S T U D I E N O R D N U N G
für den Studiengang
Spanisch
mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt am Berufskolleg
vom 17. November 2005

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. I des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV. NRW.S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt das Studium im Fach Spanisch für das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Die für die vorliegende Studienordnung maßgeblichen Prüfungsordnungen sind die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an SchuIen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 ( GV NW S.182) sowie der Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund- Haupt-, Realschulen und Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004. Der Studienordnung liegt ferner zugrunde das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) vom 2. Juli 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (GV.NW. S. 223) und die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.


§ 2 Studienvoraussetzungen

(1) AIIgemeine Zugangsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Fach Spanisch ist die aIIgemeine HochschuIreife, die bei der Einschreibung durch das Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatIichen SteIIe aIs gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen ist.

(2) Wünschenswerte Voraussetzungen:

- gute Spanischkenntnisse (z. B. Leistungskurs; D.E.L.E.)
- Kenntnis einer weiteren Fremdsprache (Englisch).


§ 3 Studienbeginn

Das Studium des Faches Romanische Philologie mit der Fachrichtung Spanisch kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Ein Studienbeginn im Sommersemester kann zu Verzögerungen im Studienablauf führen.


§ 4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Umfang des Studiums

Das Studium hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Der Studiengang umfasst eine Mindestgesamtstundenzahl von insgesamt 60 Semesterwochenstunden (SWS).

Bei der Kombination der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit einer speziellen beruflichen Fachrichtung entfallen auf Spanisch 40 SWS. In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an die Studienfachberatung Spanisch.


§ 5 Ziel des Studiums

Ziel der Ausbildung ist die Aneignung fachdidaktischer, sprachpraktischer, (inter)kultureller und fachwissenschaftlicher Kompetenzen als Grundlage für das Lehramt im Fach Spanisch am Berufskolleg. Von Beginn des Studiums an werden Praxisphasen mit einbezogen.


§ 6 Lehrveranstaltungsarten

(1) Im Fach Spanisch werden die folgenden Lehrveranstaltungsarten angeboten:

1. Vorlesung
Vorlesungen vermitteln sprach- und literaturwissenschaftliche sowie landeskundliche Kenntnisse.

2. Übung/Einführung
Kenntnisse und Fertigkeiten werden unter Anleitung erworben, vor allem in fachwissenschaftlichen Einführungen und sprachpraktischen Veranstaltungen. Die Studierenden sollen fachspezifische Inhalte erlernen, darstellen und angemessen reflektieren können.

3. Seminar
Ausgewählte Themen oder Wissensbereiche werden durch Vortrag und Diskussion erarbeitet.

4. Praxisphasen
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulunterricht. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, wissenschaftliche und berufsrelevante Problemlagen zu erkennen, Fragestellungen zu entwickeln, wissenschaftliche Methoden und bewährte Theorien anzuwenden bzw. für
eigene Problemlösungen zu nutzen. Näheres regelt die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster..

5. Examenskolloquium
Wissenschaftliches Gespräch zwischen der/dem Lehrenden und Studierenden zur Prüfungsvorbereitung.
Die Studierenden sollen Beurteilungen formulieren können und Entscheidungen in wissenschaftlichen und pädagogischen Handlungsfeldern treffen und evaluieren können.

6. Selbststudium
Im Selbststudium erfolgt eine selbstständige und individuelle Vertiefung ausgewählter Fachinhalte, um den Umgang mit der Forschungsliteratur zu schulen.

7. Exkursionen
Anschauungsunterricht und praktische Übungen außerhalb der Hochschule.

(2) Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen sein. Im Hauptstudium muss zudem die Zuordnung zu einem gewählten Modul beachtet werden.
  • Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die gemäß der Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums studiert werden müssen.
  • Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die gemäß der Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Veranstaltungen in einem vorgeschriebenen Studienumfang ausgewählt werden müssen.
  • Wahlveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die frei gewählt werden können.

