Frühe Verbindung nach Wittenberg
Die Brüder des Fraterhauses der Stadt Herford kamen bereits früh mit Luther und seiner Lehre in Berühung. Die Fraterherren waren eine fromme Gemeinschaft geweihter Priester, Kleriker mit niederen Weihen und Laien, die ohne Ordensregel zusammenlebten, um sich ganz im Sinne der Devotio moderna dem Gebet und dem Studium der Schrift zu widmen. 1525 lebten in Herford zwölf Geistliche und sechs Laien.
Die Herforder Fraterherren bejahten den Bibelbezug der Reformation. Daher rührte auch der für Westfalen frühe Kontakt mit Luther und die persönlichen Beziehungen. Der aus Speyer gebürtige Jakob Montanus, der von 1503 bis 1512 in Münster lebte und von 1512/13 bis zu seinem Tod 1534 in Herford tätig war, gehörte zu den führenden westfälischen Humanisten und pflegte enge Kontakte zu den Wittenberger Reformatoren. Doch auch schon sein Vorgänger Bartholomäus Amelen scheint 1521 an Luthers Ideen Interesse gehabt zu haben. Montanus führte einen Briefwechsel mit Luther über theologische Fragen. Der erste erhaltene Brief Luthers stammt aus dem Jahr 1523, in dem dieser die Ansicht von Montanus bestätigte, dass bei der Beichte eine Aufzählung einzelner Sünden nicht notwendig sei. Damit löste sich Montanus in Bezug auf die Buße vom katholischen Sakramentsverständnis. Der Briefwechsel setzte sich bis 1529 fort. Für die Jahre von 1527 bis 1529 sind weitere Briefe Luthers an das Fraterhaus belegt; diesmal an den Konventualen Gerhard Wilskamp, der von Luther als „reines und helles Licht in Christus“ bezeichnet wird. Montanus korrespondierte zudem von 1524 bis 1530 mit dem Nürnberger Gelehrten und Lutheraner Willibald Pirckheimer. Schon 1524 sprach Montanus in einem dieser Briefe abwertend von Anhängern des Papstes, bejahte Luthers Abendmahlsverständnis, das auch von Pirckheimer geteilt wurde, und erbat sich Anfang 1525 von seinem Briefpartner Exemplare einer Nürnberger Kirchenordnung. Im gleichen Brief betonte er, ihm drohe, da er das Wort Gottes in Herford zu verbreiten suche, Verfolgung. Damit spielte er auf die Gefangensetzung zweier Herforder Fraterherren (Heinrich Telgete und Gerhard von Santen) im Jahr 1525 durch den Paderborner Bischof Erich von Braunschweig-Grubenhagen an, der den Herfordern vorwarf, „in ungebührlicher Weise gegen die Gebräuche der heiligen Kirche geredet“ zu haben.
Möglicherweise beförderte das Einsickern lutherischer Gedanken in die Stadtgesellschaft auch die Beschwerde des Rates der Stadt Herford bei der Fürstäbtissin vom 6. Februar 1528, dass Rat und Gemeinheit „van den geistliken in unser stadt seer beswert“ würden. Offensichtlich entstand in dieser Zeit ein Neunerausschuss, „die Klosterherren“, der die Aufsichtsrechte über die Verwaltung der Klostergüter beanspruchte.