Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Universitäts- und Landesbibliothek Münster vom 19.01.2026 [PDF]


Ergänzende Regelungen für die Bibliothek des Instituts für Sinologie und Ostasienkunde

Ergänzende Regelungen für die Bibliothek des Instituts für Sinologie und Ostasienkunde [PDF]

zu § 12 Verhalten innerhalb der Bibliotheksräume

Taschen dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgebracht werden.

Es stehen Aufbewahrungsmöglichkeiten vor der Bibliothek und Körbe zum Transport der Arbeitsmaterialien zur Verfügung.

Das Bibliothekspersonal ist gem. § 21 Abs. 4 der Benutzungsordnung der ULB berechtigt, Einblick in mitgebrachte Behältnisse zu nehmen.

Getränke in fest verschließbaren Gefäßen sind in der Bibliothek gestattet.

Speisen dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.

zu § 14 Grundsätzliches zur Benutzung und Ausleihe der physischen Medienbestände

und

zu § 16 Leihfristen, Verlängerung, Rückgabepflicht, Leihfristüberschreitung

Die Bibliothek ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek.

Das Bibliothekspersonal kann die kurzfristige Ausleihe von Schriften zur Benutzung außerhalb der Bibliothek zulassen. Es bestimmt insbesondere den berechtigten Personenkreis, die Dauer der Ausleihe, die Höchstzahl und die Art der entleihbaren Schriften.

Jede ausgeliehene oder in einem Semesterapparat aufgestellte Schrift ist durch einen Stellvertreter im Regal nachzuweisen.

Bei Verstoß gegen diese Ausleihregelungen kann die Bibliotheksleitung gem. § 22 Abs. 3 der Benutzungsordnung der ULB einen Ausschluss von der Ausleihe verhängen.


Stand: 21.07.2026