Politisches Taktieren des Rates
In Bezug auf den Stadtherrn agierten die Soester Ratsherren dann äußerst geschickt: Sie spielten auf Zeit, verweigerten die Zustimmung zur herzoglichen Kirchenordnung und versicherten sich auswärtiger Bündnispartner. Den aufgrund der jährlichen Abgaben teuren Weg zur Reichsstadt aber schlugen sie nicht ein.
Hinzu kam, dass der hohe Autonomiegrad im herzoglichen Territorium auch viele Vorteile bot: Am 20. August 1533 folgte die Aufforderung Herzog Johanns an die Stadt Soest, von ihrem „Aufruhr“ abzulassen und die von ihm verordnete Kirchenordnung anzunehmen. Dieser Appell blieb ungehört. Mehrmals versuchte der Herzog, die Soester zu Verhandlungen über die klevische Kirchenordnung zu bewegen, allerdings vergeblich. Zu Beginn des Juli 1534 fand ein Vergleichstermin statt. Dabei hörten sich die Soester Deputierten die Klagen der Klever Räte an, erklärten dann aber, sie seien nicht autorisiert, die Ordnung anzunehmen. Dies wurde von den Räten als Verschleppungstaktik betrachtet. Wenige Tage später zeigte eine Bürgerversammlung in Soest die Ablehnungsfront auf; die Bürger verweigerten dem Herzog den Gehorsam. Alle Bürger kamen auf einem Platz zusammen. Dort gaben sie sämtlich eine Erklärung ab, beim Evangelium zu bleiben und den Bundbrief zu halten.
Erneute Ablehnung der Kirchenordnung Herzog Johanns
Diese erneute Schwureinung gab dem Rat das Mandat, dem Herzog die Annahme der Kirchenordnung erneut zu verweigern. Die Annahme des Evangeliums sei nicht um die Verkleinerung der Macht des Herzogs, sondern um der Seelen Seligkeit geschehen. Deshalb solle er die Stadt dabei belassen. Aufruhr habe es deswegen nicht gegeben. „Jetzt aber hätten sich alle miteinander verbunden, Gewalttaten zu strafen und lebendig oder tot zueinander zu halten.“
In dieser Situation bot sich Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen als Vermittler an; er war der Schwiegersohn Herzog Johanns, hatte er doch als Kurprinz 1527 die Herzogstochter Sibylle geheiratet. Auf seiner Reise nach Düsseldorf lud er zum 2. November 1534 den Rat zu einem Vermittlungsgespräch nach Essen ein. Er erinnerte die Stadt daran, alle aus der Stadt geflohenen Kleriker – das waren die Kapitelherren von Patrokli – nach Soest zurückkehren zu lassen. Auf der Rückreise nach Sachsen kam der Kurfürst dann persönlich nach Soest, wo er am 12. November 1534 einen Vergleich mit den Soestern schloss. Sie mussten versprechen, keine Bündnisse mit auswärtigen Mächten einzugehen. Dies war der Wunsch des Herzogs; vielleicht dachte dieser an den Schmalkaldischen Bund. Die entscheidende Frage aber, ob Soest den Anspruch des Herzogs auf geistliches Regiment anerkennen würde, wurde nicht beantwortet.
1537 ging die Stadt einen Schritt, der in Bezug auf die Soester Privilegien als außenpolitische Grenzüberschreitung zu sehen ist. Die Stadt zog nämlich die Karte des Schmalkaldischen Bundes, einem protestantischen Bündnis, das gegen den Kaiser gerichtet war. Genau diesen Eintritt aber wollte der Herzog verhindern, hatte die Stadt doch auf seinen Wunsch hin im November 1534 versprochen, keine Bündnisse einzugehen. Am 24. Dezember 1536 wandten sich Kurfürst Johann Friedrich und Landgraf Philipp von Hessen an die Stadt, zur Sitzung von Fürsten, Grafen und Ständen nach Schmalkalden am 7. Februar 1537 zu kommen, um über Maßnahmen gegen das für Mai 1537 ausgeschriebene Konzil zu beraten. Die von Luther ausgearbeiteten Schmalkaldener Artikel waren beigegeben. Diese sollten überdacht werden. Der Rat bestimmte drei Gesandte, zwei Ratsherren und den neuen Superintendenten thon Norde, die Handlungsvollmacht hatten.
Zögerliche Verhandlungen mit dem Schmalkaldischen Bund
Allerdings gab es eine wichtige Einschränkung: Man müsse, so der Beglaubigungsbrief, auch in Schmalkalden Rücksicht auf die Rechte des Landesherrn, Herzog Johann, nehmen; gleiches gelte für alle Privilegien der Stadt. Superintendent thon Norde setzte dann seine Unterschrift
unter die von Luther ausgearbeiteten Schmalkaldischen Artikel. Zu den eigentlichen Beitrittsverhandlungen kam der hessische Vizekanzler Georg Nuspicker am 16. April 1537 nach Soest. Er forderte von den Soestern gemäß der Bundesverfassung einen Eintritt von 3.000 Gulden; dieses Geld war für Rüstung bestimmt und galt nur für den Friedensfall, im Konflikt sollten weitere 4.500 Gulden bereitgestellt werden. Nuspicker gewährte einen Zahlungsaufschub bis Ende Juli 1537 für die ersten 3.000 Taler, doch die Soester erbaten weitere Bedenkzeit und betonten gegenüber dem Landgrafen von Hessen, der „Steuerpfennig“ sei zu schwer. Zudem wolle man sich mit dem Landesherrn ins Benehmen setzen. Tatsächlich aber war dies eine diplomatische Meisterleistung: Soest nutzte nämlich den angedachten Beitritt als Trumpf in den Verhandlungen mit dem Herzog.
Einigung mit dem Landesherrn
Am 15. Mai 1537 schrieb man dem Herzog. Anlass waren Verhandlungen in Düsseldorf (24.–26. Februar 1537), bei denen erneut die Beschwerden der Kleriker des Patrokli-Stifts zur Sprache gekommen waren. Diese sollten vor das Reichskammergericht gebracht werden. Die Stadt fragte deshalb beim Herzog an, wie er zu einem solchen Prozess stehe und ob er sie – die Soester – bei ihrem Bekenntnis lassen wolle. Im Übrigen sei man gerade in Beitrittsverhandlungen mit dem Schmalkaldischen Bund – die Beitrittsbedingungen seien akzeptabel, behaupteten die Soester!
Das aber wäre aber für den Herzog eine Katastrophe gewesen, wenn sich eine Stadt seines Herrschaftsbereiches gegen den Kaiser, den Gegner des Bundes, stellte. So lud der Herzog zu erneuten Verhandlungen nach Dinker ein. Dort sicherte am 6. August 1537 der herzogliche Gesandte, Johann Schmeling, der Stadt Soest zu, sie bei ihrem Bekenntnis zu belassen. Die Soester versprachen ihrerseits, alle Pläne hinsichtlich eines Beitritts zum Schmalkaldischen Bund aufzugeben. Daraufhin brach Soest alle weiteren Kontakte zu den Schmalkaldenern ab. Die Freiheit in der Religionsfrage im Territorium des katholischen Herzogs war den Soestern also wichtiger als das reichspolitische Bündnis für das Luthertum. Das neue Soester Kirchenwesen erlebte sechs Jahre nach der erfolgreichen Reformation die landesherrliche
Anerkennung. Auch das Interim, das unter dem Druck des Herzogs 1548 angenommen wurde, änderte auf lange Sicht nichts daran.