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Tagung „Ausnahme und Vielfalt im Recht seit der Französischen Revolution“

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Tagung „Ausnahme und Vielfalt im Recht seit der Französischen Revolution“

Die Tagungsreihe zu Ausnahme und Vielfalt im Recht wird vom 26. bis 28. März 2025 fortgesetzt. Nachdem die ersten beiden Konferenzen das römische Recht der Antike (Juli 2022) sowie das Recht in der Vormoderne (September 2023) thematisiert haben, steht beim dritten und letzten Teil nun das Recht seit der Französischen Revolution im Fokus.

Die von Prof. Dr. Gregor Albers (Johannes Kepler Universität Linz) und Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp (Universität zu Köln) veranstaltete Tagung betrachtet Einheit und Vielfalt als Spannungsfeld der Rechtspolitik und untersucht ihre Bewältigung durch die Rechtswissenschaft. Die Rechtspolitik seit dem 19. Jahrhundert ist auf den ersten Blick von einer Bewegung hin zur Einheit geprägt: Die Ständegesellschaft löst sich auf, Recht wird kodifiziert. Im 20. Jahrhundert kommt es jedoch durch die Entstehung von politischen Parteien, selbstverwalteten Kommunen, und Interessengruppen, die ihre Rechte einfordern, zu einer Refragmentierung des Rechts.

Diese Entwicklung stellt die Rechtswissenschaft vor die Herausforderung, Vielfalt als Teil eines einheitlichen Systems zu begreifen, anstatt sie als bloße Ausnahmen zu behandeln. Die zentrale Frage lautet dabei, ob Instrumente wie Güterabwägung, Einzelfallgerechtigkeit oder Richterrecht das Rechtssystem eher stabilisieren oder insgesamt in Zweifel ziehen.

Eine Anmeldung zur Tagung ist noch bis zum 12. März 2025 möglich.

Weitere Informationen sowie das Programm der Tagung finden Sie hier.