
FAQ
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Angeboten in der Psychologischen Beratung.
Wie vereinbare ich einen Termin für die Psychologische Einzelberatung?
Die Psychologische Einzelberatung findet persönlich vor Ort und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Gesprächstermine können in der Virtuellen und Offenen Sprechstunde, in der Telefonischen Kurzberatung oder mit Hilfe unseres Kontaktformulars vereinbart werden.
Die Wartezeit kann je nach Semesterphase stark variieren. Bitte beachten Sie: Die Psychologische Beratung der ZSB ist ausschließlich ein Angebot für Studierende und Promovierende, die an der Universität Münster eingeschrieben sind.
Wie läuft die Psychologische Einzelberatung ab?
In einem ersten Gespräch wird das Beratungsanliegen geklärt und das weitere Vorgehen, zu dem auch weitere Beratungsgespräche gehören können, vereinbart. Im Rahmen des Erstgespräches beginnen wir Lösungsmöglichkeiten mit Ihnen zu erarbeiten. In einigen Fällen gibt es erste Dinge, die wir Ihnen direkt mit auf den Weg geben können. In manchen Fällen ist es sinnvoll, weitere Beratungstermine zu vereinbaren, etwa wenn es verschiedene zu besprechende Themen gibt oder es sich um einen Prozess handelt, den wir begleiten. Für unsere Gespräche nehmen wir uns in der Regel 45-60 Minuten Zeit für Sie.

Unsere Psychologischen Berater*innen (v.l.n.r.): Jonatan Buhl, Bernadett Greiwe, Volker Koscielny, Julia Kleinau u. Martin Droste (nicht im Bild: Mascha Fantuzzi u. Vanessa Matera)© Uni MS - ZSB Wer berät mich in der Psychologischen Einzelberatung?
Die Psychologische Beratung in der ZSB wird von Psycholog*innen angeboten, die jeweils über einschlägige beraterische oder psychotherapeutische Zusatzqualifikationen und langjährige Erfahrung in der Beratung von Studierenden verfügen. Das Team der Psychologischen Beratung besteht aus: Bernadett Greiwe, Volker Koscielny, Martin Droste, Jonatan Buhl, Julia Kleinau, Mascha Fantuzzi und Vanessa Matera.
Alle Psychologischen Berater*innen bieten darüber hinaus auch allgemeine Studienberatung an, da das psychische Wohlbefinden in der Regel untrennbar mit studienbezogenen Fragestellungen verbunden ist.
Wie handhabt die ZSB die Themen Schweigepflicht und Datenschutz?
Als Psycholog*innen und psychologische Psychotherapeut*innen unterstehen wir der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Das bedeutet, dass Informationen aus oder über unsere Beratungsgespräche nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen – außer Sie erklären Ihr Einverständnis. Die Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch innerhalb der Universität. Ausnahmen ergeben sich bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Im Laufe eines Beratungsprozesses erheben wir personenbezogene Daten, die wir gemäß DSGVO verarbeiten und aufbewahren. Bevor eine Psychologische Beratung stattfinden kann, müssen Sie schriftlich der Datenschutzerklärung der Psychologischen Beratung zustimmen. Dies können Sie zu Beginn des Erstgesprächs bei uns vor Ort tun.
Um einen Beratungsprozess optimal gestalten zu können, fertigen wir Gesprächsprotokolle an. Diese dienen u.a. der Vor- und Nachbereitung der Beratungsgespräche und zur Qualitätssicherung. Die Protokolle werden pseudonymisiert verfasst, sodass innerhalb des Protokolls kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Psychologischen Beratung.
Entstehen mir durch die Psychologische Beratung Kosten?
Die Psychologische Beratung ist – wie alle Angebote der ZSB – kostenlos und wird von der Universität Münster finanziert.
Ist die Psychologische Beratung das richtige Angebot für mich?
Sollten Sie unsicher sein, ob die Psychologische Beratung das Richtige für Sie sein könnte, sprechen Sie uns an. Per E-Mail oder telefonisch können wir gemeinsam erste Überlegungen dazu anstellen. Im Zweifelsfall werden wir einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren. Unsere Gespräche sind ergebnisoffen und können somit auch das Ergebnis haben, dass eine weitere psychologische Unterstützung nicht notwendig oder ein anderes Angebot passender ist.
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und Beratung?
Bei einer Psychotherapie handelt es sich um eine heilkundliche Behandlung, die über das Fünfte Sozialgesetzbuch geregelt ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die in der Regel zu Beginn einer solchen Therapie diagnostiziert wird. Da eine solche Behandlung sowohl bei Ursachen als auch Symptomen ansetzt, ist eine Psychotherapie in der Regel von längerer Dauer und umfasst die Thematisierung verschiedener Lebensbereiche. Psychotherapie darf nur von Personen mit einer Zusatzausbildung durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ärztliche Psychotherapeut*innen, psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen.
Psychologische Beratung hingegen hat nicht zum Ziel, psychische Erkrankungen zu behandeln. Innerhalb der Beratung werden alltägliche Belastungen und Probleme ohne Krankheitswert thematisiert und besprochen. Im Gegensatz zu einer Psychotherapie handelt es sich hierbei um eine thematisch umgrenzte Unterstützung bei spezifischen Belastungen.
Wenn Sie sich unsicher sind, was für Sie das Richtige ist, vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit uns. Unsere Psycholog*innen sind darin geschult, Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung zu erkennen, und können somit eine Empfehlung für oder gegen Psychotherapie aussprechen.
Ich glaube, ich brauche eine Psychotherapie. Kann die ZSB mir weiterhelfen?
Ausführliche Informationen zur Therapieplatzsuche finden Sie auf unserer Seite zur Therapieplatzsuche. Bei Unsicherheiten oder weiterführenden Fragen vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns.
Ich bin bereits in Psychotherapie. Darf ich die Psychologische Beratung trotzdem in Anspruch nehmen?
Eine ergänzende Psychologische Beratung neben einer Psychotherapie kann sinnvoll sein, wenn Sie Probleme im Studium beschäftigen und Sie diese nicht ausreichend in Ihrer Psychotherapie thematisieren können. In dem Fall begrenzt sich unsere ergänzende Beratung dann auf die Bearbeitung der studentischen Belastungen.