Ein Zutritt in die Zweigbibliothek Medizin ist nur mit einem 3G-Nachweis möglich:
- Geimpft oder genesen: Studierende zeigen ihren 2G-Status beim Zutritt in die Bibliotheken im Idealfall durch ihre Plakette auf dem Studierendenausweis vor. Alternativ bzw. alle weiteren Nutzer*innen können 2G ebenso durch eine entsprechende App (z. B. CovPass-App oder Corona-Warn-App) oder den Impfausweis nachweisen.
 - Nutzer*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Zutritt einen gültigen (nicht älter als 48 Stunden) Testnachweis (Antigen-Schnelltest oder von anerkanntem Labor bescheinigter PCR-Test) vorlegen. Selbsttests ohne zertifizierte Bescheinigung sind nicht ausreichend.
 - Die Überprüfung Ihrer Identität erfolgt stichprobenartig. Bitte halten Sie für einen schnelleren Ablauf Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument bereit.
 - Es sind neben den Arbeitsplätzen im Lesesaal 1, Lesesaal 2 und im Wintergarten auch Arbeitsplätze im 1.OG als auch die Tagescarrels im Monographiensaal hinter der Leihstelle freigegeben. Einige Plätze sind online buchbar, andere ohne Buchung frei zugänglich.
 - Nach Vorgaben des Rektorats besteht sowohl auf allen Laufwegen als auch (neu!) an allen Arbeitsplätzen in der Bibliothek ab 4.10. durchgängig Maskenpflicht. Es ist eine medizinische Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Eventuelle weitere Auswirkungen oder Änderungen in Bezug auf den Besuch der Zweigbibliothek Medizin werden an dieser Stelle umgehend publiziert.

Seit Freitag, 20.8. gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Die Zweigbibliothek Medizin stellt 75 Arbeitsplätze zur Verfügung, die weiterhin über die 
Ab Freitag, 20.8. gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Was neu ist und was bleibt, lesen Sie hier im Detail:

Ab Freitag, 25. Juni 2021 entfällt die Maskenpflicht an den Lern- und Arbeitsplätzen der Bibliotheken. Dies erlaubt die aktuelle 

Die neue Coronaschutzverordnung ist hinsichtlch der Bibliotheken unverändert, die angebotenen Services werden wie bisher angeboten, dass heisst auch die Arbeitsplätze sind weiterhin verfüg- und online 
Ab Mittwoch, den 10. März 2021 wird die Ausleihe von Büchern aus der 
Neben der Ausleihe von Büchern auf Bestellung (Bestellformular) und Rückgabe der Bücher vor Ort, sind ab sofort wieder Buchungen von Arbeitsplätzen zu folgenden Zeiten möglich: