auch wenn mehrere Merkmale vorliegen. Das Top-Up kann nur für finanziell geförderte Zeiträume gezahlt werden, Zero Grant-Zeiträume sind nicht förderfähig. Falls ein Aufenthalt vorzeitig beendet wird, muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden. Der Aufstockungsbetrag „geringere Chancen“ ist mit dem Zuschuss für grünes Reisen (s.o.) kombinierbar.
    • Beantragung und Nachweise: Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im Career Service eingereicht werden. Weitere Informationen und ein Antragsformular erhalten Sie automatisch im Rahmen Ihrer Erasmus-Onlinebewerbung (siehe Abschnitt Antragstellung).
    • Hinweis zu weiteren Beratungsmöglichkeiten: Wenn Sie ein Auslandspraktikum planen oder an einem solchen interessiert sind, gleichzeitig aber mit besonderen Umständen oder Herausforderungen umgehen müssen, die Ihre Planungen erschweren, dann nutzen Sie gerne die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten des Career Service.
    • Hinweis zum Arbeitsumfang im Praktikum: Regulär richtet sich das Arbeitspensum für Erasmus+-Auslandspraktikant*innen nach der Arbeitszeit, die von der aufnehmenden Organisation als Vollzeit-Arbeitszeit zugrunde gelegt wird. Sollten Teilnehmende aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder aufgrund der Betreuung eines Kindes kein Vollzeitpraktikum durchführen können, dürfen mit entsprechender Begründung auch Teilzeitpraktika gefördert werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Christiane Stroth im Career Service unter praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.

    3. Realkostenantrag

    • Art und Höhe der Sonderförderung: Es kann die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität mit bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
    • Zielgruppe:
      - Studierende mit einem GdB ab 20. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis nachgewiesen werden.
      - Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Als Nachweis dienen ein ärztliches Attest oder sonstige Nachweise, durch die eine Beeinträchtigung und daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf glaubhaft gemacht werden können, bspw. die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten.
      - Studierende mit einer chronischen Erkrankung, körperlich oder psychisch. Als Nachweis dienen ein ärztliches Attest oder sonstige Nachweise, durch die eine Beeinträchtigung glaubhaft gemacht werden kann, bspw. die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten.
      - Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden.
    • Bedingungen und weitere Informationen: Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Es können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die nicht von nationalen Stellen (z.B. Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) übernommen werden und die durch den Auslandsaufenthalt entstehen (z.B. Reise- und Unterkunftskosten einer mitreisenden Assistenz oder die Zusatzkosten für eine barrierefreie Unterkunft). Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z. Bsp. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung) oder wenn beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.
    • Beantragung und Frist: Studierende, die einen Realkostenantrag stellen möchten, wenden sich bitte frühzeitig an Christiane Stroth im Career Service. Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD. Der Antrag muss spätestens zweieinhalb Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vollständig bei der NA DAAD vorliegen. Für die Antragstellung muss ausreichend Zeit eingeplant werden, da die Studierenden für den Antrag die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen (z.B. durch Internetrecherchen oder Schriftverkehr).

    4. Vorbereitende Reisen – Realkostenantrag

    • Art und Höhe der Sonderförderung: Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000€ pro Mobilität.
    • Zielgruppe:
      - Studierende mit einem GdB ab 20. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis nachgewiesen werden.
      - Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Als Nachweis dienen ein ärztliches Attest oder sonstige Nachweise, durch die eine Beeinträchtigung und daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf glaubhaft gemacht werden können, bspw. die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten.
      - Studierende mit einer chronischen Erkrankung, körperlich oder psychisch. Als Nachweis dienen ein ärztliches Attest oder sonstige Nachweise, durch die eine Beeinträchtigung glaubhaft gemacht werden kann, bspw. die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten.

    •  Bedingungen und weitere Informationen: Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet, ähnlich dem Realkostenantrag unter 3., und ist auch hinsichtlich des Aufwands für die Studierenden mit diesem vergleichbar.
      Die vorbereitende Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.), wobei eine Beantragung erst nach dem Erhalt der Erasmus-Förderzusage erfolgen kann. Es kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden.            

