Einschreibung (Immatrikulation)
Wenn Sie ein Studium an der
Einschreibung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
Das Studierendensekretariat bietet Ihnen für die Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung neben der persönlichen auch die schriftliche Einschreibung bzw. Umschreibung an.
Voraussetzung: Sie haben sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach an der WWU fristgerecht beworben und sind zugelassen worden. Der erforderliche Antrag für die schriftliche Einschreibung bzw. Umschreibung ist dem Zulassungsbescheid beigefügt.
Einschreibung in zulassungsfreien Studiengängen
Nach Ihrer Online-Einschreibung über das Bewerbungsportal senden Sie zunächst den ausgedruckten Antrag auf Einschreibung mit den geforderten Unterlagen an das Studierendensekretariat oder geben ihn dort ab. Alle weiteren Informationen sowie Nachweise über die erfolgte Einschreibung erhalten Sie per Post.
Eine persönliche Vorsprache im Studierendensekretariat ist nicht mehr erforderlich.
Einschreibung in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen oder in höheren Fachsemestern bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Eine Einschreibung nach erfolgter Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer in den höheren Fachsemestern sowie bei einer ZVS-Bewerbung ist nur bei einer persönlichen Vorsprache möglich. Im Falle einer Zulassung werden Ihnen per Post die Informationen zum weiteren Immatrikulationsverfahren zugesendet.
Der im Zulassungsbescheid ausgewiesene Einschreibungstermin muss unbedingt eingehalten werden. Wenn Sie nicht persönlich im Studierendensekretariat erscheinen können, kann eine von Ihnen beauftragte Person die Einschreibung vornehmen.
Kontakt
StudierendensekretariatSchlossplatz 2
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-20001
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde:
Mo.-Fr. 10.00-12.30 Uhr;
Mo.-Do. 13.30-15.00 Uhr

