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FAQ

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Erasmus-Plätze?

    Das Gesamtbild des Bewerbers ist entscheidend. Hauptkriterien sind hierbei: Erworbene Studienleistungen und Noten, ausreichende Sprachkenntnisse sowie die nötige Motivation. Darüber hinaus wird außeruniversitäres Engagement berücksichtigt.

  • Wie oft kann ich an Erasmus+ teilnehmen?

     Eine Förderung ist einmal pro Studienabschnitt (Bachelor, Master und PhD-Studium) möglich, d.h. 3 x 12 Monate.

  • Ich studiere zwei bzw. mehrere Fächer. Kann ich auch Leistungen in meinem Zweit-Fach erbringen?

    Dies ist möglich, sofern das Fach an der jeweiligen Wunschuniversität vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist, muss die Möglichkeit einer Anrechnung jedoch mit dem zuständigen Koordinator des Fachbereiches an der WWU abgesprochen werden.

  • Wie werden Personen mit Special Needs berücksichtigt?

     Personen mit Special Needs (auf Grund einer Behinderung oder mit Kind) bekommen besondere Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Wird ein Sprachkurs gefördert?

     Es ist meist möglich, einen weiterführenden Sprachkurs an der Gastuniversität der jeweiligen Landessprache zu belegen, sofern dies das Angebot der Gasthochschule umfasst. Der Sprachkurs ist Teil des Stipendiums.

  • Kann ich auch ein Praktikum über Erasmus+ absolvieren?

  • Wie können mir im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden?

    Nach erfolgreicher Einschreibung an der Hochschule im Ausland müssen Sie ein Learning Agreement erstellen. Dort müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen, die in Deutschland von Ihnen hätten erbracht werden müssen, aufgelistet und in einer weiteren Tabelle die Veranstaltungen aus dem Gastland, mit denen Sie die deutschen Studien- und Prüfungsleistungen ersetzen möchten, eingetragen werden. Ob die Leistungen gleichwertig sind, muss mit der Studienfachberatung abgeklärt werden, die Sie in Fragen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen berät. Beachten Sie, dass dies möglichst frühzeitig geschehen muss, da mitunter fachliche Entscheidungen eingeholt werden müssen. Das Learning Agreement stellt sicher, dass die Veranstaltungen aus dem Ausland nach Ihrer Rückkehr vom Prüfungsamt anerkannt werden. Die Studienfachberatung unterstützt Sie nach Ihrer Rückkehr bei der Antragsstellung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an das Prüfungsamt.

  • Kann ich meinen Studienaufenthalt verschieben?

    Wenn Sie bereits einen Studienplatz erhalten haben, können Sie Ihren Aufenthalt nur in demselben Studienjahr verschieben. Ein Studienjahr dauert von September bis August des Folgejahres. Somit ist ein Aufschub nur möglich, wenn Sie nicht länger als ein halbes Jahr ins Ausland gehen, und nur vom Winter- auf das Sommersemester. Andernfalls müssen Sie sich neu bewerben.

  • Welche Vorteile bietet mir die Förderung durch das Erasmus-Programm?

    Das Erasmus Programm bietet finanzielle Vorteile. Jeder Erasmus-Stipendiat bekommt die Studiengebühren im Ausland erlassen und zudem ein monatliches Stipendium (zwischen 5 und 9 Euro am Tag).


    Zudem werden Stipendiaten innerhalb des Erasmus-Programmes durch den Erasmus-Koordinator an der Heimat- und Partneruniversität jeweils betreut. Hier erhalten die Studierenden vielfältige Unterstützung, Beratung und Informationen. Bei der Ankunft gibt es zudem an den meisten Universitäten ein umfassendes Einführungs-Programm.

  • Werde ich über das Erasmus-Programm auch als nicht-EU-Bürger gefördert?

    Ja, allerdings benötigen Sie ein Visum für das Gastland. Studierende mit einem Visum für Deutschland benötigen in der Regel nur ein drei monatiges Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land, ohne dass ihr Visum für Deutschland erlischt.

  • Welche finanzielle Förderung umfasst das Erasmus-Stipendium?

     Aus verwaltungstechnischen Gründen wird das Erasmus-Stipendium in 2 Raten gezahlt: 75% des Stipendiums werden ca. Anfang November und die restlichen 25% des Stipendiums im Mai ausgezahlt. Eine Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten wird gezahlt und muss innerhalb der Laufzeit des akademischen Jahres liegen. Maßgeblich für die Dauer des Stipendiums ist die Vorlesungszeit an der jeweiligen Partneruniversität.


    Zusätzlich können Sie Auslands-BaföG beantragen: Der Bedarfssatz liegt in der Regel höher als im Inland und das Erasmus-Teilstipendium wird nicht angerechnet.

  • Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?

     Semesterzeiten im Ausland stimmen oftmals nicht mit denen in Deutschland überein. Außerdem sollten Sie vor Semesterbeginn besonders zum Wintersemester noch 2-3 Wochen einkalkulieren, da an den meisten Universitäten in dieser Zeit Intensivsprachkurse angeboten werden, die den Studienbeginn erleichtern sollen.
    Das Wintersemester in der Türkei beginnt Mitte September.

  • Welche Chancen habe ich in mein Wunschland zu kommen?

    Dies hängt sowohl von der Bewerberzahl für ein Erasmus-Stipendium als auch von den angegebenen Uni-/ Stadt- oder Länderpräferenzen ab.

  • Gibt es zeitliche Einschränkungen für den Aufenthalt im Ausland?

     In der Regel darf ein Aufenthalt bis zu einem Jahr dauern. Ausnahmen bestehen in besonderen vertraglichen Regelungen zwischen den Partneruniversitäten.

  • Wird mir eine Wohnung in meinem Gastland vermittelt?

     In der Regel nicht. Sie erhalten jedoch vorab Informationen über Wohnmöglichkeiten vom Erasmus-Koordinator/der Erasmus-Koordinatorin der Partneruniversität.

  • Habe ich ein Recht auf Bafög, obwohl ich ein Stipendium habe?

     Grundsätzlich kann ein Stipendium in Höhe von 300€ ohne Abzüge bezogen werden. Alles was darüber hinaus geht wird berechnet und kann zu weniger BaföG führen. Das zuständige Studierendenwerk berät Sie in diesen Fragen.