    • Beantragung und Frist: Studierende, die diese Sonderförderung beantragen möchten, wenden sich bitte frühzeitig an Christiane Stroth im Career Service. Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD und unter Mittelvorbehalt. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Antritt der vorbereitenden Reise bei der NA DAAD vorliegen.

       

  • FAQ zum Erasmus+-Praktikum

    In unseren FAQ (Frequently Asked Questions) finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Erasmus+-Praktikumsprogramm. Die Fragen sind in drei Phasen unterteilt:

    • VOR dem Praktikum
    • WÄHREND des Praktikums
    • NACH dem Praktikum

     

     VOR dem Praktikum

    Wie kann ich mich mit anderen Auslandspraktikant*innen vernetzen?

    Sobald Sie sich zum ersten Mal mit dem Gedanken eines Auslandspraktikums beschäftigen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unseres Auslandspraktikums-Blogs „Hinterm Horizont“. Lassen Sie sich dort von den Erfahrungen Ihrer Kommiliton*innen inspirieren. Gerne können Sie unseren Blog während Ihres Praktikums dann mit Ihren Beiträgen bereichern!
    Ein persönlicher Austausch mit ehemaligen und zukünftigen Auslandspraktikant*innen ist zudem auf einem unserer Netzwerktreffen möglich. Diese finden Sie im jeweiligen Semesterprogramm des Career Service unter dem „Modul A.2 Praktika“.

    Wie kann ich mich auf das Praktikum vorbereiten?

    Nutzen Sie die Workshops, Seminare und Info-Veranstaltungen des Career Service für die Vorbereitung Ihres Praktikums. Nicht nur organisatorische Fragen können Sie hier klären, auch inhaltliche Aspekte wie bspw. die Ziele Ihres Praktikums oder interkulturelle Fragestellungen werden bei uns adressiert.
    Für ein persönliches Gespräch können Sie zudem einen Termin in der Praktikumsberatung oder in der Beratung zur Praktikumsfinanzierung machen.

    Wo finde ich Unterstützung, wenn ich an einem Auslandspraktikum interessiert bin, mich aber besonderen Herausforderungen gegenüber sehe?

    Der Career Service berät in allen Fragen bezüglich der beruflichen Orientierung und der Planung, Durchführung und Reflexion eines Praktikums. Dazu gehören auch besondere Umstände wie beispielsweise Vereinbarkeit von Familie und Praktikum, Beeinträchtigungen oder Erkrankungen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen also gerne an die Berater*innen im Career Service. Ihr Anliegen wird von den Berater*innen absolut vertraulich behandelt.
    Für bestimmte Zielgruppen gibt es im Erasmus+-Programm zudem eine finanzielle Sonderförderung (s. Abschnitt "Sonderförderungen"). Sie können sich hierzu von Christiane Stroth im Career Service beraten lassen.

    Darüber hinaus gibt es an der Universität Münster verschiedene Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten, die ebenfalls unterstützend sein können:
    Allgemeine Studienberatung, Psychologische Beratung, Gleichstellungsbüro, Studium mit Beeinträchtigung (ZSB), Studium mit Beeinträchtigung (zentrale Seiten der Universität), AStA-Referate, autonome Referate

    Gibt es Möglichkeiten der sprachlichen Vorbereitung?

    Das Sprachenzentrum der Universität Münster bietet für Studierende Kurse in den verschiedensten Sprachen an.
    Zum Sprachenlernen steht allen Erasmus+-Geförderten außerdem der Online-Language-Support (OLS) mit einer Vielzahl von Sprachkursen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Erasmus+-Förderzusage.

    Wie läuft die Antragstellung für eine Erasmus+-Praktikumsförderung ab?

