Wichtige Aktualisierung: Änderungen bei der Beratung zu Visa- und Aufenthaltsrecht

Seit dem 01.11.2025 bietet CERes keine Beratung mehr zu Visa- und Aufenthaltserlaubnisfragen für Promovierende an. Die Zuständigkeit für diese Angelegenheiten liegt im International Office. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf Frau Eva Woltering (visa.phd@uni-muenster.de). 

Internationale Promovierende

Internationale Promovierende und Postdocs bereichern das akademische Umfeld an der Universität sowie das Leben in Münster. Gleichzeitig bringt ein Forschungsaufenthalt im Ausland, sei es für die gesamte Promotion oder für einen Gastforschungsaufenthalt, besondere Herausforderungen mit sich. Ein Schlüsselfaktor kann gerade zu Beginn sein: eine Ansprechperson zu haben. Am Münster Centre for Emerging Researchers (CERes) werden Sie persönlich beraten und begleitet. Neben zahlreichen englischsprachigen Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten für alle Promovierenden und Postdocs bietet CERes internationalen Promovierenden zielgruppenspezifische Angebote, sowie hilfreiche Informationen zur Orientierung in der Promotion, an der Universität und im deutschen Wissenschaftssystem.

Handbook Cover
© Münster CERes

Handbuch zur Orientierung

Sie haben Ihre Promotion gerade gestartet?
Herzlichen Glückwunsch!
Wir haben für Sie ein Handbuch zur besseren Orientierung an der Universität und in der Stadt Münster erstellt.

Ihre Ansprechperson am CERes

© Peter Leßmann

Sie benötigen eine persönliche Beratung oder Unterstützung bei der Orientierung an der Universität oder in der Promotionsphase? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Beratung ist vertraulich.

Kontakt: Sabine Schneider, Raum 109, ceres.international@uni-muenster.de.

 

Gastpromovierende

Gastforschungsaufenthalt an der Universität Münster

Sie promovieren an einer Universität im Ausland und interessieren sich für einen Forschungsaufenthalt an der Universiät Münster? Ein Forschungsaufenthalt im Rahmen Ihrer Promotion ist möglich, allerdings müssen Sie diesen in den meisten Fällen selber organisieren.

  1. Identifizieren und kontaktieren Sie Forschende, die Ihre Forschung während des Aufenthalts an der Universität Münster sinnvoll akademisch betreuen könnten.
  2. Ein offizielles Einladungsschreiben der oder des betreuenden Hochschullehrenden oder Instituts wird ausgestellt.
  3. Falls Sie weder von der Heimatuniversität noch von dem gastgebenden Institut eine Finanzierung für den Forschungsaufenthalt erhalten, sollten Sie diese extern einwerben.
Bei überfachlichen Fragen, z.B. Suche eines Betreuenden, Visum, Einschreibungsmöglichkeiten, Sprachkusen, bietet Münster CERes Unterstützung.

Forschungsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS+
Wenn Sie im Rahmen von ERASMUS+ nach Münster kommen, wenden Sie sich für administrative Beratung an den Exchange Student Service. Auch wenn ein Forschungsaufenthalt über ERASMUS+ ohne akademische Betreuung möglich ist, empfehlen wir Ihnen, vor dem Aufenthalt eine akademische Betreuung zu sichern.

  • Zulassung

    Um zu einer Promotion zugelassen zu werden, ist es nicht nur wichtig, einen anerkannten Hochschulabschluss mit guten Abschlussnoten zu besitzen, sondern auch ein Promotionsthema zu skizzieren und eine passende fachliche Betreuung zu finden.

    Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen zu den verschiedenen Promotionsprogrammen variieren und sind in den entsprechenden  Promotionsordnungen festgelegt.

    Eine erste Einschätzung über die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses bietet die Datenbank anabin der Kultusminister Konferenz. 

    Die Universität Münster erhebt keine Studiengebühren für internationale Promovierende. Pro Semester muss aber ein Semesterbeitrag bezahlt werden.

  • Einschreibung

    Sie haben eine schriftliche Betreuungszusage und sind an dem Fachbereich für die Promotion angenommen worden? Dann sollten Sie sich im nächsten Schritt an der Universität einschreiben lassen. Für die Einschreibung gelten folgende Fristen:

    Februar - 15. Mai (Einschreibung zum Sommersemester)
    August - 15. November (Einschreibung zum Wintersemester)

    Weitere Informationen zur Einschreibung, insbesondere auch eine Liste der einzureichenden Dokumente und das Formular zur Online-Immatrikulation, finden sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

  • Visum

    Ob und welches Visum Sie benötigen, hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft, dem Zweck und der Dauer Ihres Aufenthaltes ab. Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie Staatsangehörige aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, benötigen kein Visum vorab.

    Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum lediglich Aufenthalte bis zu drei Monaten erlaubt, nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt und in der Regel nicht in Visum zu Studien- oder Forschungszwecken umgewandelt werden kann.

    Bei Fragen zu Visum und Aufenthaltserlaubnis kontaktieren Sie bitte Frau Eva Woltering aus dem International Office: visa.phd@uni-muenster.de 

Beratung im Welcome Centre