gültig für Studienanfängerinnen und -anfänger zwischen dem WS 2011/2012 und SS 18
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zu häufig nachgefragten Themen rund um die Prüfungsordnungen.
Französisch (nicht für Erstsemester ab WS 18/19)
2-Fach Bachelor - Romanische Philologie: Französisch (PDF) (06.Jun.2011)
Erste Ordnung zur Änderungsordnung 2-Fach Bachelor Französisch (PDF) (15.07.2013)
Bachelor BK - Romanische Philologie: Französisch (PDF) (06.Jun.2011)
Erste Ordnung zur Änderungsordnung Bachelor BK Französisch (PDF) (15.07.2013)
Bachelor HRGe - Romanische Philologie: Französisch (PDF) (06.Jun.2011)
Erste Ordnung zur Änderungsordnung Bachelor HRGe Französisch (PDF) (15.07.2013)Idealtypischer Studienverlaufsplan (PDF) 2-Fach Bachelor und Bachelor BK Französisch
Idealtypischer Studienverlaufsplan (PDF) Bachelor HRGe FranzösischItalienisch (nicht für Erstsemester ab WS 18/19)
2-Fach Bachelor - Romanische Philologie: Italienisch (PDF) (06.Jun.2011)
Erste Ordnung zur Änderungsordnung 2-Fach Bachelor Italienisch (PDF) (15.07.2013)Idealtypischer Studienverlaufsplan (PDF) 2-Fach Bachelor Italienisch
Spanisch (WiSe 2011/2012) (nicht für Erstsemester ab WS 18/19)
2-Fach Bachelor - Romanische Philologie: Spanisch (PDF) (06.Jun.2011)
Bachelor BK - Romanische Philologie: Spanisch (PDF) (06.Jun.2011)
Idealtypischer Studienverlaufsplan (PDF) 2-Fach Bachelor und Bachelor BK Spanisch
Spanisch (ab WiSe 2012/2013) (nicht für Erstsemester ab WS 18/19)
2-Fach Bachelor - Romanische Philologie: Spanisch (PDF)
Bachelor BK - Romanische Philologie: Spanisch (PDF)Idealtypischer Studienverlaufsplan (PDF) 2-Fach Bachelor und Bachelor BK Spanisch
NEU:
Variante 1 des idealtypischen Studienverlaufsplans 2-Fach Bachelor und Bachelor BK Spanisch (PDF)
Variante 2 des idealtypischen Studienverlaufsplans 2-Fach Bachelor und Bachelor BK Spanisch (PDF)Italienisch, Französisch und Spanisch als Drittfach
Italienisch, Französisch und Spanisch können am Romanischen Seminar im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor und Bachelor BK bzw. im darauf aufbauenden Master of Education GymGe und BK auch als Erweiterungsfächer (sog. Drittfach) studiert werden. Für das Studium des gewählten Erweiterungsfachs müssen dieselben Veranstaltungen und Leistungen erbracht werden wie für das entsprechende Hauptfach (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit). Eine Zusammenstellung der wichtigsten Voraussetzungen und Möglichkeiten zu Aufnahme und Studium des Drittfachs finden Sie hier (PDF).
Beachten Sie auch die Informationen, die das ZfL in einem Merkblatt (PDF) zusammengefasst hat.
Obligatorischer Auslandsaufenthalt
Studierende der auf dieser Seite aufgeführten Studienordnungen müssen einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies kann entweder in Form eines Auslandssemsters oder eines Auslandspraktikums geschehen (vgl. Kommunikationsmodul bzw. Praktikumsmodul der Studienordnungen). Besondere Umstände könnten dazu führen, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden: Ausnahmeregelungen des Romanischen Seminars (PDF)
Sollten Sie sich vom obligatorischen Auslandsaufenthalt befreien lassen wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass eine der Ausnahmeregelungen auf Sie zutrifft. Entsprechende Bescheinigungen legen Sie bitte Frau Rolfes vor. Im Falle der Befreiung müssen Sie die Leistungen des Auslandsaufenthaltes entspechend der Studienordnung (siehe Kommunikationsmodul) ersetzen ("Internationalisierung@home"). Zugang zu den Ersatzveranstaltungen erhalten Sie nur unter Vorlage des von Frau Rolfes erstellten Nachweises. Die Teilnahme und Note der Ersatzveranstaltungen müssen Sie sich über Papierscheine bestätigen lassen. Diese sind bei einem Studienfachberater/ einer Studienfachberaterin vorzulegen, damit sie mittels eines Antrags beim Prüfungsamt anerkannt und verbucht werden können. Eine Ausnahme bildet das Fach Französisch: Hier melden Sie sich bitte nach erfolgter Ausnahmegenehmigung bei Frau Forner. Sie meldet Sie zu den vorgesehenen Ersatzveranstaltungen an und führt hinterher die Anrechnung durch.