Untersuchung wider stud. Ludwig Schunck wegen nächtlichen Unfugs, Sachbeschädigung und versuchter Bestechung der Nachtwächter (1879)

Universitätsarchiv Münster, Bestand 3, Nr. 578.

Quellen

  • © Uniarchiv Münster, Bestand 3, Nr. 578.

    Akademischer Richter an Staatsanwalt (Teil 1)

    10 Mai 79

    A.

    Ludwig Schunck.

    An
    den Herrn Staatsanwalt Gravert
    Hochwohlgeboren
    hier.

    Indem ich die wider den Akademiker
    Ludwrig Franz Schunk aus Oehlinghausen
    bei Hüsten Kreis Arnsberg ge¬
    flogenen Verhandlungen übersende, wonach der

    Selbe
    a wegen nächtlicher Ruhestörmig durch Reißen
    an der Schelle des Hauses auf dem Platze bei
    der Georgs Kommende, worin der Kreisgerichts
    rath Bucholz wohnt,
    b. wegen Beschädigung fremden Eigenthums
    durch Zerschlagen einer Fensterscheibe an der
    Thurn des der Wittwe Sandfort gehörigen
    Hauses auf der Aegidii Straße,
    C. wegen versuchter Bestechung zweier
    Nachtwächter
    angeklagt ist, bemerke ich ganz ergebenst.
    daß ich mich als akademischer Richter nicht
    für

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    Akademischer Richter an Staatsanwalt (Teil 2)

    für Competent erachte über die
    beiden Punkte sub. 6 u c zu er¬
    kennen. Zur Begründung dieser Ansicht
    beziehe ich mich auf die §§303 u 333 des
    Strafgesetzbuchs für das Deutche Reich¬
    Münster d 10ten Mai 1879.
    Der akademische Richter

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    Aussage Nachtwächter

    Linke Spalte:

    Abschriftlich an den academi-
    schen Richter Herrn Geh. Justiz-
    Rath Tüshaus, Ritter pp.
    Hochwohlgeboren, hier,
    zur gefälligen weiteren Ver¬
    anlassung ergebenst zu über¬
    senden unter Beifügung der
    seither nicht zurückgehalten Uhr.
    Münster, den 29 April 1879
    Der Polizei-Inspector.

    Es war bereits der Aka-
    demiker Egon Schunik
    aus Wattenscheid wegen
    Auslöschens von Laternen
    in Untersuchung und ist durch
    Erkenntniß vom 27 April 1877
    zu einem Tage Karzer ver¬
    urtheilt. Das ist nicht der jetzt
    angeklagte Schunck, dieser
    heißt mit Vornamen Ludwig
    Franz Schunck und ist aus
    Öhlinghausen her.
    conferatur Verzeichniß der Akade
    miker für Wintersemester 1878
    bis 1879.

    Rechte Spalte:

    Münster, den 27 April 1879.
    pr. 2 Mai 1879.
    Der Academiker Ludwig, Franz
    Schunck, wohnhaft Bispinghof Nr 1
    wurde in der Nacht vom 27 zum 28 en
    um 1 1/2 Uhr von den Nachtwächtern
    Lange und Mödinger auf der Georgs
    Commende inhaftirt und zum Poli¬
    zei-Amt gebracht, weil er beim
    Kreis-Gerichtsrath Buchholtz an
    dessen Hausschelle sehr stark geläu-
    tet hat.
    Bei der Verhaftung sind dem p. Schunck
    mehrere Kieselsteine aus der Tasche
    gefallen und ist anzunehmen, daß
    er damit, wie solches in letzter Zeit
    häufig vorgekommen, entweder
    Fensterscheiben oder Straßenlater¬
    nen zertrümmern wollte.
    Auch hat er den Nachtwächtern, um
    ichn Frei zu lassen, 20 Mark ange¬
    boten.
    Auf dem Amte deponirte derselbe
    eine Zylinder-Uhr, welche anbei
    folgt, und wurde er alsdann mit
    dem Bescheide entlassen, morgen
    früh also am 28d. Mtr. um 1012
    Uhr beim Herrn Polzei-Commissar
    Kolkmann, Zimmer Nro. 17 zu
    erscheinen, wo als dann über seine
    Uhr weiter verfügt würde.
    Es wird noch bemerkt, Past auf der
    genannten Straße, die p. Schunck
    passirt, bei der Wittwe Lanofort

     

    Nächste Seite (nicht abgebildet):

    eine Scheibe in der Hausthür
    zertrümmert war.
    Nachtwächter
    gez. Lange und Mödinger.

Kommentar

Häufig wurde wegen Ruhestörung, meist „Straßenunfug“, (grober) „Unfug“ und „Lärmen“ genannt, gegen Studierende vorgegangen. So wurde der Student Ludwig Schunck im Mai 1879 „a. wegen nächtlicher Ruhestörung durch Reißen an der Schelle des Hauses auf dem Platze bei der Georgs Kommende, worin der Kreisgerichtsrath Bucholz wohnt, b. wegen Beschädigung fremden Eigenthums durch Zuschlagen einer Fensterscheibe an der Thüre des der Wittwe Sandfort gehorigen Hauses auf der Aegidii Straße c. wegen versuchter Bestechung zweier Nachtwächter angeklagt“. Landgerichtsrath Nacke, der akademische Richter, betonte allerdings, die Punkte b. und c. überstiegen seine Kompetenzen, seien somit keine unter das akademische Gericht fallenden Disziplinarvergehen mehr. Hier zeigt sich die rechtliche Vielfalt der Zeit, Teile eines Vergehens können unter verschiedene rechtliche Zuständigkeiten fallen.

Der Student Ludwig Schunck sei um 1.30 Uhr von zwei Nachtwächtern aufgegriffen worden, nachdem er die Schelle an der Haustür des Kreisgerichtsrats „stark geläutet“ habe, heißt es in der Aussage der Nachtwächter. Dabei seien Kieselsteine aus seiner Tasche gefallen – es sei davon auszugehen, dass er damit Straßenlaternen oder Fensterscheiben einschlagen wollte, so wie es bei der Haustür der Witwe Landfort der Fall gewesen sei. Der Student habe den Nachtwächtern dann 20 Mark angeboten, damit sie ihn freiließen. Die Nachtwächter und der beschuldigte Student wurden in der Wohnung des akademischen Richters vernommen.

Schunck betonte in seiner Aussage, er sei auf dem Heimweg einem Nachtwächter begegnet, der an der Schelle der dortigen Backstube geläutet habe, um den Gesellen zu wecken und er habe diesen darauf hingewiesen, er läute am falschen Haus. Zuvor habe er in verschiedenen Gaststätten Bier getrunken und die Kieselsteine nur in der Tasche gehabt, da er einige Tage zuvor von anderen Personen mit entsprechenden Steinen angegriffen worden sei. Die 20 Mark habe er als Kaution angeboten, nicht als Bestechung. Der akademische Richter versuchte, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft anzugeben, die dieses allerdings im Juni 1879 „mit dem ergebensten Bemerken, daß die geführten Verhandlungen wohl keinen Anhalt für eine erfolgreiche Anklage ergaben“, schloss.

Auch der Vermerk, es sei „bereits der Akademiker Egon Schunik aus Wattenscheid wegen
Auslöschens von Laternen in Untersuchung“ weist auf eine Klärung der Personalien sowie vorheriger Vergehen der Studierenden hin. Aus der Übersicht der Akten, die im Universitätsarchiv liegen, geht hervor, dass es durchaus Studierende gab, die sich innerhalb relativ kurzer Zeit mehrfach vor dem akademischen Gericht zu verantworten hatten.

 

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