© Germanistisches Institut, Thomas Mohn

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Universität Münster ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (allgemeine Hochschulreife) erforderlich.

Darüber hinaus sind folgende Bachelor-Studiengänge aktuell zulassungsfrei: Zwei-Fach-Bachelor Germanistik, Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs und Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung.

Der Studiengang Bachelor für das Lehramt an Grundschulen (Lernbereich I: Sprachliche Grundbildung) ist zulassungsbeschränkt, d. h. es gibt einen Numerus Clausus, der über die Zulassung entscheidet.

Ob und in welcher Kombination ein Fach zulassungsbeschränkt ist, kann sich von Semester zu Semester und je nach Fächerkombination ändern; die aktuellen Angaben finden Sie im Studienführer der Zentralen Studienberatung und auf der Seite des jeweiligen Studiengangs (unter Studium).

Die Zulassungsvoraussetzungen der Master-Studiengänge finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs (unter Studium).

Anmerkung: Ein im Ausland erworbener Bachelorabschluss erfüllt die Zulassungskriterien für den Master of Education in Münster in der Regel nicht.