Konflikte zwischen Klerus, Rat und Bürgerschaft
Konflikte zwischen Klerus und Laien lassen sich in Dortmund im Reformationszeitalter bereits früh nachweisen. Bereits 1518 kam es zu einer Kontroverse zwischen Klerus und Rat wegen der öffentlichen Bekanntmachung einer päpstlichen Bulle. In diesem Zusammenhang scheint der Rat dem Klerus Handel und Gewerbe verboten zu haben, worauf der Klerus den Eingriff in seine Freiheiten mit der Exkommunikation der Stadt beantwortete. Erst 1519 wurde die Stadt wieder von dieser befreit.
Ebenfalls noch ganz in spätmittelalterlichen Bahnen hinsichtlich der Forderungen und des Konfliktablaufes verliefen die Geschehnisse in Dortmund 1523. Damals kam es wegen zu hoher Stolgebühren bei Beerdigungen zu einem Tumult zwischen Bürgern und Klerus. Im Anschluss wurden Artikel seitens der Bürgerschaft aufgestellt. Darin hieß es, dass den Mägden des Klerus der Getreideverkauf und den Geistlichen der Besuch öffentlicher Gasthäuser und von Hochzeits- und Tauffeiern verboten werden sollte. Die wirtschaftlichen Privilegien und das alltägliche Verhalten der Geistlichen scheinen hier Stein des Anstoßes gewesen zu sein. Auch genereller Antiklerikalismus lässt sich vermuten, da es hieß, dass es viele gebe, die die Kleriker hassten und ihnen feindlich gesonnen waren. Ob diese Abneigung gegen die Geistlichkeit allerdings von der Kritik Luthers beeinflusst war, muss offenbleiben.
Wie bei den spätmittelalterlichen Stadtkonflikten üblich, kam es zu einem Vergleich, der jedoch erst am 17. Oktober 1525 geschlossen wurde: Der Klerus verzichtete auf bürgerliches Gewerbe und Handel sowie auf das Vorkaufsrecht an Markttagen. Die von Geistlichen bewohnten Bürgerhäuser, die aber nicht zur kirchlichen Vermögensmasse gehörten, wurden steuer- und dienstpflichtig. Abschließend hatte der Klerus anzuerkennen, dass jeder Priester, der gegen den Vergleich verstieß, seine geistlichen Freiheiten in Dortmund verlor. Ein Verbot religiöser Neuerungen enthielt der Vergleich aber nicht. Außerdem kam es auch nicht – wie andernorts im Zuge derartiger Unruhen – zur Bildung eines Ausschusses.
1527 lassen sich dann erstmals reformatorische Forderungen feststellen. Damals verlangten die Gilden vom Rat neue Prädikanten, da sie der neuen Lehre anhingen. Der 24er-Ausschuss, ein schon bestehendes Organ der sechs Gilden, wurde in das Rathaus zitiert, wo er vor dem Rat die Forderung wiederholte, andere Prediger haben zu wollen. Nur vier der 24 Mitglieder des Gremiums blieben altgläubig. Doch der Rat konnte mit Verweis auf (nicht näher zu bestimmende) Reichstagsabschiede die Lage beruhigen. Die Gilden nahmen daher zunächst von ihrem Vorhaben Abstand.
Wohl beeinflusst durch die Erfolge der Reformation in anderen westfälischen Städten wie etwa Münster und möglicherweise auch durch die Außerkraftsetzung der Edikte von Worms und Speyer im Nürnberger Anstand (24. Juli 1532) erneuerten die Bürger 1532 ihre religiösen Bedürfnisse in Gestalt eines Kataloges, der um den 25. Juli 1532 entstand. Das Evangelium sollte derart in allen vier Pfarrkirchen und in den beiden Männerklöstern der Stadt gepredigt werden, wie es die Heilige Schrift vorgebe. Die Forderungen der Bürgerschaft scheinen allerdings recht unspektakulär gestellt worden zu sein. Weder antikatholische Polemik noch Protestrituale, Aufläufe oder Rufe nach Ablösung des Rates sind überliefert. Der Forderungskatalog war gemäßigt, da die Einführung der Deutschen Messe ebenso darin fehlte wie der Wunsch nach dem Abendmahl unter beiderlei Gestalt. Der Rat stimmte zusammen mit den beiden anderen Verfassungsorganen, dem 24er-Auschuss der Gilden und dem 12er-Auschuss des Patriziats, der Forderung nach Predigt des „heiligen Evangeliums“ zu. Da der Rat im Besitz des Patronatsrechts der Kaplanei an der Reinoldikirche war, beabsichtigte er, den katholischen Kaplan Johann von Berchem zu entlassen, und berief als potentiellen Nachfolger den Lippstädter Reformator Hermann Koiten, der zu dieser Zeit in Münster wirkte. Dieser aber sagte dem Rat ab, weil er in Münster weiterhin Bernhard Rothmann in der Lambertipfarrei unterstützen wollte. Weitere Maßnahmen erfolgten nicht; der altgläubige Kaplan behielt sein Amt. Möglicherweise lag diesem Rückzieher des Rates religiöse Überzeugung zugrunde. Allerdings könnte auch Rücksichtnahme gegenüber Kaiser und Herzog zu vermuten sein. Doch auch von Seiten der Bürgerschaft kam es nicht zu weiteren Versuchen, den Rat unter Druck zu setzen. Das Luthertum wurde also nicht offiziell eingeführt.