    Im Abschnitt "Antragstellung" finden Sie alle Informationen zu den nötigen Antragsdokumenten und dem Ablauf der Antragstellung. Die Beantragung von Sonderförderungen erfolgt im Rahmen der Online-Bewerbung.

    Wann erhalte ich meine Förderung?

    Die gesamte Förderung wird vor Praktikumsbeginn ausgezahlt.  Eine eventuelle Vergütung des Praktikums wird nicht auf Ihre Erasmus+-Förderung angerechnet.

    Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung genau?

    Die Erasmus+-Förderung für Praktika ist ein Mobilitätszuschuss und hängt von den jeweiligen Lebenshaltungskosten im europäischen Ausland ab. In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die länderspezifischen Förderraten in den Förderprojekten 2022 und 2023. In Kürze (Frühjahr 2024) wird der Wechsel vom Förderprojekt 2022 in das Förderprojekt 2023 vollzogen. Um die Fördermittel bestmöglich auszuschöpfen und somit möglichst viele Praktika fördern zu können, werden die Erasmus-Mobilitätszuschüsse für Praktika in einer Übergangsphase aus beiden Förderprojekten finanziert, wobei sich die Förderhöhen in den beiden Projekten nicht voneinander unterschieden. Zusätzlich zur Grundförderung nach untenstehender Tabelle werden in beiden Projekten zudem erweiterte Top-Ups ausgezahlt (siehe Abschnitt "Sonderförderungen").

    Ländergruppe 1 – hohe Lebenshaltungskosten
    750€/Monat
    Ländergruppe 2 – mittlere Lebenshaltungskosten
    Gefördert mit 690€/Monat
    Ländergruppe 3 – niedrigere Lebenshaltungskosten
    Gefördert mit 640€/Monat
    Dänemark
    Finnland
    Irland
    Island
    Liechtenstein
    Luxemburg
    Norwegen
    Schweden
    Belgien
    Frankreich
    Griechenland
    Italien                                     
    Malta
    Niederlande
    Österreich
    Portugal
    Spanien
    Zypern

    Bulgarien
    Estland
    Kroatien
    Lettland
    Litauen
    Mazedonien (FYROM)
    Polen
    Rumänien
    Serbien
    Slowakei
    Slowenien
    Tschechische Republik
    Türkei
    Ungarn

    Kann ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft gefördert werden?

    Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann im Rahmen des Programms gefördert werden. Allerdings darf dieses Land weder Deutschland noch Ihr Wohnsitzland während Ihres Studiums sein.

    Können auch nicht-europäische Studierende eine Erasmus+-Förderung beantragen?

    Ja, insofern nicht-europäische Studierende ihr Vollzeit-Studium an der Universität Münster absolvieren, können sich auch nicht-europäische Studierende bewerben.

    Können gleichzeitig mehrere Förderungen in Anspruch genommen werden?

    Ja, wenn die Förderung nicht aus EU-Mitteln erfolgt. Förderungen über Auslands-BAföG und Erasmus+ können beispielsweise gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Sollten Sie ein Praktikum über den PAD (Pädagogischer Austauschdienst) absolvieren, müssen Sie sich bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des PAD informieren, aus welchen Mitteln Ihre Vergütung erfolgt. Legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Bescheid vom PAD bei.

    Ist eine Förderung im ersten Fachsemester möglich?

    Eine Förderung ist ab dem ersten Semester möglich.

    Wie wird mein Praktikum anerkannt?

    Gefördert werden können freiwillige Praktika und Pflichtpraktika.
    Bei Pflichtpraktika erfolgt die Anerkennung mittels ECTS (oder eines äquivalenten Systems) über die Fachbereiche; diese wird im Dokument „Learning Agreement for Traineeships“ (siehe Bewerbungsunterlagen) festgelegt.
    Darüber hinaus werden freiwillige Praktika und Pflichtpraktika im Zusatz zum Diploma Supplement über den Career Service dokumentiert. Dies beantragen Sie selbst im Career Service, sobald Sie das Datum Ihres Studienabschlusses kennen. Schreiben Sie hierfür eine E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.