§ 7 Leistungsnachweise

(1) Leistungsnachweise (LN bzw. FP) werden in der Regel erworben durch:

- Bestehen einer in der Regel 2-stündigen Klausur im Bereich Sprachpraxis, Fachdidaktik, Einführungen und Hauptseminaren.

- Kurzreferat und Bestehen einer Klausur von in der Regel 2-stündiger Dauer mit Benotung im Bereich Literatur- und Sprachwissenschaft.

- Referat und Hausarbeit mit Benotung im Bereich Literatur- und Sprach-
wissenschaft.

(2) Die Kriterien für den Erwerb von Leistungsnachweisen werden zu Beginn einer Lehrveranstaltung von den Lehrenden bekannt gegeben.

(3) Leistungsnachweise sind in der Regel benotet mit Ausnahme der Praktikums- nachweise, die grundsätzlich unbenotet bleiben.

(4) Fachprüfungen (FP) dürfen zweimal wiederholt werden.


§ 8 Grundstudium

(1) Auf das Grundstudium entfallen 32 SWS des Studienvolumens. Das Grundstudium umfasst vier Semester.

(2) Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise zu erbringen.

(3) Das Grundstudium besteht aus folgenden Pflichtveranstaltungen:


Einstufungstest bzw. Spanisch für Hispanisten
Spanische Grammatik I + II
4 SWS
LN
Übersetzung Deutsch-Spanisch I
2 SWS
FP
Übersetzung Spanisch-Deutsch
2 SWS
TN
Übersetzung Deutsch-Spanisch II
2 SWS
FP
Konversation
2 SWS
TN
Zweite romanische Sprache I + II
4 SWS
FP
Einführung in die spanische
Sprachwissenschaft
2 SWS
FP
Einführung in die spanische
Literaturwissenschaft
2 SWS
FP
Proseminar span. Sprachwissenschaft
2 SWS
LN
Proseminar span. Literaturwissenschaft
2 SWS
LN


§ 9 Die Zwischenprüfung

(1) Die bestandene Zwischenprüfung gilt als erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung. Die Zwischenprüfung im Fach Spanisch erfolgt studienbegleitend durch den Nachweis der obenaufgeführten Pflichtveranstaltungen im Grundstudium.

(2) Über Anerkennungen von Leistungsnachweisen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss.

(3) Im Übrigen wird auf die Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund- Haupt-, Realschulen und Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004 verwiesen.


§ 10 Hauptstudium

(1) Das Hauptstudium ist modular strukturiert.

(2) Das Hauptstudium umfasst 5 Fachsemester mit insgesamt 4 Modulen und einem Gesamtstudienumfang von 28 SWS.

(3) Im Hauptstudium sind drei Leistungsnachweise zu erbringen, davon einer in der Fachdidaktik.

(4) Die Zulassung zu den Prüfungen wird seitens des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an Schulen ausgesprochen

- für die Prüfung in Fachdidaktik nach Erwerb eines Leistungsnachweises
in Fachdidaktik (Modul 4)
- für die erste Modulabschlussprüfung im Fach Spanisch nach Erwerb von zwei Leistungsnachweisen aus den Modulen 2 und 3 im Fach Spanisch.

(5) Hauptstudium besteht aus den folgenden, im Anhang beschriebenen Modulen. Die Studierenden können entweder einen Schwerpunkt Sprachwissenschaft (1 A) oder Literaturwissenschaft (1 B) wählen. Je nach Schwerpunkt werden im Hauptstudium die Module 1 A + 2 B +3 A + 4 oder 1 B, 2 A, 3 B und 4 gewählt.

