FAQ

Liebe Studierende,

auf dieser Seite haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Bitte schauen Sie zunächst in die FAQ, bevor Sie uns kontaktieren. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne persönlich weiter.
Melden Sie sich einfach bei uns.

Allgemeine Auslandsstudienberatung

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Sorjana Eickenberg
Schlossgarten 3, 48149 Münster
Zaum 206
Tel.: +49 (0) 251 83-2 15 10
auslandsstudium@uni-muenster.de

Nach der Bewerbung

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Dr. Petra Hille
Schlossgarten 3, 48149 Münster
Raum 201
Tel: +49 (0) 251 83-2 22 55
petra.hille@uni-muenster.de

  • Vor der Bewerbung

    Wie kann ich mich über Möglichkeiten zum Auslandsaufenthalt informieren?

    Sollten Sie eine allgemeine Beratung wünschen, so können Sie sich mit Carina Koch bzgl. eines Beratungstermins in Verbindung setzen. Mit ihr können Sie allgemeine Fragen zu unseren Partnerhochschulen, der Organisation des Aufenthaltes und der Finanzierung klären.

    Was muss ich bei der Auswahl der Partnerhochschule beachten?

    Nicht alle Partnerhochschulen bieten ein zu der Universität Münster äquivalentes Studienangebot an. Deshalb sollten Sie sich bei Interesse zunächst darüber informieren, ob die Partnerhochschule Ihren Studiengang bzw. passende Kurse anbietet. Außerdem bieten manche Partnerhochschulen für Austauschstudierende nur Kurse im Undergraduate-Bereich (Bachelor) an.

    Muss ich Semestergebühren an der Partnerhochschule bezahlen?

    In der Regel müssen Sie an unseren Partnerhochschulen keine Semestergebühren bezahlen. Ausnahmen sind jedoch Partnerhochschulen, die lediglich Bezahlprogramme anbieten. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel einen Rabatt auf die Studiengebühren an der Partnerhochschule. Bitte informieren Sie sich genau über eventuelle Studiengebühren auf den Informationsseiten des International Office zu den einzelnen Partnerhochschulen. Für eventuelle Änderungen der Studiengebühren, ist das International Office der Universität Münster nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung.

    Welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?

    Zur Unterstützung der Finanzierung eines Auslandssemesters an einer der zentralen Partnerhochschulen der Universität Münster eignet sich das PROMOS-Stipendium, über das Studienaufenthalte im Non-EU-Raum bis zu 6 Monaten förderfähig sind. Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt bei den Hochschulpartnerschaften nicht über die Fachbereiche, sondern über eine Auswahlkommission des International Office. Für die Hochschulpartnerschaften der Universität Münster steht ein eigener Finanzierungstopf innerhalb des PROMOS-Budgets zur Verfügung. Weitere Informationen zum PROMOS-Stipendium finden Sie hier.
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, AuslandsBAföG zu beantragen. Bitte informieren Sie sich hierfür auf den Seiten des AuslandsBAföG.

  • Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer zentralen Partnerhochschule

    Welche Bewerbungsfristen gelten für zentrale Partnerhochschulen?

    Die Bewerbungsfristen für alle zentralen Partnerhochschulen sind der 31.01. für das folgende Wintersemester sowie der 31.07. für das Sommersemester (des Folgejahres). Ausnahmen sind unsere beiden Partneruniversitäten in Kanada, sowie die International Christian University in Mitaka (Japan): Für diese ist der 31.01. die Bewerbungsfrist sowohl für das Sommer- als auch das Wintersemester.
    Bitte beachten Sie, dass verspätete Bewerbungen nicht akzeptiert werden können.

    Kann ich mich auf mehrere Partnerhochschulen gleichzeitig bewerben?