    Ich habe Fragen oder Probleme beim Erasmus+-Antragsprozess. An wen kann ich mich wenden?

    Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich gerne frühzeitig an die zuständigen Mitarbeiter*innen im Career Service (Christiane Stroth). Schreiben Sie eine E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de oder nutzen Sie die telefonischen Sprechzeiten.

     

     WÄHREND des Praktikums

    Kann ich das Praktikum verlängern?

    Eine Verlängerung Ihres Praktikums ist unter diesen Voraussetzungen möglich:

    • Die Vereinbarung und die entsprechenden Vorkehrungen müssen spätestens einen Monat vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts getroffen werden: Wenn Sie Ihr Praktikum verlängern möchten, setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit Ihrer Erasmus+-Praktikumskoordinatorin (Christiane Stroth) im Career Service in Verbindung, und schicken Sie eine E-Mail mit den neuen Praktikumsdaten an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.
    • Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Es darf keine Unterbrechungen geben (Feiertage gelten nicht als Unterbrechung).
    • Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge haben.

    Was passiert bei einer Verkürzung meines Praktikums?

    Ein verkürztes Praktikum kann nur gefördert werden, wenn es nach Verkürzung immer noch die Mindestdauer von zwei vollen Monate erfüllt.
    Darüber hinaus wird die Erasmus+-Praktikumsförderung taggenau berechnet. Eine Verkürzung Ihres Praktikums hat also in der Regel zur Folge, dass Sie einen Teil Ihrer Förderung zurückzahlen müssen.

    Bei Änderungen Ihrer Praktikumsdaten kontaktieren Sie daher bitte frühzeitig die Erasmus+-Praktikumskoordinatorinnen im Career Service unter praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.

    Kann ich mein Praktikum verschieben?

    Eine Verschiebung der Praktikumsdaten in einen Zeitraum, der (teilweise) außerhalb des im Grant Agreement vereinbarten Zeitraums liegt, führt in der Regel zu einer (teilweisen) Rückforderung Ihrer Förderung. Bitte kontaktieren Sie daher umgehend die Erasmus+-Praktikumskoordinatorinnen im Career Service unter praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de. Im Fall einer Verschiebung des Praktikums auf einen späteren Zeitraum kann eine Änderungsvereinbarung getroffen werden, wenn Sie dies spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Ende des Praktikums beim Career Service beantragt haben.

    Wen kann ich bei Problemen und Fragen ansprechen?

    Bei Fragen oder Problemen im Praktikum steht Ihre Ansprechperson im Unternehmen als erste Anlaufstelle zur Verfügung.

    Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen zum Praktikum oder zur Erasmus+-Förderung an Christiane Stroth im Career Service wenden und die Informationen auf unserer Internetseite nutzen.
    Bei Konflikten im Praktikum oder bei Fragen bezüglich Ihrer beruflichen Orientierung steht Ihnen zudem das Beratungsangebot des Career Service zur Verfügung.

    Bei Anerkennungsproblemen können Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner*innen in den Fachbereichen wenden, die für Fragen und Probleme bzgl. des Studiums zuständig sind.

    Außerdem steht Ihnen die zentrale Beschwerdestelle der Universität Münster zur Verfügung.

     

    NACH Abschluss des Praktikums

    Welche Unterlagen muss ich wann einreichen?