Modul 1 A: Schwerpunkt Sprachwissenschaft I

Hauptseminar span. Sprachwissenschaft
(ältere Sprachstufe bis 1600)
2 SWS
FP
Hauptseminar span. Sprachwissenschaft
(landeskundliche Ausrichtung)
2 SWS
TN
Redacción
2 SWS
TN
Übersetzung Deutsch-Spanisch III
2 SWS
TN


Modul 1 B: Schwerpunkt Literaturwissenschaft I

Hauptseminar span. Literaturwissenschaft
(Literatur bis etwa 1700)
2 SWS
FP
Hauptseminar span. Literaturwissenschaft
(landeskundliche Ausrichtung)
2 SWS
TN
Redacción
2 SWS
TN
Übersetzung Deutsch-Spanisch III
2 SWS
TN


Modul 2 A: Nebenschwerpunkt Sprachwissenschaft

Hauptseminar span. Sprachwissenschaft
2 SWS
LN
Hauptseminar span. Sprachwissenschaft
(ältere Sprachstufe bis 1600)
2 SWS
TN
Comentario de textos
2 SWS
TN


Modul 2 B: Nebenschwerpunkt Literaturwissenschaft

Hauptseminar span. Literaturwissenschaft
2 SWS
LN
Hauptseminar span. Literaturwissenschaft
(Literatur bis etwa 1700)
2 SWS
TN
Comentario de textos
2 SWS
TN


Modul 3 A: Schwerpunkt Sprachwissenschaft II

Hauptseminar span. Sprachwissenschaft
2 SWS
LN
Vorlesung span. Sprachwissenschaft
2 SWS
TN
Übersetzung Deutsch-Spanisch IV
2 SWS
FP


Modul 3 B: Schwerpunkt Literaturwissenschaft II

Hauptseminar span. Literaturwissenschaft
2 SWS
LN
Übung span. Literaturwissenschaft
2 SWS
TN
Übersetzung Deutsch-Spanisch IV
2 SWS
FP


Modul 4: Fachdidaktik

Vorlesung Fachdidaktik Spanisch
2 SWS
TN
Vorbereitung der Praxisphasen
2 SWS
TN
Seminar zur Fachdidaktik
2 SWS
LN
Seminar zur Fachdidaktik
2 SWS
TN
Praktika
(10 Wochen)
--


Die Beschreibung der Module erfolgt im Anhang.

(6) Die jeweils erforderlichen Modulabschlussprüfungen erfolgen in Absprache mit der/dem Modulbeauftragten. Die/der Modulbeauftragte gibt rechtzeitig vor den Modulabschlussprüfungen die notwendigen Hinweise für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung bekannt. Die Namen der jeweiligen Beauftragten sind in den Modulbeschreibungen im Anhang zu finden. Module, in denen Prüfungsleistungen erbracht werden können, sind als solche in den Modulbeschreibungen gekennzeichnet.


§ 11 Praxisphasen

Gemäß § 10 Abs. 3 LPO vom 27. März 2003 findet das vierwöchige Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr statt und wird vom Fachbereich Erziehungswissenschaft verantwortet. Gemäß § 10 Abs. 4 LPO vom 27. März 2003 sind weitere Praktika während des Hauptstudiums durchzuführen. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 10 Wochen. Die Praxisphasen des Hauptstudiums sind integraler Bestandteil des Moduls 4, in welchem Themenstellung und Verfahrensweisen für Studien- und Unterrichtsprojekte an Schulen entwickelt werden. Der erfolgreiche Abschluss des Praktikums basiert auf der Teilnahme an der „Vorbereitung der Praxisphasen“ und der Vorlesung (4 SWS) in Modul 4 sowie dem im Anschluss an das Praktikum vorzulegenden Bericht. Weitere Auskünfte können der Ordnung der Praxisphasen entnommen werden: (www.zfl.uni-muenster.de)




§ 12 Erste Staatsprüfung

(1) Die Erste Staatsprüfung im Fach Spanisch besteht aus zwei Prüfungs-abschnitten:

a) ggf. einer schriftlichen Hausarbeit im Fach Spanisch
b) den studienbegleitend abgenommen Prüfungen in zwei prüfungsrelevanten Modulen in Literatur- bzw. Sprachwissenschaft und dem Didaktikmodul.

