Bachelor-Prüfungsordnungen, Studienbeginn ab WS 18/19
Bachelor-Prüfungsordnungen, Studienbeginn ab WS 18/19

Hinweise

Die folgenden Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden, die sich im WS 18/19 oder in einem späteren Semester an der UM im ersten Fachsemester einschreiben. Für Studierende, die vor dem WS 18/19 das Studium der Fächer Französisch, Italienisch oder Spanisch an der UM aufgenommen haben, oder die in ein höheres Fachsemester eingestuft worden sind, gelten hingegen weiterhin die Ordnungen, die unter "Bachelor LABG 2009" zu finden sind. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester der Ordnung Bachelor 2018 ist erst ab dem WS 19/20 möglich.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Prüfungsordnung für Sie gültig ist, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Wichtige Hinweise zu häufig nachgefragten Themen rund um die Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihr Studium neu beginnen, das Fach gewechselt haben oder von einer anderen Universität an die UM  kommen, beachten Sie jedoch zunächst unbedingt die Informationen für Erstsemester und Hochschulwechsler/innen.

Obligatorischer Auslandsaufenthalt

Studierende der auf dieser Seite aufgeführten Studienordnungen müssen einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies kann entweder in Form eines Auslandssemsters oder eines Auslandspraktikums geschehen (vgl. Universitäres Auslandsmodul bzw. Auslandspraktikumsmodul der Studienordnungen). Besondere Umstände könnten dazu führen, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden: Ausnahmeregelungen des Romanischen Seminars (PDF).
Sollten Sie sich vom obligatorischen Auslandsaufenthalt befreien lassen wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass eine der Ausnahmeregelungen auf Sie zutrifft. Entsprechende Bescheinigungen legen Sie bitte der Studiengangskoordinatorin Frau Rolfes vor. Im Falle der Befreiung müssen Sie die Leistungen des Auslandsaufenthaltes im Rahmen der sog. Internationalisierung "at home" ersetzen (siehe die Bestimmungen des Universitären Auslandsmoduls). Zugang zu den Ersatzveranstaltungen erhalten Sie nur unter Vorlage des von Frau Rolfes erstellten Nachweises. Da eine QISPOS-Anmeldung der Veranstaltungen nicht möglich ist, müssen Sie sich Teilnahme und Note der Ersatzveranstaltungen auf einem bestimmten Dokument bestätigen lassen, das Ihnen nach erfolgter Befreiung vom obligatorischen Auslandsaufenthalt ausgehändigt wird. Auf dem Dokument sammeln Sie sämtliche Ersatzleistungen bis zur vollständigen Erfüllung der Modulanforderungen. Im Anschluss legen Sie es wiederum Frau Rolfes zur Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Internationalisierung "at home" vor.