Bachelor-Studienordnungen
Bachelor-Studienordnungen

Gültig für Studienanfängerinnen und -anfänger zwischen dem WS 2011/2012 und SS 18

Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zu häufig nachgefragten Themen rund um die Prüfungsordnungen.

Obligatorischer Auslandsaufenthalt

Studierende der auf dieser Seite aufgeführten Studienordnungen müssen einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies kann entweder in Form eines Auslandssemsters oder eines Auslandspraktikums geschehen (vgl. Kommunikationsmodul bzw. Praktikumsmodul der Studienordnungen). Besondere Umstände könnten dazu führen, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden: Ausnahmeregelungen des Romanischen Seminars (PDF)
Sollten Sie sich vom obligatorischen Auslandsaufenthalt befreien lassen wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass eine der Ausnahmeregelungen auf Sie zutrifft. Entsprechende Bescheinigungen legen Sie bitte Frau Rolfes vor. Im Falle der Befreiung müssen Sie die Leistungen des Auslandsaufenthaltes entspechend der Studienordnung (siehe Kommunikationsmodul) ersetzen ("Internationalisierung@home"). Zugang zu den Ersatzveranstaltungen erhalten Sie nur unter Vorlage des von Frau Rolfes erstellten Nachweises. Die Teilnahme und Note der Ersatzveranstaltungen müssen Sie sich über Papierscheine bestätigen lassen. Diese sind bei einem Studienfachberater/ einer Studienfachberaterin vorzulegen, damit sie mittels eines Antrags beim Prüfungsamt anerkannt und verbucht werden können. Eine Ausnahme bildet das Fach Französisch: Hier melden Sie sich bitte nach erfolgter Ausnahmegenehmigung bei Frau Forner. Sie meldet Sie zu den vorgesehenen Ersatzveranstaltungen an und führt hinterher die Anrechnung durch.