(2) Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfung) und dem Erwerb mindestens eines Leistungsnachweises im Fach Spanisch kann die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit beantragt werden. Diese ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas beim Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt abzuliefern. Sind zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit Versuchsreihen oder die empirische Gewinnung von Materialien erforderlich, kann die Frist auf Vorschlag der Themenstellerin oder des Themenstellers um bis zu zwei Monate verlängert werden. Für Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für Körperbehinderte und für chronisch Kranke sind Ausnahmen von den prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Regelungen zu treffen, die die Behinderung angemessen berücksichtigen. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu verbinden.

(3) Im Fach Spanisch sind drei Prüfungen abzulegen, davon muss eine aus der Fachdidaktik stammen. Die Prüfungen erfolgen als Modulabschlussprüfung am Ende eines jeden als Prüfungsmodul gekennzeichneten Moduls. Mindestens eine Prüfung muss schriftlich, mindestens eine Prüfung muss mündlich abgelegt werden. Schriftliche Prüfungen (Klausuren) dauern vier Stunden, mündliche Prüfungen in der Regel für jeden Prüfling 45 Minuten. Die mündliche Prüfung findet zu einem angemessenen Teil in der Fremdsprache statt. Die letzte abzulegende Prüfung soll eine mündliche sein


§ 13 Erweiterungsprüfung ("Drittfach")

Die Befähigung, das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Spanisch selbstständig auszuüben, kann auch durch das Studium des Spanischen als sog. "Drittfach" nach abgelegter Erster Staatsprüfung in anderen Fächern erworben werden. Es sind insgesamt 8 SWS im Grundstudium, 28 SWS im Hauptstudium nachzuweisen. Die Zwischenprüfung entfällt.
Die Anforderungen des Drittfachs entsprechen im Hauptstudium (Module 1-4) den Anforderungen des Erstfachs. Im Hinblick auf das Staatsexamen wie auf den späteren Unterricht in der Schule wird dringend empfohlen, das vollständige Grundstudium zu absolvieren. Im Grundstudium müssen folgende Veranstaltungen nachgewiesen werden:

Proseminar spanische Sprachwissenschaft
2 SWS
LN
Proseminar spanische Literaturwissenschaft
2 SWS
LN
Spanische Grammatik II
2 SWS
LN
Übersetzung Deutsch - Spanisch II
2 SWS
FP

Die Erweiterungsprüfung wird vor dem Staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Für sie gelten entsprechend die Vorschriften für Prüfungen im Fach Spanisch.


§ 14 Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Spanisch (Lehramt) ist Aufgabe des Fachbereichs. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch die Studienberatung im Fachbereich und die/den Modulbeauftragten. Sie soll möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen.
(3) Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt auch durch die Fachschaft Romanistik.
(4) Die Beratung in Prüfungsangelegenheiten erfolgt durch das Staatliche Prüfungsamt.


§ 15 Anrechnung von Studien,
Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen

(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.
(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist.
(3) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend.
(4) An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen zu beachten.
(5) Zuständig für die Anrechnung von Zwischenprüfungsleistungen ist der Zwischenprüfungsausschuss auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die jeweiligen Fachvertreter. Zuständig für die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreter. Einzelheiten regelt § AB der Zwischenprüfungsordnung.
(6) Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Hauptstudium ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die Hochschule.
(7) Für die Anrechnung von lehramtsbezogenen Abschlussprüfungen gilt § 50. LPO.


§ 16 Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
(2) Diejenigen Studierenden, die vor Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können das Studium wahlweise nach dieser oder nach der alten Studienordnung beenden. Die Regelungen des Hauptstudiums gelten für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten. Für diejenigen Studierenden, die vor dem Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten, gelten die bisher gültigen Regelungen, es sei denn, sie erklären, dass sie die Anwendung der vorliegenden Studienordnung wünschen.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Dekans des Fachbereichs Philologie vom 08.11.2005.