    • Das Traineeship Certificate (Teil des Learning Agreements for Traineeships, „To Be Completed After The Mobility“) muss am Ende Ihres Praktikums vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden. Achtung: Es darf frühestens fünf Tage vor dem Ende des Praktikums unterzeichnet werden. Eine frühere Datierung der Unterschrift ist nicht zulässig. Scannen Sie das Traineeship Certificate dann ein und senden Sie es als pdf per E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.
      Im Idealfall erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich ein qualifiziertes Praktikumszeugnis zur eigenen Verwendung.
    • Den Participant Report verfassen Sie im „Mobility Tool“ bzw. „Beneficiary Module“ der EU-Kommission. Es handelt sich hierbei um einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Den Link zum Ausfüllen erhalten Sie per E-Mail. Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen als pdf-Dokument ebenfalls per E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.
    • Traineesship Certificate und Participant Report senden Sie uns per E-Mail spätestens 30 Tage nach Praktikumsende zu!
    • Anerkennungsnachweis: Im Falle eines Pflichtpraktikums senden Sie uns bitte den Anerkennungsnachweis per E-Mail zu, sobald er Ihnen vorliegt. Falls Sie ein freiwilliges Praktikum durchgeführt haben und dieses mittels ECTS anerkannt wurde, senden Sie uns bitte auch in diesem Fall den Nachweis über die Anerkennung zu. Geförderte ab dem Förderprojekt 2022 senden uns zudem bitte die Erklärung zur Anerkennung, die wir Ihnen am Ende des Praktikums zukommen lassen, ausgefüllt und unterschrieben als pdf per E-Mail zurück.

    Bei unvollständigen Abschlussunterlagen behalten wir uns vor, die Erasmus+-Förderung zurückzufordern.

    Darüber hinaus wird die Erasmus+-Förderung taggenau abgerechnet. Falls die im Traineeship Certificate vom Arbeitgeber eingetragenen Praktikumsdaten nicht zu den ursprünglich im Grant Agreement festgelegten Daten passen, kann es möglicherweise zu einer teilweisen Rückforderung Ihrer Förderung kommen (siehe auch FAQ „Während des Praktikums“).

     

  • Übergreifende Programminformationen

    Informationen zu Erasmus+ an der Universität Münster

    Studierendencharta

    ECHE [en] (Nr. 101012288)

    European Policy Statement

    Weiterführende Informationen zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen auf den Seiten des DAAD sowie unter

    Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
    Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel.: +49(0)800 2014 020
    Fax: +49(0)228 882 555
    erasmus@daad.de

  • BLOG

    Banner Blog ErasmusBlog "Hinterm Horizont" des Career Service der Universität Münster

    Im Auslandspraktikums-Blog des Career Service haben Studierende der Universität Münster die Gelegenheit, direkt aus ihrem Auslandspraktikum zu berichten.
    Eindrücke vom Leben vor Ort, andere Arbeitswelten und das Eigene im Fremden – viel Spaß beim Entdecken, Lesen und Kommentieren!

     

     

     

     

     

Beratung und Veranstaltungen

Der Career Service bietet eine Beratung zur Praktikumsfinanzierung an, in der Sie sich unter anderem zum Erasmus+-Praktikumsprogramm informieren können. Wenn Sie zu anderen Themen bezüglich Ihres Praktikums eine Beratung suchen, wenden Sie sich gerne an die Praktikumsberatung des Career Service.

Außerdem finden in jedem Semester Workshops und Informationsveranstaltungen des Career Service zum Thema Auslandspraktika statt:
Diese ermöglichen Ihnen, sich organisatorisch, inhaltlich und interkulturell auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten oder im Nachgang Ihre gewonnenen Erkenntnisse zu reflektieren und auf Ihr Studium und Ihre weitere berufliche Entwicklung zu übertragen.
In Online-Seminaren haben Sie die Möglichkeit, sich während des Praktikums aus dem Ausland mit anderen Outgoings zu Ihren bisher erreichten oder noch offenen Zielen sowie aktuell erlebten Herausforderungen im Praktikum auszutauschen.
Zudem können sich die Rückkehrer*innen und zukünftige Auslandspraktikant*innen der Universität Münster in regelmäßig stattfindenden Netzwerk-Treffen zu Ihren Erfahrungen und zukünftigen Plänen austauschen und in informeller Atmosphäre miteinander vernetzen.

All diese Veranstaltungen finden Sie in den Semesterprogrammen des Career Service auf unserer Veranstaltungsseite, jeweils unter dem Modul A.2 Praktika.

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