    Sie können sich auf maximal drei Partnerhochschulen gleichzeitig bewerben, wobei für jede Partnerhochschule eine gesonderte und vollständige Bewerbung einzureichen ist. Darüber hinaus sollten Sie im Falle einer Mehrfachbewerbung ebenfalls Ihre Priorisierung in der E-Mail angeben, mit der Sie Ihre Bewerbungen senden.
    Neben Ihrer Bewerbung beim International Office, dürfen Sie sich auch auf Plätze an fachbereichseigenen Partnerhochschulen Ihres Fachbereichs bewerben. Ihre Chancen, einen Platz an einer der zentralen Partnerhochschulen des International Office zu bekommen, mindert das nicht.

    Welche Unterlagen muss ich zu meiner Bewerbung einreichen?

    Die Unterlagen variieren von Partnerhochschule zu Partnerhochschule. In jedem Fall müssen aber grundsätzlich pro Universität ein Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, ein aktuelles Transcript of Records sowie ein passender Sprachnachweis vorhanden sein.

    Was muss ich beim Sprachnachweis beachten?

    Die Art des Sprachnachweises kann je nach Partnerhochschule variieren. Überprüfen Sie daher immer die Angaben auf unseren jeweiligen Informationsseiten zu den Partnerhochschulen. Für alle Partnerhochschulen gilt jedoch mindestens, dass Sprachnachweise zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Manche Partnerhochschulen stellen jedoch auch höhere Anforderungen.

    Kann ich auch Sprachnachweise der Universität Münster einreichen?

    Sofern die Partnerhochschule keine konkreten Anforderungen an die Art des Sprachnachweises (z. B. Toefl ibT, IELTS etc.) hat, können Sie ebenfalls Sprachnachweise einreichen, die Sie innerhalb der Universität Münster abgelegt haben.
    Als Sprachnachweis für Englisch bietet unter anderem das Sprachenzentrum der Universität Münster für Englisch unter anderem das DAAD-Sprachzeugnis an. Für andere Sprachen als Englisch bietet das Sprachenzentrum keine Sprachzeugnisse an. Sie müssen in diesem Fall entweder passende Sprachkursnachweise einreichen oder sich an die Dozenten der entsprechenden Philologien wenden.

    Was sollte in meinem Motivationsschreiben stehen?

    Ihr Motivationsschreiben sollte in erster Linie darstellen, warum Sie sich auf einen Austauschplatz an einer bestimmten Partnerhochschule bewerben. Es sollte maximal 2 Seiten umfassen. Hilfreich ist es, sich beispielsweise folgende Fragen zu stellen: Warum haben Sie sich für diese Hochschule entschieden? Was interessiert Sie an dem Land, in dem sich die Partnerhochschule befindet? Welche beruflichen und / oder persönlichen Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Aufenthalt an der Partnerhochschule? Welche Kurse an der Partnerhochschule sind für Sie besonders interessant? Natürlich können Sie ebenfalls weitere Punkte herausstellen, die für Sie als Motivation bei der Wahl der Partnerhochschule maßgeblich sind. Tipps für die Erstellung des Motivationsschreibens finden Sie hier.

    Wie gestaltet sich der Bewerbungsablauf?

    Nach der fristgerechten Einreichung Ihrer Bewerbung überprüfen wir diese und bestätigen zum einen den Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie die Vollständigkeit. Sollten Unterlagen in Ihrer Bewerbung fehlen, so melden wir uns per E-Mail bei Ihnen. Ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten Sie von uns eine Rückmeldung darüber, ob wir Ihnen einen Platz an einer unserer zentralen Partnerhochschulen anbieten.

    Bitte beachten Sie aber, dass Sie nach der Nominierung durch das International Office ebenfalls von der der Partnerhochschule akzeptiert werden müssen. Dazu ist in der Regel ein weiterer Bewerbungsschritt direkt an der Gastuniversität notwendig. Eine Nominierung durch das International Office macht die Annahme durch die Gasthochschule zwar sehr wahrscheinlich, aber erst wenn die Partnerhochschule Ihre Bewerbung geprüft und offiziell akzeptiert hat, können Sie einen Austauschplatz antreten.

