ERC Grants
Der European Research Council (ERC) fördert grundlagenorientierte, bahnbrechende Spitzenforschung. Die Förderung ist thematisch nicht gebunden und steht allen Fachbereichen und Fächern offen. Maßgebliche Kriterien für die Bewilligung der Förderung sind die Exzellenz des Forschungsvorhabens und der antragstellenden Person. ERC Starting, Consolidator und Advanced Grants sind personengebundene, portable Individualförderungen.
Die Einreichung von Anträgen ist nur im Rahmen eines offenen Calls möglich. Die Calls werden in der Regel jährlich geöffnet. Starting Grant und Consolidator Grant können jeweils nur einmal im Laufe der wissenschaftlichen Karriere eingeworben werden.
Starting Grants
Starting Grants können beantragt werden, wenn die Promotion zum Stichtag 1. Januar des Call-Jahres nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Maßgeblich ist das Datum der Disputation. Ein Antrag ist damit unmittelbar nach der Promotion möglich.
Die Fördersumme beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro für eine Projektlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
Consolidator Grants
Consolidator Grants können beantragt werden, wenn die Promotion zum Stichtag 1. Januar des Call-Jahres zwischen fünf und fünfzehn Jahren zurückliegt.
Die Fördersumme beträgt bis zu 2 Millionen Euro für eine Projektlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
Verlängerung der Antragsfristen
Die genannten Zeiträume verlängern sich bei nachgewiesenen Unterbrechungen, etwa durch Mutterschutz, Elternzeit, längere Erkrankung, klinische Ausbildung oder Erfahrungen von Gewalt. Die Anrechnung erfolgt auf Grundlage entsprechender Nachweise.