Brauche ich einen bestimmten Notendurchschnitt (NC), um am Germanistischen Institut zu studieren?
Folgende Bachelor-Studiengänge sind aktuell zulassungsfrei, d.h. es gibt keinen Numerus Clausus, der über die Zulassung entscheidet: Zwei-Fach-Bachelor Germanistik, Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs und Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung.
Der Studiengang Bachelor für das Lehramt an Grundschulen (Lernbereich I: Sprachliche Grundbildung) ist zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt einen Numerus Clausus, der über die Zulassung entscheidet.
Ob und in welcher Kombination ein Fach zulassungsbeschränkt ist, kann sich von Semester zu Semester und je nach Fächerkombination ändern; die aktuellen Angaben finden Sie im Studienführer der Zentralen Studienberatung.
Die Zulassungsvoraussetzungen der Master-Studiengänge finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs (unter Studium).