Münster, den 17. November 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 17. November 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt





Empfohlener Studiennetzplan
Spanisch für das Lehramt am Berufskolleg (LPO 2003)


Hinweis:
1. Studienanfänger ohne oder mit geringen Vorkenntnissen: Studienanfänger, die keine oder geringe Kenntnisse der spanischen Sprache haben, beginnen mit dem in der Spanischen Abteilung des Romanischen Seminars angebotenen Intensivkurs Spanisch für Hispanisten.
2. Studienanfänger mit Vorkenntnissen: Studienanfänger weisen ihre Vorkenntnisse in einem von der Spanischen Abteilung des Romanischen Seminars durchgeführten Eingangstest nach.


Veranstaltungen im Grundstudium

Studiennachweis

SWS

Semesterempfehlung

Span. Grammatik I + II

LN

4

1-3

Übersetzung D-Sp I

FP

2

1-2

Übersetzung D-Sp II

FP

2

2-4

Übersetzung Sp-D

TN

2

1-2

Conversación

TN

2

2-4

Zweite romanische Sprache I + II

FP

4

2-4

Einführung span. Sprachwissenschaft

FP

2

1-2

Einführung span. Literaturwissenschaft

FP

2

1-2

Proseminar span. Sprachwissenschaft

LN

2

2-4

Proseminar span.

Literaturwissenschaft

LN

2

2-4






























Veranstaltungen im Hauptstudium für die Modulwahl 1A, 2B, 3A, 4




HS Spanische Sprachwissenschaft

(ältere Sprachstufe bis 1600)

FP

2

5-6

HS Spanische

Sprachwissenschaft

(landeskundliche Ausrichtung)

TN

2

5-6

Redacción

TN

2

5-6

Übersetzung D-Sp III

TN

2

5-6

HS Spanische Literaturwissenschaft

LN

2

7-8

HS Spanische Literaturwissenschaft

(Literatur bis etwa 1700)

TN

2

7-8

Comentario de textos

TN

2

7-8

HS Spanische Sprachwissenschaft

LN

2

7-8

V Spanische Sprachwissenschaft

TN

2

7-8

Übersetzung D-Sp IV

FP

2

7-8

V Fachdidaktik Spanisch

TN

2

6-7

Vorbereitung der Praxisphasen

TN

2

6-7

HS Fachdidaktik

LN

2

6-7

HS Fachdidaktik

TN

2

6-7

Praktika

Bescheinigung durch ZfL

(10 Wochen)

6-7

Veranstaltungen im Hauptstudium für die Modulwahl 1B, 2A, 3B, 4




HS Spanische Literaturwissenschaft (Literatur bis etwa 1700)

FP

2

5-6

HS Spanische Literaturwissenschaft (landeskundliche Ausrichtung)

TN

2

5-6

Redacción

TN

2

5-6

Übersetzung D-Sp III

TN

2

5-6

HS Spanische Sprachwissenschaft

LN

2

7-8

HS Spanische Sprachwissenschaft (ältere Sprachstufe bis 1600)

TN

2

7-8

Comentario de textos

TN

2

7-8

HS Spanische Literaturwissenschaft

LN

2

7-8

V Spanische Literaturwissenschaft

TN

2

7-8

Übersetzung D-Sp IV

FP

2

7-8

V Fachdidaktik Spanisch

TN

2

6-7

Vorbereitung der Praxisphasen

TN

2

6-7

HS Fachdidaktik

LN

2

6-7

HS Fachdidaktik

TN

2

6-7

Praktika

Bescheinigung durch ZfL

(10 Wochen)

