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Stoßen die Menschenrechte in Europa an Grenzen?

Vier Personen auf einem Podium
Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Prof. Dr. Nora Markard, Carsten Gericke und Prof. Dr. Ulrike Rause (von links)
© KHK EViR

Podiumsdiskussion thematisierte migrationspolitische Konfliktlinien zwischen Recht, Politik und Menschenrechtsschutz

Am 8. Januar 2026 veranstaltete das Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ an der Universität Münster eine Podiumsdiskussion zur Frage, ob die Menschenrechte in Europa angesichts aktueller migrationspolitischer Entwicklungen an Grenzen stoßen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Nora Markard, Co-Direktorin des Kollegs. Die Veranstaltung schloss ein Empfang ab, in dessen Rahmen mit den Expert:innen weiterdiskutiert werden konnte.

Die Europarechtlerin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Flensburg) diagnostizierte eine zunehmende Missachtung rechtlicher Bindungen auf europäischer Ebene. Grenzkontrollen und Zurückweisungen würden nicht nur an den EU-Außengrenzen, sondern zunehmend auch innerhalb der Union normalisiert. Mit Verweis auf Sicherheitsausnahmen werde europäisches Recht strategisch instrumentalisiert, was die Freizügigkeit und die EU als Rechtsgemeinschaft insgesamt in Frage stelle. Gerade mit Blick auf eine mögliche Vorbildwirkung Deutschlands berge dies erhebliche Risiken für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa.

Der Rechtsanwalt und Hamburgische Verfassungsrichter Carsten Gericke betonte die gravierenden menschenrechtlichen Folgen dieser Politik. Praktiken wie Pushbacks, illegale Haft und Gewalt an Grenzen seien seit Langem als rechtswidrig bekannt, würden jedoch fortgesetzt und geduldet. Besorgniserregend sei zudem der wachsende Druck auf Gerichte, Anwält:innen und Kläger:innen, der die Unabhängigkeit der Justiz untergrabe und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zunehmend in eine defensive Position dränge.

Die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Krause (Münster) ordnete die aktuellen Entwicklungen als Ausdruck einer symbolpolitisch getriebenen Externalisierungsagenda ein. Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren versprächen Kontrolle, seien aber teuer, rechtlich problematisch und langfristig ineffektiv. Ein zukunftsfähiges Asylsystem müsse Menschenrechte als verbindliche Grundlage ernst nehmen, Schutz als internationale Verpflichtung verstehen und auf Kooperation, Teilhabe und langfristige Perspektiven setzen.

Die Diskussion machte deutlich, dass die Lösung der aktuellen Konflikte weniger an rechtlichen Grenzen scheitert als an mangelnder politischer Bereitschaft. Es steht damit in Frage, ob weiterhin Konsens ist, universelle Mindestrechte als Fundament demokratischer Ordnung zu verteidigen und sich auch gegenüber Außenseitern an diese Rechte zu halten. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls, welche Folgen ein Abrücken von diesen Grundwerten auch innerhalb der deutschen Gesellschaft hätte.