Rechtswissenschaft
Abschluss: Staatsexamen
Video zum Studienfach
Studieninformationen
Fremdsprachliche Lehrangebote
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Zulassungsverfahren
für Erstsemester
Studienbeginn: zu jedem Semester möglich
Das Fach ist zulassungsbeschränkt. Zum Wintersemester 2025/26 müssen sich deutsche (und ihnen gleichgestellte) Bewerber*innen ab Anfang Mai 2025 bis zum 15. Juli 2025 (Ausschlussfrist) online bewerben (DoSV der SfH).
Für internationale Studienbewerber*innen (Ausländer*innen) ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die nicht aus den EU-/EWR-Ländern stammen und die nicht zu den Bildungsinländer*innen gehören, gilt ein gesondertes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren; Bewerbungsschluss zum Wintersemester 2025/26 wird am 31. Mai 2025 sein (Ausschlussfrist). Informationen erteilen das International Office und das Studierendensekretariat.
für höhere Fachsemester
- 2.–6. Fachsemester: zulassungsbeschränkt
Zur Bewerbung - ab dem 7. Fachsemester: zulassungsfrei (Wintersemester 2025/26)
Voraussetzung:
- bei Studienortwechsler*innen, die bereits andernorts im Staatsexamensstudiengang Jura immatrikuliert sind: die Zwischenprüfung und den Abschluss des Schwerpunktstudiums,
- bei Bachelorabsolvent*innen: den Abschluss eines universitären juristischen Bachelorstudiengangs sowie das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung. Die Bachelorstudiengänge "Wirtschaft und Recht", "Politik und Recht", "Deutsches und Französisches Recht" und "International and Comparative Law" am FB 03 der Universität Münster erfüllen bei erfolgreichem Studienabschluss diese Voraussetzung, sofern die Studierenden im Rahmen des Bachelorstudiums bereits die passenden Veranstaltungen für das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung absolviert haben. Bei anderen Bachelorstudiengängen ist das der Fall, wenn die absolvierten Module dem Kompetenzerwerb der entsprechenden Module im Staatsexamensstudiengang entsprechen.
Semesterfristen
Sommersemester 2025: 01.04.25 - 30.09.25, Vorlesungszeit: 07.04.25 - 18.07.25
Wintersemester 2025/2026: 01.10.25 - 31.03.26, Vorlesungszeit: 13.10.25 - 06.02.26
Bemerkung
Allgemeine und psychologische Studienberatung
Zentrale Studienberatung der Universität Münster
Botanicum – Haus des Studiums, Schlossgarten 3
48149 Münster
zsb@uni-muenster.de
Lageplan, Anfahrtinformation
Unsere Beratungszeiten/Terminvereinbarung
Offene Sprechstunde:
Mo u. Mi 14–16 Uhr, Di u. Do 10–12 Uhr
Virtuelle Sprechstunde:
Fr 10–12 Uhr
Telefonische Kurzberatung (+49 251 83-20002):
Mo–Do 14–16 Uhr und Fr 10–12 Uhr
sowie jeden 1. Mittwoch im Monat 17–19 Uhr
Einzelberatung nach Vereinbarung:
telefonisch, virtuell od. persönlich
Erste Antworten: FAQ – "Ich hab' mal eine Frage"
Fachstudienberatung
- Fachstudienberatung (Staatsexamen, Studienortwechsel, Erasmus (Outgoings), Auslandsanrechnung) -
Herr Jan Niemann
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstraße 14-16, Raum JUR 111a
48143 Münster
Tel.: (0251) 83-21812
siz@uni-muenster.de
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit:
Persönliche Sprechstunde
Mo 14-16 Uhr, Mi 10-12 Uhr
Telefonische Sprechstunde
Mo 10-12 Uhr, Di 14-16 Uhr
Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit:
nur nach Vereinbarung
- Fachstudienberatung (Erasmus (Incomings), Master Deutsches Recht (LL.M.), Internationalisierung) -
Herr LL.M. Diego Nuñez Bosmans
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstraße 14-16, Raum JUR 111a
48143 Münster
Tel.: (0251) 83-22750
siz@uni-muenster.de
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit:
Persönliche Sprechstunde
Mi 14-16 Uhr
Telefonische Sprechstunde
Do 14-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr
Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit:
nur nach Vereinbarung
Fachschaftsberatung
Fachschaft Jura
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster
Tel.: (0251) 83-22708
info@fsjura.org
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit:
Mo 10-13 Uhr, Di 10-13 Uhr, Mi 10-13 Uhr, Do 10-13 Uhr, Fr 10-13 Uhr
Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit:
Di 10-12 Uhr, Do 10-12 Uhr