6-7




Modulbeschreibungen
Studiengang: Lehramt Berufskolleg
Fach: Spanisch


MODUL 1 A: Schwerpunkt Sprachwissenschaft I

1. Leistungspunkte: 10 LP
2. Studiensemester: 5. – 6. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 8
5. Inhalte und Ziele: Einsicht in das Funktionieren von Sprache am Beispiel des Spanischen durch die Erarbeitung wesentlicher Bereiche der linguistischen Beschreibung des heutigen Spanisch einschließlich regionaler, soziokultureller und stilistischer Varietäten und ihrer Normen. Einsicht in die historische Entwicklung des Spanischen von der Romanisierung der Iberischen Halbinsel bis heute. Kenntnisse über die historischen und typologischen Zusammenhänge mit anderen romanischen Sprachen. Die landeskundlichen Aspekte betreffen Kenntnisse über die Verbreitung des Spanischen, die regionalen Varietäten sowie die verschiedenen historischen Epochen der spanischen Sprachgeschichte. Erweiterung der Sprachkompetenz durch differenzierte Übersetzungsübungen und Übungen zum wissenschaftlichen Schreiben in spanischer Sprache.
6. Vermittelte Kompetenzen: Historische und anwendungsbezogene Kenntnisse in der spanischen Sprachwissenschaft, die als ein Beispiel geisteswissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden gelten können. Differenzierte sprachliche Fähigkeiten im geisteswissenschaftlichen Bereich.
7. Verwendbarkeit: Kompetenzerweiterung im Hinblick auf die in vergleichbaren philologischen Studiengängen (Anglistik, Germanistik, Slavistik, Allg. Sprachwissenschaft) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
8. Status: Wahlpflichtmodul des Hauptstudiums, nur in Kombination mit den Modulen 2 B und 3 A wählbar.
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht keine Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: entfällt
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Prof. Dr. W. Dietrich


MODUL 1 B: Schwerpunkt Literaturwissenschaft I

1. Leistungspunkte: 10 LP
2. Studiensemester: 5. – 6. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 8
5. Inhalte und Ziele: Überblick über die Geschichte der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur (Autoren, Epochen, Bewegungen, Gattungen, Formen); Kenntnisse ausgewählter Werke sowie ausgewählter Themen- und Problembereiche der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur; exemplarische Einsicht in die Beziehungen zwischen Literatur und Gesellschaft (z.B. Produktions-, Verbreitungs- und Rezeptionsbedingungen; Literatursoziologie; Literatur und verwandte Medien); Vertrautheit mit Praxis und Methoden der Textanalyse; Einsicht in Probleme der Ästhetik und der Literaturtheorie sowie Überblickskenntnisse der Geschichte, der geographischen Gegebenheiten, der politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse Spaniens und Hispanoamerikas. Erweiterung der Sprachkompetenz durch differenzierte Übersetzungsübungen und Übungen zum wissenschaftlichen Schreiben in spanischer Sprache.
6. Vermittelte Kompetenzen: Fachspezifische, inhaltliche Vorbereitung auf den späteren Lehrberuf, Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Differenzierte sprachliche Fähigkeiten im geisteswissenschaftlichen Bereich.
7. Verwendbarkeit: Kompetenzerweiterung im Hinblick auf die in vergleichbaren philologischen Studiengängen (Anglistik, Germanistik, Slavistik, Allg. Literaturwissenschaft) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
8. Status: Wahlpflichtmodul des Hauptstudiums, nur in Kombination mit den Modulen 2 A und 3 B wählbar.
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht keine Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 §25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: entfällt
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Prof. Dr. Chr. Strosetzki


MODUL 2 A: Nebenschwerpunkt Sprachwissenschaft

1. Leistungspunkte: 10 LP
2. Studiensemester: 7. – 8. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 6
5. Inhalte und Ziele: Vertiefte Einsicht in das Funktionieren von Sprache am Beispiel des Spanischen durch die Erarbeitung exemplarischer Bereiche der linguistischen Beschreibung des heutigen Spanisch einschließlich regionaler bzw. soziokultureller oder stilistischer Varietäten und ihrer Normen. Vertiefte Einsicht in die historische Entwicklung des Spanischen von der Romanisierung der Iberischen Halbinsel bis heute. Vertiefung der Sprachkompetenz durch Interpretationsübungen in spanischer Sprache.
6. Vermittelte Kompetenzen: Vertiefte theoretische und anwendungsbezogene Kenntnisse in der spanischen Sprachwissenschaft, die als ein Beispiel geisteswissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden gelten können. Differenzierte sprachliche Fähigkeiten im geisteswissenschaftlichen Bereich.
7. Verwendbarkeit: Kompetenzerweiterung im Hinblick auf die in vergleichbaren philologischen Studiengängen (Anglistik, Germanistik, Slavistik, Allg. Sprachwissenschaft) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
8. Status: Wahlpflichtmodul des Hauptstudiums, nur in Verbindung mit den Modulen1 B und 3 B wählbar.
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht eine schriftliche oder mündliche Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 §25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27 März 2004 § 27 Abs. 2).
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Prof. Dr. V. Noll


