Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?


Filmpreview im Schloßtheater: Rose (2026)


Die Vereinbarkeitswoche in Nordrhein-Westfalen (vom 18. bis 22. Mai 2026)
Stipendium der Ursula von Euch Stiftung für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind
Wir möchten Sie auf das Stipendium der Ursula von Euch Stiftung aufmerksam machen: Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind an der Universität Münster mit bis zu 1.000 € monatlich, um sie bei der Vereinbarkeit von Forschung und Familie zu entlasten.





