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Tagung zu „Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht“

© khk

Das römische Recht war längst nicht so einheitlich und systematisch wie bisweilen angenommen. Erst im Laufe der Zeit flossen seine verschiedenen Schichten zusammen, wurde aus rechtlicher Vielfalt allmählich Einheit. Dieser Entwicklung spürt die Tagung „Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht“ nach.

Vom 7. bis zum 9. Juli 2022 nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rechtssetzung und Rechtsanwendung im antiken Rom und seinen Provinzen in den Blick. Besondere Bedeutung kommt dabei der Figur der Ausnahme zu: Inwieweit waren gerade rechtliche Ausnahmen, die für einen konkreten Fall getroffen wurden, die Ursache für Rechtsvielfalt? Und wie wurde die verrechtlichte Ausnahme allmählich zur Regel? Mit ihrer Tagung zum römischen Recht markieren die beiden Organisatoren Dr. Gregor Albers (Forschungsprofessor des Käte Hamburger Kollegs Münster) und Prof. Dr. Sebastian Lohsse (Institut für Rechtsgeschichte, WWU Münster) den Auftakt einer Tagungsreihe, die sich epochenübergreifend mit dem aktuellen Jahresthema des Kollegs „Ausnahme und Vielfalt“ auseinandersetzen wird.

Ausführliche Informationen zur Tagung finden Sie hier.