MODUL 2 B: Nebenschwerpunkt Literaturwissenschaft

1. Leistungspunkte: 10 LP
2. Studiensemester: 7. – 8. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 6
5. Inhalte und Ziele: Überblick über die Geschichte der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur (Autoren, Epochen, Bewegungen, Gattungen, Formen); Überblickskenntnisse ausgewählter Werke sowie ausgewählter Themen- und Problembereiche der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur; exemplarische Einsicht in die Beziehungen zwischen Literatur und Gesellschaft (z.B. Produktions-, Verbreitungs- und Rezeptionsbedingungen; Literatursoziologie; Literatur und verwandte Medien); Vertrautheit mit Praxis und Methoden der Textanalyse; Einsicht in Probleme der Ästhetik und der Literaturtheorie sowie Überblickskenntnisse der Geschichte, der geographischen Gegebenheiten, der politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse Spaniens und Hispanoamerikas sowie vertiefte Kenntnisse in einem dieser Sachgebiete durch die landeskundlich ausgerichteten literaturwissenschaftlichen Hauptseminare. Vertiefung der Sprachkompetenz durch Interpretationsübungen in spanischer Sprache.
6. Vermittelte Kompetenzen: Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse aus dem Grundstudium. Differenzierte sprachliche Fähigkeiten im geisteswissenschaftlichen Bereich.
7. Verwendbarkeit: Kompetenzerweiterung im Hinblick auf die in vergleichbaren philologischen Studiengängen (Anglistik, Germanistik, Slavistik, Allg. Literaturwissenschaft) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
8. Status: Wahlpflichtmodul des Hauptstudiums, nur in Kombination mit den Modulen 1 A und 3 A wählbar.
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht eine schriftliche oder mündliche Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 §25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27 März 2004 § 27 Abs. 2).
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Prof. Dr. U. Prill


MODUL 3 A: Schwerpunkt Sprachwissenschaft II

1. Leistungspunkte: 10 LP
2. Studiensemester: 7. – 8. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 6
5. Inhalte und Ziele: Vertiefte Einsicht in das Funktionieren von Sprache am Beispiel des Spanischen durch die Erarbeitung wesentlicher Bereiche der linguistischen Beschreibung des heutigen Spanisch einschließlich regionaler, soziokultureller und stilistischer Varietäten und ihrer Normen. Vertiefte Einsicht in die historische Entwicklung des Spanischen von der Romanisierung der Iberischen Halbinsel bis heute. Kenntnisse über die historischen und typologischen Zusammenhänge mit anderen romanischen Sprachen. Die landeskundlichen Aspekte betreffen Kenntnisse über die Verbreitung des Spanischen, die regionalen Varietäten sowie die verschiedenen historischen Epochen der spanischen Sprachgeschichte. Vertiefung der Sprachkompetenz durch differenzierte Übersetzungsübungen Deutsch-Spanisch.
6. Vermittelte Kompetenzen: Vertiefte historische und anwendungsbezogene Kenntnisse in der spanischen Sprachwissenschaft, die als ein Beispiel geisteswissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden gelten können sowie differenzierte sprachliche Fähigkeiten im geisteswissenschaftlichen Bereich.
7. Verwendbarkeit: vgl. Modul 1 A
8. Status: Wahlpflichtmodul des Hauptstudiums, nur in Kombination mit den Modul 1 A und 2 B wählbar.
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht eine schriftliche Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27 März 2004 § 27 Abs. 2).
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Prof. Dr. V. Noll


MODUL 3 B: Schwerpunkt Literaturwissenschaft II

1. Leistungspunkte: 10 LP
2. Studiensemester: 7. – 8. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 6
5. Inhalte und Ziele : Vertiefung der Kenntnisse im Bereich Geschichte der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur (Autoren, Epochen, Bewegungen, Gattungen, Formen); differenzierte Kenntnisse ausgewählter Werke sowie ausgewählter Themen- und Problembereiche der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur; Einsicht in die Beziehungen zwischen Literatur und Gesellschaft (z.B. Produktions-, Verbreitungs- und Rezeptionsbedingungen; Literatursoziologie; Literatur und verwandte Medien); Vertrautheit mit Praxis und Methoden der Textanalyse; Einsicht in Probleme der Ästhetik und der Literaturtheorie sowie Überblickskenntnisse der Geschichte, der geographischen Gegebenheiten, der politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse Spaniens und Hispanoamerikas sowie vertiefte Kenntnisse in einem dieser Sachgebiete durch die landeskundlich ausgerichteten literaturwissenschaftlichen Hauptseminare. Vertiefung der Sprachkompetenz durch differenzierte Übersetzungsübungen Deutsch-Spanisch.
6. Vermittelte Kompetenzen: Fachspezifische, inhaltliche Vorbereitung auf den späteren Lehrberuf, Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Differenzierte sprachliche Fähigkeiten im geisteswissenschaftlichen Bereich.
7. Verwendbarkeit: vgl. Modul 1 B
8. Status: Wahlpflichtmodul des Hauptstudiums, nur in Kombination mit den Modulen 1 B und 2 A wählbar.
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht eine schriftliche Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27 März 2004 § 27 Abs. 2).
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Prof. Dr. Chr. Strosetzki


MODUL 4: Fachdidaktik

1. Leistungspunkte: 20 LP (einschl. Praxisphasen)
2. Studiensemester: 6. – 7. Fachsemester
3. Dauer des Moduls: 2 Semester
4. SWS : 8
5. Inhalte und Ziele: Überblick über Theorien, Modelle und Methoden des Faches sowie fachdidaktische Überlegungen, Einführung in die Planung, Organisation und Reflexion von Fremdsprachenunterricht. Intensive Beschäftigung mit ausgewählten Studienschwerpunkten der Didaktik, z.B. Lehrwerkanalyse, Lehrmittelkonzeption, frühbeginnender Sprachunterricht, bilingualer Unterricht, Mehrsprachigkeitsdidaktik, Spracherwerbsforschung, Medien im Fremdsprachenunterricht.
6. Vermittelte Kompetenzen: Fähigkeit zur 1. angemessenen didaktischen Reduktion fachlicher Zusammenhänge im Hinblick auf die Planung und Organisation von Fremdsprachenunterricht, 2. zur korrekten Anwendung der fachsprachlich-didaktischen Terminologie, 3. zur Diskussionsleitung, zur interaktiven Gestaltung einer Sitzung und zur effektiven Strukturierung von Kurzvorträgen, 4. zur Redaktion fachwissenschaftlicher Texte auf angemessenem metasprachlichen Niveau.
7. Verwendbarkeit: Vorbereitung auf die zweite Ausbildungsphase zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer, Fokussierung der in den Modulen 1-3 erworbenen sprach- und literaturwissenschaftlichen Fachkenntnisse auf die folgende Unterrichtstätigkeit.
8. Status: Pflichtmodul im Hauptstudium
9. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
10. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erforderliche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
11. Prüfungsformen: Das Modul sieht eine schriftliche oder mündliche Modulabschlussprüfung vor.
12. Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
13. Gewichtung der Modulnote für die Fachnote: Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27 März 2004 § 27 Abs. 2).
14. Häufigkeit des Angebots: Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in jedem Semester angeboten. Näheres wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Romanischen Seminars bekannt gegeben.
15. Modulbeauftragter: Dr. S. Thiele