3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Aufgrund einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes dürfen ab heute, Mittwoch, 24.11.2021 die Betriebsgelände der WWU nur noch von Beschäftigten betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wie dies an der WWU genau umgesetzt und kontrolliert wird, wird nach Beschluss durch den Krisenstab allen Beschäftigten per E-Mail spätestens am Donnerstag mitgeteilt.

Die Pflicht für Beschäftigte, beim Betreten des Betriebsgeländes einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen, gilt ab sofort. Schnelltests dürfen beim Betreten nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Wir bitten dringend, dies zu beachten.

Teststellen in Münster finden Sie unter https://www.muenster.de/corona_testungen.html.