    Bewertung und Vergabe der Studienplätze

    Senden Sie Ihre Bewerbung fristgerecht als ein pdf-Dokument, das alle geforderten Unterlagen enthält, per E-Mail an Dr. Petra Hille. Bitte verzichten Sie darauf, Ihre Bewerbung in Briefform persönlich bei uns abzugeben. Ihre Bewerbung sollte vollständig und übersichtlich strukturiert sein, sowie dem formalen Niveau einer Bewerbung entsprechen. Neben diesen Kriterien sind in erster Linie Ihr Motivationsschreiben, Ihre akademischen Leistungen und Ihr Lebenslauf entscheidend für die Auswahl.

  • Nach der Bewerbung und vor Antritt des Auslandsaufenthaltes

    Muss ich nach der Bewerbung noch weitere Dokumente einreichen?

    Je nach Partnerhochschule fallen weitere Dokumente an. Sollten Sie einen Austauschplatz erhalten und diesen angenommen haben, so informieren wir Sie per E-Mail über alle weiteren Bewerbungsschritte.
    Weiter müssen Sie ebenfalls unmittelbar vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eine Annahmeerklärung sowie ein Learning Agreement im International Office (z. Hd. Frau Dr. Petra Hille) einreichen. Das Learning Agreement dient dazu, dass Sie Ihre Kurswahl vor Antritt des Semesters bereits niederschreiben.

    Wann soll ich mich um die Anrechnung von Studienleistungen kümmern?

    Falls Sie die im Ausland erbrachten Studienleistungen angerechnet haben möchten, müssen Sie die ausländischen Kurse VOR dem Aufenthalt auf Anrechenbarkeit bei Ihrem Fachbereich prüfen lassen.

    Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

    Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte sind Sie lediglich innerhalb des europäischen Raums versichert. Eine Auslandskrankenversicherung für ein Auslandssemester im nichteuropäischen Ausland ist daher notwendig. Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Anbieter und die jeweiligen Konditionen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und mögliche Optionen zu sprechen.
    In manchen Fällen müssen Sie jedoch zusätzlich zu Ihrer Europäischen Krankenversicherung ebenfalls eine lokale Krankenversicherung im Land der Partnerhochschule abschließen. Diese sind meist Pflicht und können nicht durch den Abschluss einer zusätzlichen deutschen Auslandskrankenversicherung ersetzt werden. Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihres Auslandssemesters genau auf unseren Informationsseiten zu den jeweiligen Partnerhochschulen.

    Reisesicherheit

    Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor der Abreise – insbesondere in Regionen mit kritischer Sicherheitslage – auf der Seite des Auswärtigen Amtes über Reisewarnungen zu informieren und sich im System ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.

  • Während des Auslandssemesters

    Wem soll ich die Änderungen meiner Kursauswahl mitteilen?

    Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurs- bzw. Modulwahl ergeben, kontaktieren Sie bitte uns und Ihren Fachbereich.

  • Nach dem Auslandssemester

    Erfahrungsbericht

    Ein Erfahrungsbericht ist für alle Studierenden nach einem Auslandssemester an einer Partnerhochschule Pflicht. Sollten Sie mit einer anonymisierten Veröffentlichung Ihres Erfahrungsberichts einverstanden sein, so könnte dieser zukünftigen Studierenden als Orientierungs- bzw. Entscheidungshilfe dienen.
    Leitfaden für Erfahrungsberichte

    Wie bekomme ich mein Transcript of Records der Partnerhochschule?

    Ihr Transcript of Records wird im Regelfall direkt von der Partnerhochschule an das International Office geschickt. Sobald wir dieses erhalten haben und Sie uns Ihren Erfahrungsbericht eingereicht haben, leiten wir dieses an Sie weiter.